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Schrankenanlage auf Dinscheder Brücke ab Dienstag einsatzbereit – Max. Breite von 2.10 Metern

Arnsberg/Meschede. Im Zuge der Din­sche­der Brü­cke über die Ruhr im Ver­lauf der L735 Glö­sin­ger Stra­ße in Arns­berg-Oeven­trop sind wei­te­re ver­kehrs­ein­schrän­ken­de Maß­nah­men erfor­der­lich. Das teilt Stra­ße NRW mit.

LKW können nicht mehr passieren

Zur Unter­bin­dung der Befahr­bar­keit durch Last­kraft­wa­gen muss die Brü­cke auf eine Fahr­zeug­brei­te von 2,10 Meter beschränkt wer­den. Hier­für wird auf bei­den Sei­ten der Brü­cke eine Schran­ken­an­la­ge errich­tet, die in die­sem Bereich die Fahr­bahn­brei­te ein­engt. Ret­tungs- und Betriebs­dienst­fahr­zeu­ge sowie der Lini­en­bus­ver­kehr blei­ben wei­ter­hin von der Sper­rung befreit. Die Fahr­zeu­ge mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erhal­ten eine Mög­lich­keit die Schran­ken zu betä­ti­gen. Hier muss aller­dings die wei­te­re Über­wa­chung zei­gen, wel­che Aus­wir­kun­gen die­se Aus­nah­men auf die Dau­er­haf­tig­keit der Brü­cke haben wer­den. Mit der Mon­ta­ge der Schran­ken­an­la­ge wird in den nächs­ten Tagen begon­nen. Ein­ge­schal­tet und akti­viert wird die Anla­ge am 18. Februar.

Linienbusverkehr von der Sperrung befreit

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sau­er­land-Hoch­stift hat bei einer Brü­cken­s­on­der­prü­fung fest­ge­stellt, dass sich der Brü­cken­zu­stand wie­der­holt signi­fi­kant ver­schlech­tert hat. Um die Ver­kehrs­si­cher­heit und eine Befahr­bar­keit der Brü­cke bis zum Ersatz­neu­bau wei­ter­hin zu gewähr­leis­ten, sind zusätz­li­che Maß­nah­men im Zusam­men­hang mit der Nicht­ein­hal­tung der ange­ord­ne­ten Beschrän­kung für Last­kraft­wa­gen zwin­gend erfor­der­lich. Die Über­wa­chung des schlech­ten Zustan­des wird bereits über ein instal­lier­tes, auto­ma­ti­sier­tes Moni­to­ring sicher­ge­stellt. Hier­durch kann eine fort­lau­fen­de Mes­sung an fünf Ris­sen doku­men­tiert werden.

Die Brü­cke über die Ruhr ist in Oeven­trop ab Diens­tag nur noch bis zu 2.10 Metern befahr­bar. Foto: (oe / Archiv)

Schlechter Zustand wird überwacht

Die Din­sche­der Brü­cke ist zur­zeit für Fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht über 3,5 Ton­nen in bei­de Fahrt­rich­tun­gen gesperrt. Seit einem Jahr wird dar­über hin­aus der Ver­kehr nur noch ein­spu­rig über die Brü­cke geführt. Jetzt muss zur Sicher­stel­lung des Durch­fahr­ver­bo­tes für Last­kraft­wa­gen die Brei­te wei­ter redu­ziert wer­den. Zu die­ser aktu­el­len Ent­wick­lung hat­te die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sau­er­land-Hoch­stift zu einem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ein­ge­la­den. Nach einer inten­si­ven Dis­kus­si­on wur­de durch den Lan­des­be­trieb eine Mög­lich­keit gefun­den, Ret­tungs­fahr­zeu­ge im Ein­satz­fall, Betriebs­dienst­fahr­zeu­ge und den Lini­en­bus­ver­kehr wei­ter­hin zuzu­las­sen, gleich­zei­tig aber die Benut­zung durch ande­re Last­kraft­wa­gen zu unterbinden.

Rettungsdienst hat freie Fahrt

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sau­er­land-Hoch­stift wird die ver­kehr­li­chen Aus­wir­kun­gen und den Zustand des Bau­wer­kes beob­ach­ten und gege­be­nen­falls wei­te­re Ein­schrän­kun­gen im Hin­blick auf die Benut­zung der Din­sche­der Brü­cke vornehmen.

Hin­ter­grund:

Im Rah­men einer tur­nus­mä­ßi­gen Über­prü­fung wur­den Män­gel an der Bau­werks­sub­stanz und der damit ver­bun­de­nen Dau­er­haf­tig­keit der Brü­cke fest­ge­stellt. Eine Instand­set­zung des im Jahr 1933 erbau­ten 4‑Feld-Bau­wer­kes ist nicht mehr wirt­schaft­lich, so dass ein Ersatz­neu­bau erfor­der­lich ist.

Die Pla­nung für den Ersatz­neu­bau der Brü­cke liegt im Zeit­plan. Das Bau­recht für den Ersatz­neu­bau inklu­si­ve der Behelfs­brü­cke wird Mit­te 2020 erwar­tet. Par­al­lel dazu wird die Aus­schrei­bung der­zeit vor­be­rei­tet. Ein Bau­be­ginn, der die Erstel­lung der Behelfs­brü­cke beinhal­tet, wird der­zeit für Anfang 2021 erwartet.

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