Corona-Soforthilfe

Corona-Soforthilfe für Unternehmen: IHK Arnsberg rät zum Abwarten

Arnsberg/Kreis. Das Land NRW hat das Rück­mel­de­ver­fah­ren für die Berech­nung der NRW-Sofor­t­hil­­fe ange­hal­ten. Die Bun­des­re­gie­rung will die Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten erneut über­prü­fen. Die IHK Arns­berg rät daher allen Unter­neh­men, die Ent­schei­dung der

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Corona-Soforthilfe für Unternehmen: IHK Arnsberg rät zum Abwarten

Arnsberg/Kreis. Das Land NRW hat das Rück­mel­de­ver­fah­ren für die Berech­nung der NRW-Sofor­t­hil­­fe ange­hal­ten. Die Bun­des­re­gie­rung will die Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten erneut über­prü­fen. Die IHK Arns­berg rät daher allen Unter­neh­men, die Ent­schei­dung der

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