Arnsberg. Auch zum Jahreswechsel 2016/17 hat die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Arbeitsschutzes Kontrollen in Geschäften durchgeführt, die Feuerwerk verkaufen. Insgesamt wurden im Regierungsbezirk 321 Betriebe aufgesucht. In 30 Fällen wurden dabei Produktmängel festgestellt, darunter fallen z. B. aufgerissene Sicherheitsverpackungen.
Keine Verfahren eingeleitet
Bei elf Betrieben gab es einen Verstoß gegen die Anzeigepflicht, d. h. dass die Betriebe die Behörden im Vorfeld nicht über den Verkauf von Feuerwerk informiert hatten. Bei 38 Betrieben gab es Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung. Darunter fallen beispielsweise zugestellte Flucht- und Rettungswege. „Da es sich um bei den festgestellten Mängeln um geringfügige Mängel handelte, werden weder Bußgeld- noch Strafverfahren eingeleitet“, so RP-Sprecher Benjamin Hahn.