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Sauerland-Theater: Stadt wartet noch auf das Gutachten für Wasserschaden

Nach Was­ser­scha­den immer noch nicht bespiel­bar: das Sau­er­land-Thea­ter. (Foto: oe)

Arns­berg. Da zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch immer kei­ne gesi­cher­te Aus­sa­ge mög­lich sei, wann das Sau­er­land­thea­ter nach Behe­bung des Was­ser­scha­dens wie­der zur Ver­fü­gung ste­he, könn­ten auch die für Dezem­ber vor­ge­se­he­nen Ver­an­stal­tun­gen nicht im Thea­ter statt­fin­den, teilt die Stadt Arns­berg mit. Die städ­ti­sche Ver­an­stal­tung „Zau­rak“ am 24. Novem­ber sei  schon in das Kul­tur­zen­trum ver­legt wor­den und auch der Män­ner­chor Arns­berg habe für sei­ne Weih­nachts­kon­zer­te die­se Ent­schei­dung bereits getroffen.

Schwanense-Entscheidung Anfang November

Betrof­fen von der Situa­ti­on sei dar­über­hin­aus auch die Ver­an­stal­tung „Schwa­nen­see“, so Stadt­spre­cher Elmar Kett­ler. Der Ver­trag zur Anmie­tung des Sau­er­land-Thea­ters sei bereits vor zwei Jah­ren geschlos­sen wor­den. Da die­se Groß­pro­duk­ti­on nur mit zusätz­li­chem Auf­wand im Kul­tur­zen­trum spiel­bar sei, sei die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Ver­le­gung in Abstim­mung mit dem Ver­an­stal­ter auf den spä­test mög­li­chen Zeit­punkt ver­scho­ben wor­den. Die Ent­schei­dung, ob der Schwa­nen­see im Kul­tur­zen­trum statt­fin­de, wer­de Anfang Novem­ber erfolgen.

Ohne Gutachten keine Schadenshöhe

Novem­ber 2017: Der Orches­ter­gra­ben ist voll Was­ser gelau­fen. (Foto: Feuerwehr)

Das Pro­blem: Ein Gut­ach­ten über die Fest­stel­lung der Scha­dens­ur­sa­che lie­ge zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht vor, so die Stadt. Die Ermitt­lun­gen dau­er­ten noch an. Erst nach Vor­la­ge des Gut­ach­tens kön­ne eine Ein­schät­zung über noch erfor­der­li­che Arbei­ten getrof­fen wer­den. Nach Aus­sa­ge des von der Ver­si­che­rung bestell­ten Sach­ver­stän­di­gen sol­le das Gut­ach­ten Ende Novem­ber vor­lie­gen. „Solan­ge das Gut­ach­ten nicht vor­liegt, kann auch die Höhe des Scha­dens nicht bezif­fert wer­den“, so Kett­ler. „Soweit ein­zel­ne Instand­set­zun­gen, Repa­ra­tu­ren und Beschaf­fun­gen durch die Ver­si­che­rung geneh­migt sind, wer­den die­se vor­ge­nom­men. Rest­ar­bei­ten, die im Zusam­men­hang mit der etwa­igen Scha­dens­ur­sa­che ste­hen, kön­nen erst nach Vor­la­ge des Gut­ach­tens vor­ge­nom­men werden.“

Keine Zusagen erteilt

Seit Ein­tritt des Scha­dens­er­eig­nis­ses sei­en für das Jahr 2019 kei­ne neu­en Miet­ver­trä­ge für das Sau­er­land-Thea­ter abge­schlos­sen und auch kei­ne Zusa­gen erteilt wor­den, da die andau­ern­den Ermitt­lun­gen sei­tens der Sach­ver­stän­di­gen eine kon­kre­te Aus­sa­ge nicht zuge­las­sen hät­ten. Auch für Anfang des kom­men­den Jah­res sei das Kul­tur­zen­trum als alter­na­ti­ve Spiel­stät­te vor­sorg­lich reser­viert. Um einen Spiel­be­trieb grö­ße­rer Ver­an­stal­tun­gen nicht voll­stän­dig ein­stel­len zu müs­sen, sei den Ver­an­stal­tern – Agen­tu­ren wie Ver­ei­nen – das Kul­tur­zen­trum ange­bo­ten wor­den. Auf Grund ande­rer tech­ni­scher und räum­li­cher Vor­aus­set­zun­gen im Kul­tur­zen­trum müss­ten sei­tens der Ver­an­stal­ter dabei aller­dings Ein­schrän­kun­gen in Kauf genom­men werden.
 

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