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SBL sieht „illegale Müllentsorgung“ bestätigt

Die SBL veröffentlicht dieses Foto vom "Tatort der illegalen Müllentsorgung" im Seidfelder Holz. Foto: Matthias Schulte-Huermann).
Die SBL ver­öf­fent­licht die­ses Foto vom „Tat­ort der ille­ga­len Müll­ent­sor­gung“ im Seid­fel­der Holz. Foto: Mat­thi­as
Schul­te-Huer­mann).

Seid­feld. „Mit­glie­der der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te deck­ten ille­ga­le Müll­ent­sor­gung auf.“ Das mel­det SBL-Geschäfts­füh­re­rin Gabrie­le Joch-Eren am Diens­tag. Die SBL bezieht sich bei ihrer Ein­schät­zung auf eine vom Land­rat unter­zeich­ne­te Ant­wort auf ihre Anfra­ge an den Hochsauerlandkreis.

Im Februar verunreinigten Kompost im Seidfelder Holz entdeckt

Im Febru­ar sei die Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te auf ein Wald­stück im Seid­fel­der Holz auf­merk­sam gemacht wor­den, in dem vom Kom­post­werk Hel­le­fel­der Höhe im gro­ßen Stil mit Müll durch­setz­ter Kom­post auf­ge­bracht wur­de. Eine Nach­fra­ge der SBL bei der Güte­ge­mein­schaft Kom­post, der das Werk ange­schlos­sen sei und die das Güte­zei­chen aus­stel­le, habe erge­ben, dass Kom­post­auf­bri­nung im Wald grund­sätz­lich nicht erlaubt sei. In begrün­de­ten Fäl­len wür­de aber eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt. Die­ses habe das Kom­post­werk dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mit­ge­teilt. Ob der­je­ni­ge eine sol­che Geneh­mi­gung bean­tragt habe, sei nicht bekannt.

Gewisser Anteil von Fremdstoffen ist zulässig

Die SBL veröffentlicht dieses Foto vom "Tatort der illegalen Müllentsorgung" im Seidfelder Holz. Foto: Matthias Schulte-Huermann).
Die SBL ver­öf­fent­licht die­ses Foto vom „Tat­ort der ille­ga­len Müll­ent­sor­gung“ im Seid­fel­der Holz. Foto: Mat­thi­as
Schul­te-Huer­mann).

Zu den Müll­be­stand­tei­len im Kom­post habe die Güte­ge­mein­schaft Fol­gen­des mit­ge­teilt: “Betref­fend der von Ihnen geschil­der­ten Ver­un­rei­ni­gung des Kom­pos­tes mit Fremd­stof­fen ist fest­zu­hal­ten, dass eine gewis­se Ver­un­rei­ni­gung von Kom­pos­ten mit Fremd­stof­fen recht­lich zuläs­sig ist. Der ent­spre­chen­de Grenz­wert für den zuläs­si­gen Anteil an Fremd­stof­fen >2mm im Kom­post liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Güte­si­che­rung gilt für die Bewer­tung des Fremd­stoff­an­teils kein Null-Grenz­wert! Dies ist der Tat­sa­che geschul­det, dass nach wie vor im Rah­men der sepa­ra­ten Samm­lung von Bio­gut aus pri­va­ten Haus­hal­ten ein gewis­ser Anteil von Fremd­stof­fen durch Fehl­wür­fe mit erfasst wird. Bei der Behand­lung in der Kom­pos­tier­an­la­ge erfolgt durch ver­schie­dens­te tech­ni­sche Maß­nah­men eine Reduk­ti­on der ursprüng­li­chen Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Fremd­stof­fe und durch die kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung des her­ge­stell­ten Kom­pos­tes wird regel­mä­ßig geprüft, ob der zuläs­si­ge Fremd­stoff­ge­halt nicht über­schrit­ten ist.”

Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des Üblichen

Dar­auf­hin, so Gabrie­le Joch-Eren, habe die SBL eine Anfra­ge an die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tung in Mesche­de, die das Kom­post­werk Hel­le­fel­der Höhe mit der Ver­ar­bei­tung der Abfäl­le aus den Bio­ton­nen in Sun­dern, Eslo­he und Mesche­de beauf­tragt hat, gestar­tet. Die­se habe erge­ben, dass der Müll­an­teil im Kom­post nicht im Rah­men des übli­chen lag. Das auf­ge­brach­te Mate­ri­al sei unge­wöhn­lich stark mit Fremd­stof­fen – ins­be­son­de­re Res­ten von Foli­en – belas­tet. Die Ursa­chen hier­für sei­en nicht abschlie­ßend geklärt, mög­li­cher­wei­se sei es durch kurz­zei­ti­ge Stö­run­gen im Betriebs­ab­lauf des Kom­post­werks zur Ver­un­rei­ni­gung einer Char­ge gekom­men. Es hät­ten sich aller­dings kei­ne Anhalts­punk­te für eine absicht­li­che Ver­brin­gung des belas­te­ten Mate­ri­als ergeben

„Aufbringung des Materials nicht ordnungsgemäß“

Dar­über hin­aus habe der Hoch­sauer­land­kreis bestä­tigt, dass die Auf­brin­gung des Kom­pos­tes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei, sagt die SBL und zitiert aus dem Schrei­ben. Die “Auf­brin­gung von Kom­post auf forst­wirt­schaft­li­chen Flä­chen” sei “über­haupt nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len mit Zustim­mung der zustän­di­gen Behör­de und im Ein­ver­neh­men mit der zustän­di­gen Forst­be­hör­de erlaubt. Unab­hän­gig davon, dass mei­ne Zustim­mung im Vor­feld nicht ein­ge­holt wur­de, hat der von mir jetzt betei­lig­te Lan­des­be­trieb Wald und Holz im Nach­gang ein­deu­tig fest­ge­stellt, dass ein Aus­nah­me­fall, der eine Auf­brin­gung des Mate­ri­als recht­fer­ti­gen wür­de, hier nicht vor­liegt. Ent­spre­chend ist die Auf­brin­gung aus abfall­recht­li­cher Sicht nicht zustim­mungs­fä­hig und damit nicht ord­nungs­ge­mäß.” Des Wei­te­ren hei­ße es in der Ant­wort: “Die Ein­lei­tung eines Buß­geld­ver­fah­rens gegen den Auf­brin­ger wird der­zeit geprüft. Wei­te­re Anlie­fe­rung von Kom­post wur­de untersagt.”

SBL fürchtet um den Ruf der Kompostwirtschaft

Für die Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te wird mit der vom Land­rat unter­zeich­ne­ten Ant­wort der Kreis­ver­wal­tung bestä­tigt, dass es sich bei der Maß­nah­me um eine ille­ga­le Müll­ent­sor­gung des öffent­lich bestell­ten Kom­post­werks Hel­le­fel­der Höhe han­delt. Die Fremd­be­stand­tei­le im Kom­post waren auf schon den ers­ten Blick deut­lich sicht­bar, so dass sie auch schon beim Trans­port des Mate­ri­als in das ent­le­ge­ne Wald­ge­biet hät­ten bemerkt wer­den müssen.
Öffent­lich gewor­den, so die SBL, sei die­ser Fall nur durch auf­merk­sa­me Beob­ach­ter, die die­se Fremd­be­stand­tei­le erkannt und die SBL infor­miert haben. „Doch was ist, wenn nicht sicht­ba­re Gift­stof­fe im Kom­post vor­han­den sind, die nur durch auf­wen­di­ge Ana­ly­se­ver­fah­ren erkannt wer­den kön­nen?“ fragt Gabrie­le Joch-Eren. “ Der PFT-Skan­dal, bei dem soge­nann­te Boden­hilfs­stof­fe, die stark mit hoch gif­ti­gem PFT belas­tet waren und in Weih­nachts­baum­kul­tu­ren und Mai­sä­ckern gekippt wur­den, hat deut­lich gemacht, wel­che Fol­ge­kos­ten für die öffent­li­che Hand durch die Sanie­rung sol­cher Flä­chen ent­ste­hen. Hier sind drin­gend ver­schärf­te Kon­trol­len not­wen­dig, damit die Kom­post­wirt­schaft nicht in den Ruf kommt, der ille­ga­len Abfall­ent­sor­gung zu dienen.“

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