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Sauerländer Bürgerliste will Einwohnerfragestunden als festen Bestandteil der Ratssitzungen

Arns­berg. Die Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te, die nach der Kom­mu­nal­wahl 2020 neu im Arns­ber­ger Rat ver­tre­ten ist, bean­tragt für die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des neu­en Stadt­rats am Mitt­woch, 4. Novem­ber, die Geschäfts­ord­nung des Rates der Stadt Arns­berg zu ändern. Kon­kret for­dert SBL-Rats­mit­glied Gerd Stütt­gen die Mög­lich­keit der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­den als fes­ten Bestand­teil der Sit­zun­gen auf­zu­neh­men. Wört­lich heißt es in sei­nem Antrag an den Bür­ger­meis­ter der Stadt Arns­berg, den Blick­punkt hier zitiert:

„Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

für die o. g. Sit­zung des Rates der Stadt Arns­berg schla­ge ich fol­gen­de Ände­rung in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Stadt Arns­berg vor: § 18 – Fra­ge­recht von Einwohnern:

(1)        Der Rat kann beschlie­ßen, dass eine Fra­ge­stun­de für Ein­woh­ner in die Tages­ord­nung der nächst­fol­gen­den Rats­sit­zung auf­ge­nom­men wird. (STREI­CHEN)

(NEU) Zu Beginn jeder Sit­zung des Rates steht eine Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de auf der Tages­ord­nung, sofern der Rat nicht im Ein­zel­fall für die nächst­fol­gen­de Sit­zung eine abwei­chen­de Rege­lung beschließt.

Begrün­dung:

Gera­de in der heu­ti­gen Zeit ist eine erhöh­te Trans­pa­renz kom­mu­nal­po­li­ti­schen Wir­kens und kom­mu­nal­po­li­ti­scher Ent­schei­dun­gen sowie ver­mehr­te Bür­ger­be­tei­li­gung unab­ding­bar, um u. a. auch dem Phä­no­men der Poli­tik­ver­dros­sen­heit entgegenzuwirken.

Durch die Ände­rung der GeschO in § 18 Abs. 1 S. 1 könn­te dem durch ein rela­tiv nie­der­schwel­li­ges Ange­bot einer Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den und gleich­zei­tig auch mehr Akzep­tanz für ins­be­son­de­re schwie­ri­ge Ent­schei­dun­gen erreicht werden.

Einem Miss­brauch die­ses Instru­ments könn­te durch ent­spre­chen­de Ver­fah­rens­re­geln ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Ein sol­cher ist aber auch nicht grds. zu befürchten.

Auch muss eine Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de nicht zwin­gend 60 Minu­ten dau­ern. Hier wäre ggf. auch eine Begren­zung auf einen gerin­ge­ren Zeit­raum mög­lich (z. B. gibt es im Land­tag NRW das Instru­ment der sog. „Aktu­el­len Vier­tel­stun­de“ für die Ausschüsse).“

(Quel­le: Gerd Stütt­gen, Rats­mit­glied SBL)

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