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Schadstoffhaltige Abfälle illegal entsorgt – Belohnung ausgesetzt

Bis­lang unbe­kann­te Täter haben vor der Zufahrt der Boden- und Bau­schutt­de­po­nie Stesse rund ander­halb bis zwei Ton­nen Zie­gel- und Back­stein­schutt ent­sorgt. Die Stadt Mesche­de setzt eine Beloh­nung von 200 Euro für Hin­wei­se aus, die zum Täter füh­ren. (Foto: Stadt Meschede)

Wennemen/Stesse. Dreis­ter Fall von ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung an der Boden- und Bau­schutt­de­po­nie Mesche­de-Stesse: Bis­lang unbe­kann­te Täter haben vor der Zufahrt der Depo­nie rund andert­halb bis zwei Ton­nen Zie­gel- und Back­stein­schutt ent­sorgt, der offen­bar von einem Schorn­stein, Räu­cher­ofen oder Kamin stammt. Durch die schad­stoff­hal­ti­gen Ruß­ab­la­ge­run­gen an den Stei­nen müs­sen die Abfäl­le nun auf­wän­dig ent­sorgt wer­den. Die Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de hat für Hin­wei­se, die zu dem Täter – oder den Tätern – füh­ren, eine Beloh­nung von 200 Euro ausgesetzt.

Am Wochenende abgekippt

Die Abfäl­le müs­sen in der Zeit vom spä­ten Sams­tag­nach­mit­tag, 10. August, bis zum frü­hen Mon­tag­mor­gen, 12. August, neben der Zufahrt zur Depo­nie, die vom hei­mi­schen Unter­neh­men Sau­er & Som­mer betrie­ben wird,  abge­kippt wor­den sein. Neben der ille­ga­len Müll­ent­sor­gung ist für die Betrof­fe­nen die Tat­sa­che beson­ders ärger­lich, dass auf­grund der Schad­stoff­be­las­tun­gen durch die Ruß­an­haf­tun­gen die­se Abfäl­le noch nicht ein­mal auf der Bau­schutt­de­po­nie Stesse ent­sorgt wer­den dür­fen. Zustän­dig wäre in die­sem Fall die Zen­tra­le Rest­stoff­de­po­nie in Frielinghausen.

Gebühr wäre nur gering gewesen

Doch auch hier wäre es nur ein gerin­ger Euro­be­trag gewe­sen, der für die umwelt­ge­rech­te und lega­le Ent­sor­gung die­ser Abfäl­le fäl­lig gewor­den wäre. So wird der Vor­fall zu einer Ord­nungs­wid­rig­keit – soll­te der Ver­ur­sa­cher ermit­telt wer­den, kom­men auf ihn in jedem Fall ein emp­find­li­ches Buß­geld sowie ein Betrag von meh­re­ren hun­dert Euro für die Kos­ten zu, die für die nach­träg­li­che und sach­ge­rech­te Ent­sor­gung der Abfäl­le anfal­len. Je nach Art der abge­la­ger­ten Stof­fe kann ille­ga­le Müll­ent­sor­gung sogar als Straf­tat ver­folgt werden.

Kein Kavaliersdelikt

Die Stadt Mesche­de unter­streicht damit, dass eine „ille­ga­le Müll­kip­pe“ kei­nes­wegs ein Kava­liers­de­likt ist. Neben den mög­li­chen Fol­gen für die Umwelt belas­ten sol­che Fäl­le auch den Gebüh­ren­haus­halt: Die Kos­ten für die sach­ge­rech­te Ent­sor­gung müs­sen auf die­se Wei­se auf alle Gebüh­ren­zah­le­rin­nen und ‑zah­ler im Stadt­ge­biet umge­legt wer­den. Des­halb nimmt die Stadt­ver­wal­tung Mesche­de Fäl­le von ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung auch nicht ein­fach hin: Für Hin­wei­se, die zum Ver­ur­sa­cher oder zu den Ver­ur­sa­chern füh­ren, ist eine Beloh­nung von 200 Euro aus­ge­setzt. Auch Beob­ach­tun­gen von Abbruch­ar­bei­ten an Schorn­stei­nen, Kami­nen oder Öfen kön­nen dabei grund­sätz­lich von Inter­es­se sein. Hin­wei­se nimmt die Stadt Mesche­de unter Tel. 0291 205–0 entgegen.

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Stadt Meschede)

 
 
 

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