Arnsberg. Weiße Weihnacht? Fehlanzeige. Doch nun, einige Wochen später, lässt sich der erste Schnee seit längerer Zeit blicken. Was Kinder und auch viele Erwachsene in ihrer Freizeit erfreut, bedeutet für Autofahrer wie auch Fußgänger oder Radfahrer eine Herausforderung. Und auch davon abgesehen gibt es für die Bürgerinnen und Bürger bei Schneefall einiges zu beachten. Die Technischen Dienste der Stadt Arnsberg haben einige wissenswerte Infos zusammengestellt.
- Damit Fahrzeuge und Fußgänger nicht durch Schnee und Eis auf den öffentlichen Wegen gefährdet werden, räumen die Mitarbeiter der Technischen Dienste Arnsberg die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis. Zunächst kommen die Hauptverkehrsstraßen und Buslinien sowie öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kindergärten an die Reihe. Danach geht es dann mit anderen Straßen weiter, deren Reihenfolge durch ihre Bedeutung im Straßenverkehr und das hiermit verbundene Gefahrenpotential bestimmt wird.
- Alle Bürger können den Räumdienst erleichtern und in manchen Bereichen sogar erst ermöglichen, indem sie ihre Fahrzeuge so parken, dass der Streuwagen die Straßen mit seinem breiten Räumschild problemlos durchfahren kann.
Auch die Bürger selbst haben Winterdienstpflichten, dazu hier eine kurze Übersicht:
- Wer? Für die Gehwege hat die Stadt Arnsberg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Soweit die Stadt Arnsberg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.
- Wann? Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn am nächsten Morgen geräumt und/oder gestreut wird; sonn- und feiertags reicht es, wenn die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt sind.
- Wo? Die Gehwege müssen in einer Breite von 1,20 m von Schnee und Eis freigehalten werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand.
- Wie? Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn geräumt werden, sondern auf das jeweilige Grundstück (Randbereich) des Räumenden oder auf den Gehweg-/ Fahrbahnrand. Der geräumte Bereich muss – wenn nötig – mit abstumpfenden Mitteln, also Sand oder Granulat, möglichst rutschfest gemacht werden.
- Salz? Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder ‑abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten erlaubt, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.
- Verhindert? Die Reinigungs-/Winterwartungspflicht besteht auch dann, wenn der zur Räumung Verpflichtete aufgrund von Gebrechlichkeit, frühem Arbeitsbeginn, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, selbst zu räumen bzw. zu streuen. Er oder sie muss dann dafür Sorge tragen, dass sich jemand anderes darum kümmert.
„Selbstverständlich muss im Winter auch jeder Verkehrsteilnehmer mit Behinderungen und Glätte rechnen und entsprechend vorsichtig gehen und sich mit Winterreifen sowie geeignetem Schuhwerk auf den Winter einstellen,“ so Stadtsprecherin Stephanie Schnura.
- Ausführliche Informationen zum Winterdienst gibt es auch auf der Internetseite www.arnsberg.de/technische-dienste
Eine Antwort
nach geltenden $$ ist eine Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m vorgeschrieben, im Jargon auch Feuerwehrbreite genannt.