Arnsberg. Die Sauerländer Bürgerliste, die nach der Kommunalwahl 2020 neu im Arnsberger Rat vertreten ist, beantragt für die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrats am Mittwoch, 4. November, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Arnsberg zu ändern. Konkret fordert SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen die Möglichkeit der Einwohnerfragestunden als festen Bestandteil der Sitzungen aufzunehmen. Wörtlich heißt es in seinem Antrag an den Bürgermeister der Stadt Arnsberg, den Blickpunkt hier zitiert:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die o. g. Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg schlage ich folgende Änderung in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Arnsberg vor: § 18 – Fragerecht von Einwohnern:
(1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. (STREICHEN)
(NEU) Zu Beginn jeder Sitzung des Rates steht eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung, sofern der Rat nicht im Einzelfall für die nächstfolgende Sitzung eine abweichende Regelung beschließt.
Begründung:
Gerade in der heutigen Zeit ist eine erhöhte Transparenz kommunalpolitischen Wirkens und kommunalpolitischer Entscheidungen sowie vermehrte Bürgerbeteiligung unabdingbar, um u. a. auch dem Phänomen der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Durch die Änderung der GeschO in § 18 Abs. 1 S. 1 könnte dem durch ein relativ niederschwelliges Angebot einer Einwohnerfragestunde entgegengewirkt werden und gleichzeitig auch mehr Akzeptanz für insbesondere schwierige Entscheidungen erreicht werden.
Einem Missbrauch dieses Instruments könnte durch entsprechende Verfahrensregeln entgegengewirkt werden. Ein solcher ist aber auch nicht grds. zu befürchten.
Auch muss eine Einwohnerfragestunde nicht zwingend 60 Minuten dauern. Hier wäre ggf. auch eine Begrenzung auf einen geringeren Zeitraum möglich (z. B. gibt es im Landtag NRW das Instrument der sog. „Aktuellen Viertelstunde“ für die Ausschüsse).“
(Quelle: Gerd Stüttgen, Ratsmitglied SBL)