Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung für historischen Stadtkern tritt in Kraft

Arns­berg. „Die Alt­stadt von Arns­berg ist von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung für die Iden­ti­tät von Stadt und Regi­on. Im Zusam­men­spiel von Stadt­bau­ge­schich­te, Topo­gra­fie und bau­kul­tu­rel­len Beson­der­hei­ten stellt sie ein hohes imma­te­ri­el­les Gut

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Erhaltungssatzung für historischen Stadtkern tritt in Kraft

Arns­berg. „Die Alt­stadt von Arns­berg ist von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung für die Iden­ti­tät von Stadt und Regi­on. Im Zusam­men­spiel von Stadt­bau­ge­schich­te, Topo­gra­fie und bau­kul­tu­rel­len Beson­der­hei­ten stellt sie ein hohes imma­te­ri­el­les Gut

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