Seidfeld. „Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste deckten illegale Müllentsorgung auf.“ Das meldet SBL-Geschäftsführerin Gabriele Joch-Eren am Dienstag. Die SBL bezieht sich bei ihrer Einschätzung auf eine vom Landrat unterzeichnete Antwort auf ihre Anfrage an den Hochsauerlandkreis.
Im Februar verunreinigten Kompost im Seidfelder Holz entdeckt
Im Februar sei die Sauerländer Bürgerliste auf ein Waldstück im Seidfelder Holz aufmerksam gemacht worden, in dem vom Kompostwerk Hellefelder Höhe im großen Stil mit Müll durchsetzter Kompost aufgebracht wurde. Eine Nachfrage der SBL bei der Gütegemeinschaft Kompost, der das Werk angeschlossen sei und die das Gütezeichen ausstelle, habe ergeben, dass Kompostaufbrinung im Wald grundsätzlich nicht erlaubt sei. In begründeten Fällen würde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses habe das Kompostwerk dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Ob derjenige eine solche Genehmigung beantragt habe, sei nicht bekannt.
Gewisser Anteil von Fremdstoffen ist zulässig
Zu den Müllbestandteilen im Kompost habe die Gütegemeinschaft Folgendes mitgeteilt: “Betreffend der von Ihnen geschilderten Verunreinigung des Kompostes mit Fremdstoffen ist festzuhalten, dass eine gewisse Verunreinigung von Komposten mit Fremdstoffen rechtlich zulässig ist. Der entsprechende Grenzwert für den zulässigen Anteil an Fremdstoffen >2mm im Kompost liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Gütesicherung gilt für die Bewertung des Fremdstoffanteils kein Null-Grenzwert! Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor im Rahmen der separaten Sammlung von Biogut aus privaten Haushalten ein gewisser Anteil von Fremdstoffen durch Fehlwürfe mit erfasst wird. Bei der Behandlung in der Kompostieranlage erfolgt durch verschiedenste technische Maßnahmen eine Reduktion der ursprünglichen Verunreinigungen durch Fremdstoffe und durch die kontinuierliche Überwachung des hergestellten Kompostes wird regelmäßig geprüft, ob der zulässige Fremdstoffgehalt nicht überschritten ist.”
Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des Üblichen
Daraufhin, so Gabriele Joch-Eren, habe die SBL eine Anfrage an die zuständige Kreisverwaltung in Meschede, die das Kompostwerk Hellefelder Höhe mit der Verarbeitung der Abfälle aus den Biotonnen in Sundern, Eslohe und Meschede beauftragt hat, gestartet. Diese habe ergeben, dass der Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des üblichen lag. Das aufgebrachte Material sei ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere Resten von Folien – belastet. Die Ursachen hierfür seien nicht abschließend geklärt, möglicherweise sei es durch kurzzeitige Störungen im Betriebsablauf des Kompostwerks zur Verunreinigung einer Charge gekommen. Es hätten sich allerdings keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verbringung des belasteten Materials ergeben
„Aufbringung des Materials nicht ordnungsgemäß“
Darüber hinaus habe der Hochsauerlandkreis bestätigt, dass die Aufbringung des Kompostes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei, sagt die SBL und zitiert aus dem Schreiben. Die “Aufbringung von Kompost auf forstwirtschaftlichen Flächen” sei “überhaupt nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde und im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde erlaubt. Unabhängig davon, dass meine Zustimmung im Vorfeld nicht eingeholt wurde, hat der von mir jetzt beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz im Nachgang eindeutig festgestellt, dass ein Ausnahmefall, der eine Aufbringung des Materials rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Entsprechend ist die Aufbringung aus abfallrechtlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß.” Des Weiteren heiße es in der Antwort: “Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Aufbringer wird derzeit geprüft. Weitere Anlieferung von Kompost wurde untersagt.”
SBL fürchtet um den Ruf der Kompostwirtschaft
Für die Sauerländer Bürgerliste wird mit der vom Landrat unterzeichneten Antwort der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der Maßnahme um eine illegale Müllentsorgung des öffentlich bestellten Kompostwerks Hellefelder Höhe handelt. Die Fremdbestandteile im Kompost waren auf schon den ersten Blick deutlich sichtbar, so dass sie auch schon beim Transport des Materials in das entlegene Waldgebiet hätten bemerkt werden müssen.
Öffentlich geworden, so die SBL, sei dieser Fall nur durch aufmerksame Beobachter, die diese Fremdbestandteile erkannt und die SBL informiert haben. „Doch was ist, wenn nicht sichtbare Giftstoffe im Kompost vorhanden sind, die nur durch aufwendige Analyseverfahren erkannt werden können?“ fragt Gabriele Joch-Eren. “ Der PFT-Skandal, bei dem sogenannte Bodenhilfsstoffe, die stark mit hoch giftigem PFT belastet waren und in Weihnachtsbaumkulturen und Maisäckern gekippt wurden, hat deutlich gemacht, welche Folgekosten für die öffentliche Hand durch die Sanierung solcher Flächen entstehen. Hier sind dringend verschärfte Kontrollen notwendig, damit die Kompostwirtschaft nicht in den Ruf kommt, der illegalen Abfallentsorgung zu dienen.“