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Oberlandesgericht

8000 Euro Schmerzensgeld für grob fehlerhaften Befund

Arnsberg/Hamm. 8000 Euro Schmer­zens­geld für einen grob feh­ler­haf­ten Befund wäh­rend der Ope­ra­ti­on einer Schul­ter­ver­let­zung hat das Ober­lan­des­ge­richt Hamm einem Arns­ber­ger zuer­kannt. Arns­ber­ger gewinnt gegen Kran­ken­haus Wim­bern „Die ope­ra­ti­ve Ver­sor­gung einer

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8000 Euro Schmerzensgeld für grob fehlerhaften Befund

Arnsberg/Hamm. 8000 Euro Schmer­zens­geld für einen grob feh­ler­haf­ten Befund wäh­rend der Ope­ra­ti­on einer Schul­ter­ver­let­zung hat das Ober­lan­des­ge­richt Hamm einem Arns­ber­ger zuer­kannt. Arns­ber­ger gewinnt gegen Kran­ken­haus Wim­bern „Die ope­ra­ti­ve Ver­sor­gung einer

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