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Schwarzarbeit: Hohe Bußgelder verhängt

Der Kreis geht mit hohen Bußgeldern gegen eklatante Fälle von Schwarzarbeit vor. Holger Rausch  / pixelio.de
Der Kreis geht mit hohen Buß­gel­dern gegen ekla­tan­te Fäl­le von Schwarz­ar­beit vor. (Foto: Hol­ger Rausch / pixelio.de)

Sundern/Hochsauerlandkreis. Zwei Gewer­be­trei­ben­de aus den Städ­ten Sun­dern und Schmal­len­berg haben vom Hoch­sauer­land­kreis hohe Buß­gel­der erhal­ten. Der Sun­derner muss 12.500 Euro zah­len, weil er seit mehr als zwei Jah­ren ohne die vor­ge­schrie­be­ne Ein­tra­gung in die Hand­werks­rol­le Fahr­zeu­ge repa­riert hat. Eben­falls ohne die Hand­werks­rol­len­ein­tra­gung war ein Schmal­len­ber­ger rund zwei Jah­re in der Metall­ver­ar­bei­tung tätig. Gegen ihn wur­den 10.500 Euro Buß­geld festgesetzt.

Bußgelder bis 50.000 Euro plus Gewinnabschöpfung möglich

Nach der Hand­werks­ord­nung und dem Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz kön­nen Ver­stö­ße je nach Umfang der Tätig­keit mit einem Buß­geld bis zu 50.000 Euro sowie einer Abschöp­fung des erziel­ten Gewinns geahn­det wer­den. Ver­stö­ße sind wie in die­sen bei­den Fäl­len die feh­len­de Ein­tra­gung in die Hand­werks­rol­le oder eine unter­blie­be­ne Gewer­be­an­mel­dung eines Betrie­bes. Dies haben die Ermitt­lun­gen des Fach­diens­tes Rechts‑, Gewer­be- und Ver­ga­be­an­ge­le­gen­hei­ten des Krei­ses ergeben.

Kontrollen auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten

Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf hin, dass er zur Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit auch außer­halb der übli­chen Arbeits­zei­ten kon­trol­liert. Hin­wei­se auf Schwarz­ar­beit nimmt die Kreis­ver­wal­tung unter der Ruf­num­mer 0291 94–1700 ent­ge­gen. Hier und im Inter­net unter www.hochsauerlandkreis.de erhal­ten Gewer­be­trei­ben­de und Exis­tenz­grün­der auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Thema.

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