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Sauerländer Selbsthilfegruppen aufgepasst

Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Selbst­hil­fe­grup­pen haben noch bis zum 31. März die Mög­lich­keit, einen Antrag auf Pau­schal­för­de­rung bei den Kran­ken­kas­sen zu stellen.

Jetzt noch Förderanträge stellen

Seit dem Jahr 2008 gibt es neben der kas­sen­in­di­vi­du­el­len Selbst­hil­fe­för­de­rung, bei der nach wie vor bei jeder Kran­ken­kas­se ein Antrag auf Pro­jekt­för­de­rung gestellt wer­den kann, auch die soge­nann­te kas­sen­ar­ten­über­grei­fen­de Selbst­hil­fe­för­de­rung. Hier­bei han­delt es sich um eine zen­tra­le Pool­för­de­rung aller Kran­ken­kas­sen mit jähr­lich wech­seln­der Feder­füh­rung. Alle gesund­heits­be­zo­ge­nen Selbst­hil­fe­grup­pen kön­nen hier einen Antrag auf Pau­schal­för­de­rung stel­len, wel­cher jeweils bis zum 31. März des lau­fen­den Jah­res ein­ge­reicht wer­den muss.Diese finan­zi­el­le För­de­rung dient dem Erhalt und der Unter­stüt­zung der täg­li­chen Arbeit einer Selbst­hil­fe­grup­pe. Die Anträ­ge sind in die­sem Jahr zu rich­ten an den Ver­band der Ersatz­kas­sen (vdek) e.V., Bär­bel Brün­ger, Kamp­str. 42, 44137 Dortmund.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und der Down­load der Antrags­for­mu­la­re für die kas­sen­ar­ten­über­grei­fen­de sowie auch für die kas­sen­in­di­vi­du­el­le Selbst­hil­fe­för­de­rung sind im Inter­net unter www.arnsberg.de/selbsthilfe mög­lich. Wei­te­re Aus­künf­te erteilt die AKIS im HSK unter Tel. 02931 9638–105 sowie der vdek, Bär­bel Brün­ger, unter Tel.: 0231 91771–20 oder per E‑Mail an baerbel.bruenger@vdek.com.
 

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