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Radfahrer ohne Helm schwer verletzt

Ste­mel. Am Don­ners­tag um 6.50 Uhr ver­un­glück­te ein Rad­fah­rer beim Abbie­gen auf der Ste­me­l­er Stra­ße. Er wur­de schwer verletzt.

Von hinten angefahren

Der 55-jäh­ri­ge Mann aus Sun­dern fuhr mit sei­nem Fahr­rad über die Ste­me­l­er Stra­ße in Rich­tung Sun­dern. In Höhe der Bus­hal­te­stel­le bog er nach links auf den Geh­weg ab. Hier­bei kam es zum Zusam­men­stoß mit dem hin­ter dem Fahr­rad­fah­rer fah­ren­den Auto eines 52-jäh­ri­gen Sun­der­aners. Der ohne Helm fah­ren­de Rad­fah­rer wur­de schwer ver­letzt und durch den Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus gebracht.

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Eine Antwort

  1. Auch wenn ein Auto­fah­rer völ­lig schuld­los ist, wird ihm bei einem Unfall mit einem Rad­fah­rer grund­sätz­lich 25 % des Scha­dens ange­rech­net. Das soll­te abge­schafft wer­den, wenn ein Rad­fah­rer nicht selbst für Scha­dens­min­de­rung sorgt, indem er wenigs­tens einen Helm trägt. Wann kommt end­lich die Helm­pflicht für Rad­fah­rer? Ein­sicht gibt es ja wohl nicht.

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