Arnsberg. Ratsmitglied Gerd Stüttgen von der Sauerländer Bürgerliste Arnsberg (SBL), stellt stellvertretend für die SBL Arnsberg, eine Anfrage an den Bürgermeister bezüglich des Verkehrsflugplatzes Arnsberg-Menden. Im Folgenden der Hauptteil der Anfrage im Wortlaut:
Anfrage zum Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20.07.2021 stand erneut das Thema „Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrsflugplatzes Arnsberg-Menden“ auf der Tagesordnung, wie bereits am 04.05.2021. Seitens der Vertreter der Naturschutzverbände wurde massiv kritisiert, dass im Naturschutzgebiet (NSG) neben der vorhandenen Start- und Landebahn großflächige Anschüttungen vorgenommen wurden, ohne dass dafür die notwendige Befreiung von den Auflagen im NSG seitens der Unteren Naturschutzbehörde des HSK (UNB) vorlag. Auch die gesetzlich erforderliche Beteiligung der Naturschutzverbände hatte noch nicht stattgefunden. Diese Anschüttungen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Pflanzenwelt in und an diesem FFH-Gebiet, vor allem für ein etwa 400 Meter langes Kerbtal.
Naturschutzbeirat beurteilt von der Stadt Arnsberg erteilte Baugenehmigung als rechtswidrig
Die UNB der Kreisverwaltung berichtete dazu, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung erteilt habe. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 04.05.2021 sei der Kreisverwaltung davon noch nichts bekannt gewesen, so dass die Kreisverwaltung dem Naturschutzbeirat falsche Auskünfte über die Situation im NSG erteilt habe. Die Erteilung der Baugenehmigung wird im Naturschutzbeirat als rechtswidrig beurteilt.
Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Warum wurde seitens der Stadtverwaltung am 26.04.2021 die Baugenehmigung erteilt?
2. Warum hat die Stadtverwaltung nicht auf die Befreiung nach § 75 Abs. 1 NatSchG NRW durch die UNB gewartet?
3. Welche Unterlagen lagen der Stadtverwaltung bei der Erteilung der Baugenehmigung vor?
4. Wie beurteilt der Bürgermeister die Rechtmäßigkeit dieser Baugenehmigung?
5. Warum wurde die Kreisverwaltung nicht über die Erteilung der Baugenehmigung informiert?
6. Welche Informationen wurden seit Februar 2021 in dieser Angelegenheit zwischen Kreisverwaltung und Stadtverwaltung ausgetauscht?
7. Welche Folgen hätte es, wenn die Befreiung durch die ULB nun nicht erteilt würde?
8. Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass künftig in derartigen Fällen ein geordnetes Verfahren erfolgt?
(Quelle: SBL Arnsberg)