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Rathaus Sundern öffnet ab Montag für Publikum – Hygieneregeln beachten

Sun­dern. Das Rat­haus Sun­dern hat ab dem kom­men­den Mon­tag, 11. Mai, wie­der für Publi­kum geöff­net. Nach­dem sei­tens der Lan­des­re­gie­rung wei­te­re Maß­nah­men der Locke­rung im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­de­mie beschlos­sen wor­den sind, haben der SAE und die Stadt­ver­wal­tung Sun­dern die­se Maß­nah­me beschlos­sen. Für not­wen­di­ge Ter­mi­ne und Vor­spra­chen im Rat­haus außer­halb des Bür­ger­bü­ros ist eine vor­he­ri­ge Ter­min­ab­spra­che per Tele­fon oder Mail erforderlich.

Terminabsprache per Telefon oder Mail

In den letz­ten Wochen waren die Mitarbeiter/innen im Rat­haus auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie nur ein­ge­schränkt für per­sön­li­che Vor­spra­chen erreich­bar. Das Bür­ger­bü­ro war aber immer durch­ge­hend geöff­net und für die Anlie­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Sun­dern erreichbar.

Ds Rat­haus Sun­dern hat ab Mon­tag wie­der für Publi­kums­ver­kehr geöff­net, Hygie­ne­re­geln sind zu beach­ten. Foto: Frank Albrecht/Archiv

Anfragen auch über das Bürgerportal möglich

Trotz der Locke­rung wird wei­ter­hin drin­gend gebe­ten, Anlie­gen – soweit mög­lich – schrift­lich, digi­tal oder tele­fo­nisch zu erle­di­gen. Mit dem Ser­vice­por­tal der Stadt Sun­dern unter https://portal.citkomm.de/sundern/ haben die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, online mög­lichst vie­le Dienst­leis­tun­gen von zu Hau­se aus abru­fen und erle­di­gen zu kön­nen. Als Ver­mie­ter bzw. Woh­nungs­ge­ber kann die soge­nann­te Woh­nungs­ge­ber­be­stä­ti­gung elek­tro­nisch an die Mel­de­be­hör­de über­mit­telt wer­den oder es besteht die Mög­lich­keit der Gewerbean‑, Gewer­be­um- und Gewerbeabmeldung.

Hygiene- und Verhaltensregeln bei einer Vorsprache im Rathaus einhalten

Die Öff­nung des Rat­hau­ses zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten kann nur unter Ein­hal­tung der auch wei­ter­hin gel­ten­den Abstands- und Hygie­ne­re­geln erfol­gen. Zum Schutz vor Anste­ckun­gen sind neben den all­ge­mei­nen Hygie­ne- und Ver­hal­tens­re­geln fol­gen­de Punk­te für einen Besuch zu beachten:

Mund-Nasen-Bede­ckung: Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher sind ver­pflich­tet wäh­rend des Auf­ent­hal­tes im Rat­haus wie z.B. in Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten oder Arzt­pra­xen einen geeig­ne­ten Mund-Nasen-Schutz (Mas­ke, Schal o.ä.) zu tragen.

Hand­hy­gie­ne: Am Ein­gangs­be­reich im Rat­haus ist ein Des­in­fek­ti­ons­spen­der ange­bracht, mit denen die Besu­che­rin­nen und Besu­cher sich dort die Hän­de des­in­fi­zie­ren müssen.

Per­so­nen­be­gren­zung: Vor­spra­chen und Ter­mi­ne im Rat­haus dür­fen nur als Ein­zel­vor­spra­chen erfol­gen. Nur bei beson­de­rem Erfor­der­nis, wie z.B. Anmel­dung einer Ehe­schlie­ßung sind Vor­spra­chen mit maxi­mal zwei Per­so­nen mög­lich. Vor­spra­chen in Grup­pen sind nicht erlaubt. Der gebo­te­ne Min­dest­ab­stand von 1,50 Meter ist einzuhalten.

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