Sundern. Mit dem Verlauf der letzten politischen Gremiensitzungen ist Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel nicht zufrieden. Der Punkt der Vorwürfe gegen ihn sei nicht zur Diskussion gekommen, weil Vertreter anderer politischer Parteien, das nicht gewollt hätten, heißt es dazu in einer Mittelung aus dem Bürgermeisterbüro Sundern. Zur kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 25. Juni, habe Bürgermeister Brodel den Tagesordnungspunkt zur Aufklärung der gegen ihn und auch gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemachten Vorwürfe erneut auf die Tagesordnung setzen lassen, so das Büro. Wörtlich heißt es in der Mitteilung:
Wieder Thema auf der Tagesordnung
„Bislang hatte sich im letzten Haupt- und Finanzausschuss, als auch in der letzten Ratssitzung, eine Mehrheit der politischen Vertreter gefunden, die den Tagesordnungspunkt Aufklärung zu „Personalangelegenheiten/Schreiben der Kämmerin“ im nichtöffentlichen Teil absetzten. Da es sich im Wesentlichen um vertrauliche Personalangelegenheiten dreht, kann die umfassende und konkrete Aufarbeitung nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Umfassende und konkrete Aufarbeitung
Auch in der Sonderratssitzung vom 28. Mai setzte die Mehrheit, gebildet durch die Fraktionen der CDU, BfS, WISU, die Aufarbeitung der Vorwürfe mit ihrer Mehrheit von der Tagesordnung ab. Die Sonderratssitzung war einzig zu diesem Zweck, auf Antrag der Fraktionen der CDU, BfS, WISU und fraktionslosen Ratsmitgliedern einberufen worden. Damit blieben die gemachten Vorwürfe haltlos im Raum stehen, wie sich einige Stadträte öffentlich beschwerten.
Vorwürfe im Raum stehen gelassen
Für die Sitzung des Rates am 25.06. sind die Tagesordnungspunkte „Personalangelegenheiten/ Schreiben der Kämmerin“ wieder, sowohl im öffentlichen, wie im nichtöffentlichen Teil, durch den Bürgermeister gesetzt. Bürgermeister Brodel hofft, dass diesmal die Gelegenheit einer eingehenden und sachlichen Beschäftigung mit allen Punkten gelingt und eine Mehrheit im Rat an der Aufarbeitung Interesse zeigt.“
(Text und Bild: Bürgermeisterbüro Ralph Brodel, Sundern)
2 Antworten
Nach nunmehr 3 Wochen wurde heute endlich das Protokoll der Ratssondersitzung vom 28.05.2020 in das Ratsinformationssystem gestellt. Die Kämmerin, Frau Ursula Schnelle, hatte nach dieser Sitzung nochmals eine persönliche Stellungnahme hinsichtlich der Stellenbewertungen sowie der fragwürdigen Nutzung von E‑Mails formuliert.
Diese lesenswerte persönliche Stellungnahme findet man jedoch nicht als gesonderte Anlage, sie wurde etwas verwirrend in das Protokoll zum eigentlichen Tagesordnungspunkt eingefügt.
Hier ist der eigentliche Wortlaut der persönlichen Stellungnahme der Kämmerin, Frau Ursula Schnelle:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 04.05.2020 habe ich Sie aufgrund der finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Sundern über nicht plausible Stellenbewertungen informiert.
Ich möchte hiermit nochmals auf meine Intention, einige grundsätzliche Aspekte zur Thematik und auf die vorgelegten Vorlagen eingehen.
Vorab möchte ich klarstellen, dass der Rat nach der Gemeindeordnung NRW nicht Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist. Er ist oberste Dienstbehörde für alle Beamten der Gemeinde, d.h. auch für den Bürgermeister als Beamter auf Zeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW). Bestimmte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten (z.B. nach Beamtenversorgungsgesetz, § 79 Landesdisziplinargesetz NRW) werden durch die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Bürgermeister wahrgenommen.
Grundsätzliches zu Stellenbewertungen
Die Bewertung von (Beamten)Dienstposten ist rechtlich nicht geregelt. Das Bundesbesoldungsgesetz legt fest, dass die Funktionen (Dienstposten) nach sachgerechter Bewertung (statusrechtlichen)Ämtern zuzuordnen sind. Wie diese Vorgaben inhaltlich und verfahrensmäßig umgesetzt werden ist nicht geregelt.
Anders sieht das für Arbeitsplatzbeschreibungen für Tariflich Beschäftigte aus. Hier gelten detaillierte tarifvertraglich festgelegte Eingruppierungsbestimmungen, die keine Ermessensspielräume beinhalten und nur bei sog. „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen“ einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen bedürfen. Die Eingruppierungsbestimmungen begründen einen unmittelbaren Anspruch des Stelleninhabers auf eine entsprechende Vergütung.
Wegen der laufenden Verpflichtungen für die Stadt ist eine sachgerechte Bewertung der Stellen deshalb von erheblicher Bedeutung für die Personalwirtschaft, die Personalaufwendungen und den Haushalt der Gemeinde.
Unabhängig von der geltenden Haushaltssicherung der Stadt Sundern gelten auch und insbesondere für die Personalwirtschaft die rechtlichen Haushaltsgrundsätze, insbesondere der Wirtschaftlichkeit, da mit den Entscheidungen laufende Aufwendungen und Verpflichtungen für mehrere Jahre verbunden sind.
Verantwortlich für die sachgerechte Bewertung der Stellen ist der Bürgermeister als Dienststellenleiter. Er muss das Wohl der Gemeinde im Blick behalten und die Gelder der Stadt nach wirtschaftlichen Grunds-ätzen verwalten. Dabei ist er nicht nur verpflichtet, die einzelnen (Personal-) Entscheidungen so vorzu-nehmen, dass hieraus kein Schaden für die Gemeinde entsteht, sondern er muss dies auch für die gesamte Personalwirtschaft der Gemeinde gewährleisten.
Hierzu gehört, dass bei Stellenbewertungen neben einer Prüfung der Beschreibungen auch z.B. zwingend ein Quervergleich der Bewertungsergebnisse erfolgt. D.h. es muss ein Vergleich der Bewertungsergebnisse untereinander auf Plausibilität / Schlüssigkeit und der Abgleich des Bewertungsniveaus für die Stadt Sundern im Vergleich mit anderen (nach Größe und Struktur) vergleichbaren) Städten erfolgen.
Zum derzeitigen Verfahren
Die nicht plausiblen Bewertungsergebnisse habe ich Anfang 2019 gegenüber der damaligen Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung angesprochen. Eine Prüfung war vorgesehen, konnte jedoch aufgrund der seit dem 01.04.2019 vakanten Leitungsstelle und der personellen Ausstattung der örtlichen Rechnungsprüfung nicht erfolgen.
Nach wiederholten Hinweisen durch mich und durch die ehemalige Beigeordnete gegenüber dem Bürgermeister zur Unrechtmäßigkeit von beabsichtigten Stellen-Höherbewertungen habe ich mich schließlich am 21.11.2019 schriftlich hinsichtlich einer Abteilungsleitungsstelle an den Fachbereich 1 und den Bürgermeister gewandt. Hierbei habe ich mir gegenüber dem Bürgermeister nochmals eine Information von Prüfinstanzen und des Rates vorbehalten.
Nach mehreren Erörterungen im Verwaltungsvorstand habe ich seit Mitte Februar 2020 keine Information mehr zu meiner Eingabe und zur Thematik erhalten. Im Zusammenhang mit der mir vom Dienststellenleiter erklärten Nichtexistenz des Verwaltungsvorstandes nach GO NRW stand nach der Entlassung der Beigeordneten zum 31.03.2020 aus meiner Sicht zu befürchten, dass in der gesamten Angelegenheit der Stellenbewertungen nichts mehr geklärt würde. Vor diesem Hintergrund habe ich mich deshalb an Sie als oberste Dienstbehörde gewandt und die Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Prüfung eingeschaltet.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe meines Schreibens vom 04.05.2020 an Nichtberechtigte wurde von mir nicht veranlasst oder durchgeführt. Gleiches gilt für meine ausschließlich an die Aufsichtsbehörde gerichtete Beschwerde vom 20.04.2020.
Darstellungen der Vorlagen Nr. 1102/IX, 1097/IX und 1097/IX,1. Erg.:
Mit den Vorlagen Nr. 1097/IX und der 1. Erg. wird die Thematik Stellenbewertungen nunmehr als „Personalangelegenheiten / Anschreiben der Kämmerin“ bezeichnet und im nichtöffentlichen Teil dem Rat zur Information gegeben.
Die Vorlage Nr. 1102/IX für den öffentlichen Teil stellt kurz allgemeine Punkte zu Stellenbewertungen dar, geht aber nicht auf die o.a. Aspekte und die Richtigkeit der Stellenbewertungen im Rahmen der Gesamtstruktur (Verwaltung, Bewertung, Quervergleich) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze und der Haushaltssicherung der Stadt Sundern ein.
Zu allen drei vorliegenden Vorlagen sind fachlich und inhaltlich folgende Punkte anzumerken:
Verantwortlich für das Verfahren und die ordnungsgemäße Durchführung sachgerechter Stellenbewertungen ist der Bürgermeister als Dienststellenleiter. Eine Beantwortung der Bewertungs.- und Verfahrensfragen gegenüber dem Rat sollte demnach auch durch ihn bzw. durch beauftragte fachlich kompetente und nicht selbst involvierte Fachkräfte erfolgen.
Die Vorlagen basieren erkennbar fast ausschließlich auf Stellungnahmen, die von den Inhabern der genannten Stellen oder von betroffenen Vorgesetzten abgegebenen wurden. Hierdurch entsteht der absolut falsche Eindruck, dass die jeweiligen Stelleninhaber oder andere Mitarbeiter/Innen die Bewertungen (mit) zu verantworten haben.
Die mit meinem Schreiben angezeigte Sachthematik wird durch diese Vorgehensweise fälschlicherweise zur „Personalangelegenheit“. Des Weiteren wird eine objektive Klärung der eigentlichen Fragen durch diese Vorgehensweise maßgeblich beeinträchtigt bzw. in Frage gestellt. Eine sachgerechte Bewertung der Stellen muss – wie in den Vorlagen ausgeführt – unabhängig vom (evtl.) jeweiligen Stelleninhaber erfolgen. Die Stelle wird bewertet, nicht der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin. Subjektive Merkmale dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Stellen dürfen auch nicht auf (potentielle) Stelleninhaber zugeschnitten und bewertet werden. Eine sachgerechte Bewertung setzt deshalb auch voraus, dass (potentielle) Stelleninhaber und Vorgesetzte nicht an der Bewertung beteiligt sind.
Nach den Vorgängen waren jedoch hier erkennbar Stelleninhaber und Vorgesetzte an den jeweiligen Bewertungsverfahren beteiligt. Bereits dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Interessen berücksichtigt wurden und keine sachgerechten Bewertungen erfolgten.
Für eine objektive Beurteilung, ob die Bewertungen sachgerecht und richtig sind, können die Stellung-nahmen der Stelleninhaber nicht verwertet werden.
Allerdings geben sie in diesem Fall Aufschluss über die einzelnen Vorgehensweisen und die Vorgänge in den Bewertungsverfahren.
Auf die Darstellungen der nichtöffentlichen Vorlagen kann ich an dieser Stelle nur in den Bereichen ein-gehen, die sich nicht auf Personen und personenbezogene Sachverhalte beziehen.
Generell möchte ich hier folgende Punkte klarstellen und anmerken:
Zustimmung durch Personalrat und Gleichstellung:
Die ausdrücklichen Hinweise auf die Zustimmung durch Personalrat und Gleichstellung sind in diesem Zusammenhang irreführend. Bei Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen besteht keine Beteiligungs- und Zustimmungspflicht des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten. Die angeführten Zustimmungen können damit nicht die Richtigkeit der Bewertung der Stellen bestätigen.
Zur Thematik der notwendigen Plausibilitätsprüfung für Stellenbeschreibungen vor (interner oder externer) Bewertung hat es ein eingehendes Gespräch mit dem Personalrat und dem Verwaltungsvorstand nach § 70 GO NRW am 28.11.2019 gegeben, in dem auf die Notwendigkeit der Kontrolle durch das Personalmanagement zur Vermeidung von nicht plausiblen und unrichtigen Stellenbewertungen hingewiesen wurde.
Tarifrecht / Haushaltsrecht
Die Hinweise und Stellungnahmen zum Vorrang des Tarifrechts vor dem Haushaltsrecht beziehen sich auf die Zulässigkeit von Stellenbesetzungen nach Stellenplan, jedoch nicht auf die Richtigkeit der Stellenbewertung.
Plausibilitätsprüfung/Quervergleich
Die Aufgabe der Plausibilitätsprüfung von Stellenbeschreibungen vor Stellenbewertung (und des Quervergleichs nach Stellenbewertung) liegt bei der Abteilung 1.2, nicht bei der Abteilung Organisation.
Fachbereich 1
Die Aufgaben der Fachbereichsleitung 1 wurden zu keinem Zeitpunkt stellvertretend oder kommissarisch durch die Abteilungsleitung 1.2 wahrgenommen. Der Fachbereich 1 wurde seit dem 19.11.2015 entweder stellvertretend durch die Abteilungsleitung 1.3/1.4 oder zeitweise kommissarisch durch die Fachbereichsleitung 2 sowie zeitweise durch die Abteilungsleitung 5.1 geleitet.
Personalverantwortung
Die fachliche Personalverantwortung liegt bei den Fachbereichsleitungen, nicht bei den Abteilungsleitun-gen. Die disziplinarische Personalverantwortung liegt beim Bürgermeister.
Fachbereichsleitung 3 / Beigeordnete/e
Zum Zeitpunkt der Stellenbeschreibung für die Fachbereichsleitung 3 war die beabsichtigte Versetzung des damaligen Beigeordneten in den Ruhestand bereits bekannt. Hierüber wurde im Haupt- und Finanz-ausschuss und im Rat am 27.04.2017 und am 11.05.2017(Vorlage Nr. 561/IX) informiert. Bekannt war zu dem Zeitpunkt auch, dass für die Verwaltung wiederum eine Beigeordnetenstelle (für den Fachbereich 1) vorgesehen wurde. Für den Stellenplan- und den Haushaltsplanentwurf 2018 wurde die Bewertung der Stelle mit EG 12 TVöD angegeben.
Dienstpostenbeschreibungen
Fachbereichsleitungen Eine Höherbewertung der Dienstpostenbeschreibungen für Fachbereichsleitungen aufgrund von „Teil-nahmen am erweiterten Verwaltungsvorstand“ ist nicht nachvollziehbar, da dies nicht zu einer Mithaftung und Verantwortung führt.
Alle Angaben zu Gesprächen und zu erbrachten Leistungen / Tätigkeiten, die für Stellenbewertungen relevant sind, bedürfen der konkreten Nachweise. Auf weitere Aspekte der Stellungnahmen können nur nichtöffentlich eingegangen werden.
Anlagen 4 und 6 zur Vorlage Nr. 1097/IX
Mit den Anlagen wurden Ausdrucke von zwei persönlichen Mails der Kämmerin vom 21.11.2019 und vom 09.12.2019 an die seinerzeitige Beigeordnete und Fachbereichsleiterin 1 vorgelegt. Die Mails wurden ohne Wissen der Kämmerin und der Beigeordneten aus dem bis zum 31.03.2020 bestehenden persönlichen Outlook-Account der Beigeordneten ausgedruckt und mit der Vorlage weitergeleitet. Das Sekretariat der Beigeordneten hatte für Terminkoordinierungen einen Zugriff auf den Account für den Fall von urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheiten.
Zu den genannten Zeitpunkten war die Beigeordnete weder urlaubs- noch krankheitsbedingt außer Dienst. Dies war nur vom 17.02.2020 – 31.03.2020 der Fall.
Es gab ausdrücklich keine Zustimmung der Beigeordneten, Mails aus ihrem persönlichen Outlook-Account nachträglich an weitere Mitarbeiter/-innen der Stadt Sundern weiterzuleiten, auszudrucken, zur Kenntnis zu geben oder mit Vorlagen zu veröffentlichen bzw. vorzulegen.
Die ehemalige Beigeordnete und die Kämmerin erwarten, dass im Rat die mögliche Datenschutzverletzung thematisiert wird und der Bürgermeister der Stadt Sundern zur Aufklärung aufgefordert wird. Insbesondere wird um Aufklärung gebeten, durch wen und in wessen Auftrag diese Mails weitergeleitet und zur Vorlage gegeben wurden. Darüber hinaus bittet die ehemalige Beigeordnete um Aufklärung, ob und welche weiteren Mails aus ihrem persönlichen Outlook-Account ohne ihr Wissen und ohne ausdrückliche Zustimmung weitergeleitet, ausgedruckt oder Dritten zur Kenntnis gegeben wurden. Die ehemalige Bei-geordnete hat der Kämmerin gegenüber schriftlich ihr ausdrückliches Einverständnis dazu gegeben, dass die v.g. Thematik im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 28.05.2020 erörtert werden darf. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass jedes Ratsmitglied, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Stadt Sundern sowie sonstige Dritte, die mit der ehemaligen Beigeordneten in ihrer Amtszeit per Mail kommuniziert haben, darüber informiert werden sollten, dass nachträgliche Zugriffe sowie Weiterleitungen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung erfolgen und somit mögliche Verletzungen des Datenschutzes denkbar sind. Eine Aufklärung dieser Vorgänge steht daher nicht nur im persönlichen Interesse der ehe-maligen Beigeordneten, sondern auch im öffentlichen Interesse.
Mit den Informationsvorlagen 1102/IX, 1097/IX und 1. Erg. und den beigefügten Stellungnahmen werden die Fragen nach der Richtigkeit der Bewertungen der genannten Stellen und der darauf basierenden Eingruppierungen nicht beantwortet.
Die dargestellten Vorgänge werfen darüber hinaus die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Bewertungsverfahren und nach der Richtigkeit der betreffenden und weiterer Stellenbewertungen seit 2017 auf, da es offenkundig auch um personenbezogenen Interessen und nicht nur um die sachbezogene Bewertung der Aufgaben ging.
Abschließend möchte ich anmerken, dass zwischenzeitlich eine weitere Stellenausschreibung mit Angabe einer nicht plausiblen Bewertung durchgeführt wurde. Auf meinen Hinweis zur Bewertung habe ich nur die Mitteilung erhalten, dass dies die Bewertung der externen Bewertungskommission sei.
Dieser Vorgang und die mit den Vorlagen Nr. 1097/IX vorgelegten Stellungnahmen lassen vermuten, dass in der Thematik keine Klärung beabsichtigt ist.
Die Frage einer korrekten Eingruppierung tariflich Beschäftigter bei der Stadt Sundern richtet sich nach dem Tarifvertrag TVöD incl. einer dazugehörigen Entgeltordnung. Ein Tarifvertrag zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft Ver.di hat eine bindende Wirkung und quasi Gesetzeskraft.
Daher ist eine strikte Einhaltung dieser Vorgaben durch einen Bürgermeister uneingeschränkt sicherzustellen.
Ich wundere mich über einige Mitglieder der SPD in Sundern, die in den letzten Wochen die Vorwürfe einer nicht tarifkonformen Eingruppierung eher lapidar zur Seite gewischt bzw. sich nicht ernsthaft mit den Anschuldigungen der Kämmerin auseinandergesetzt haben. Da wurden sogar schon „wahltaktische Gründe“ für die Anschuldigungen der Kämmerin von einem SPD-Mitglied genannt, obwohl gerade diese Person gewerkschaftlich sehr engagiert war.
Umso mehr wundere ich mich darüber, da doch gerade die SPD bekannt dafür ist, sehr gewerkschaftsnah zu sein (einmal abgesehen vom aktuellen Disput zwischen SPD und Gewerkschaften wg. der nicht kommenden Autoprämie) und in allen möglichen Branchen Tarifverträge zu fordern, um eben diese rechtlichen Sicherheiten für beide Tarifparteien verbindlich festzuschreiben.