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RP kontrolliert Feuerwerksverkauf: Nur geringfügige Mängel

Bezirks­re­gie­rung. (Foto: oe)

Arns­berg. Auch zum Jah­res­wech­sel 2016/17 hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg im Rah­men des Arbeits­schut­zes Kon­trol­len in Geschäf­ten durch­ge­führt, die Feu­er­werk ver­kau­fen. Ins­ge­samt wur­den im Regie­rungs­be­zirk 321 Betrie­be auf­ge­sucht. In 30 Fäl­len wur­den dabei Pro­dukt­män­gel fest­ge­stellt, dar­un­ter fal­len z. B. auf­ge­ris­se­ne Sicherheitsverpackungen.

Keine Verfahren eingeleitet

Bei elf Betrie­ben gab es einen Ver­stoß gegen die Anzei­ge­pflicht, d. h. dass die Betrie­be die Behör­den im Vor­feld nicht über den Ver­kauf von Feu­er­werk infor­miert hat­ten. Bei 38 Betrie­ben gab es Ver­stö­ße gegen die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung. Dar­un­ter fal­len bei­spiels­wei­se zuge­stell­te Flucht- und Ret­tungs­we­ge. „Da es sich um bei den fest­ge­stell­ten Män­geln um gering­fü­gi­ge Män­gel han­del­te, wer­den weder Buß­geld- noch Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet“, so RP-Spre­cher Ben­ja­min Hahn.

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