Sanierung Freibad Neheim: Fertigstellung bis Ende Mai 2025 geplant

Über die not­wen­di­gen Sanie­rungs-Maß­nah­men im Frei­bad Neheim wur­den Anfang die­ser Woche die Vor­sit­zen­den und stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en und Aus­schüs­se sowie der Ver­ei­ne und des För­der­ver­eins im Rah­men eines Orts­ter­mins infor­miert. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Ein Brand im Tech­nik­ge­bäu­de hat­te dafür gesorgt, dass das Frei­bad Neheim in der ver­gan­ge­nen Sai­son nicht öff­nen konn­te. Die schwe­ren Brand­schä­den müs­sen auf­wän­dig saniert wer­den. Über die not­wen­di­gen Sanie­rungs­maß­nah­men wur­den Anfang die­ser Woche die Vor­sit­zen­den und stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en und Aus­schüs­se sowie der Ver­ei­ne und des För­der­ver­eins im Rah­men eines Orts­ter­mins infor­miert. Der tech­ni­sche Bau­pro­jekt­lei­ter und NASS-Geschäfts­füh­rer Bernd Löhr erläu­ter­te gemein­sam mit Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner und Vertreter:innen des städ­ti­schen Sport­bü­ros sowie des Gebäu­de­ma­nage­ments den aktu­el­len Sach­stand der Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

Zusicherung für Freibadsaison 2025

„Die Arbei­ten im Frei­bad Neheim sind nach wie vor eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Wie bei jedem Bau­pro­jekt kön­nen unvor­her­seh­ba­re Schwie­rig­kei­ten auf­tre­ten. Wegen der schlech­ten Wet­ter­be­din­gun­gen Anfang Janu­ar muss­ten die Arbei­ten vor­über­ge­hend unter­bro­chen wer­den, bis dahin war alles plan­mä­ßig ver­lau­fen. Mit unse­ren erfah­re­nen Pro­jekt­part­nern set­zen wir wei­ter­hin alles dar­an, den Fort­schritt zu gewähr­leis­ten und die ver­lo­re­ne Zeit wie­der auf­zu­ho­len. Die Frei­bad­sai­son 2025 ist nicht gefähr­det“, erklärt Bernd Löhr.

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner ergänzt: „Nach dem fata­len Brand schau­en wir nun mit viel Opti­mis­mus auf den Som­mer, der uns hof­fent­lich rich­tig gute Frei­bad-Mona­te beschert. Das Nehei­mer Frei­bad ist auch künf­tig eine der zen­tra­len Frei­zeit­ein­rich­tun­gen in der Stadt. Daher war uns als Ver­wal­tung gemein­sam mit den poli­ti­schen Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern wich­tig, die Scha­dens­sa­nie­rung und wei­te­ren erfor­der­li­chen Maß­nah­men schnellst­mög­lich zum Woh­le der Men­schen in Arns­berg durchzuführen.“

Sanierungsbedarf über Brandschäden hinaus

Im Nehei­mer Frei­bad waren umfang­rei­che Sanie­rungs­ar­bei­ten erfor­der­lich. Vor allem das Tech­nik­ge­bäu­de war immens von Brand­schä­den betrof­fen. Die Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge, die elek­tri­sche Haupt­ver­tei­lung sowie auch die Hei­zungsan­lan­ge wur­den stark beschä­digt und eine ein­fa­che Repa­ra­tur der Anla­gen und Sanie­rung des Gebäu­des war lei­der nicht mög­lich: Fest­ge­stellt wur­de, dass die alte Was­ser­auf­be­rei­tungs­tech­nik nicht mehr nach den erfor­der­li­chen Regeln der Tech­nik instand­ge­setzt wer­den kann. Eine wei­ter­ge­hen­de Prü­fung des Gesund­heits­am­tes des Hoch­sauer­land­krei­ses hat außer­dem erge­ben, dass der Bestands­schutz auf­grund der ver­al­te­ten Tech­nik erlo­schen ist. Das vor­han­de­ne Gebäu­de ist von den Abmes­sun­gen nicht mehr für die Unter­brin­gung der moder­nen Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge geeig­net und zu klein. Zudem feh­len im alten Tech­nik­ge­bäu­de not­wen­di­ge Lager­mög­lich­kei­ten für Che­mi­ka­li­en. Auch wur­den hygie­ni­sche Män­gel bei den Kin­der­be­cken und Duschen fest­ge­stellt, die im Zuge der Sanie­rung beho­ben werden.

Übertragung der Sanierung an die NASS GmbH

Nach dem Brand wur­de zunächst der Umfang des Scha­dens geklärt. Danach waren meh­re­re Abstim­mungs- und Orts­ter­mi­ne mit der Ver­si­che­rung und mit Gut­ach­tern not­wen­dig, eben­so mit dem Gesund­heits­amt. In die­sem Pro­zess wur­den immer wei­te­re Erkennt­nis­se gewon­nen und gleich­zei­tig geprüft, ob eine Sanie­rung aus­reicht oder der jetzt anste­hen­de Neu­bau unum­gäng­lich ist. Ein gro­ßes Hin­der­nis war und ist der Umstand, dass es kaum Pla­nungs- und Bau­un­ter­la­gen zum Frei­bad-Are­al gibt. Auch in die Zusam­men­stel­lung not­wen­di­ger Infor­ma­tio­nen zum Frei­bad­bau muss­te also ent­spre­chend Zeit inves­tiert werden.

Im Mai 2024 wur­de dann die Ent­schei­dung getrof­fen, dass zur Beschleu­ni­gung des Sanie­rungs­pro­zes­ses die Ver­ant­wor­tung für die kom­plet­te Brand­scha­den­sa­nie­rung an die Neu­es Frei­zeit­bad Arns­berg GmbH (NASS) über­tra­gen wird. Denn die Gesell­schaft ver­fügt über die not­wen­di­ge tech­ni­sche Exper­ti­se und prak­ti­sche Erfah­rung in die­sem Bereich. Dafür muss­ten bis zum end­gül­ti­gen Bau­start zunächst die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den durch einen Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag, die poli­ti­schen Beschlüs­se und die Aus­schrei­bung der durch­zu­füh­ren­den Leis­tun­gen. Der Rat der Stadt Arns­berg hat­te in sei­ner Sit­zung Anfang Sep­tem­ber 2024 den Beschluss gefasst, die Neu­es Frei­zeit­bad Arns­berg GmbH mit der Maß­nah­me zu beauf­tra­gen und somit den Start­schuss für die umfang­rei­che Sanie­rung gegeben.

Ziel: Fertigstellung bis Mai 2025

Der ursprüng­li­che, ambi­tio­nier­te Bau­zei­ten­plan sieht vor, das Pro­jekt bis spä­tes­tens zum 31. Mai 2025 abzu­schlie­ßen. Damit sind die Ziel­ter­mi­ne, wie die Frei­bad­sai­son 2025 und das 51. Inter­na­tio­na­le Pfingst­schwimm­fest des SV Nep­tun Neheim-Hüs­ten 1960 e.V., plan­mä­ßig erreich­bar. Der zeit­li­che Puf­fer zwi­schen der geplan­ten Fer­tig­stel­lung am 31. Mai 2025 und dem Beginn des Inter­na­tio­na­len Pfingst­schwimm­fests am 6. Juni 2025 beträgt nur etwa eine Woche. Die­ser Puf­fer wur­de bereits durch den wit­te­rungs­be­ding­ten Bau­stopp in der zwei­ten und drit­ten Kalen­der­wo­che über­schrit­ten. Der Total­über­neh­mer und die Neu­es Frei­zeit­bad Arns­berg GmbH haben Maß­nah­men ergrif­fen, um die Aus­fall­zei­ten aus­zu­glei­chen und die Fer­tig­stel­lung gemäß dem ursprüng­li­chen Bau­zei­ten­plan sicher­zu­stel­len. Wenn kei­ne wei­te­ren Bau­ver­zö­ge­run­gen auf­tre­ten, wird das Frei­bad vor­aus­sicht­lich mit gro­ßem Ein­satz recht­zei­tig zum Pfingst­schwimm­fest fertiggestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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