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Radfahrer (66) muss anderem Radfahrer ausweichen und stürzt schwer

Hüs­ten. Schwer Ver­let­zun­gen erlitt am Mon­tag ein 66-jäh­ri­ger Fahr­rad­fah­rer auf dem Ruhr­tal­rad­weg. Um 16.40 Uhr fuhr der Mann unter der Eisen­bahn­brü­cke zwi­schen der Hüs­te­ner Vogel­stan­ge und der Arns­ber­ger Stra­ße ent­lang. Das mel­det die Poli­zei Hochsauerlandkreis.

Im kurvigen Bereich vermutlich zu schnell

Ver­mut­lich fuhr der Mann zu schnell in den kur­vi­gen Bereich ein. Als der Arns­ber­ger einem ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­rad­fah­rer aus­wei­chen muss­te, stürz­te er vom Rad. Einen Zusam­men­stoß zwi­schen den Fahr­rad­fah­rern gab es nicht. Bei dem Sturz zog sich der 66-Jäh­ri­ge schwe­re Ver­let­zun­gen zu. Er wur­de durch den Ret­tungs­dienst ins Kran­ken­haus gebracht.

(Quel­le: Poli­zei Hochsauerlandkreis)

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7 Antworten

  1. Um 16.40 Uhr fuhr der Mann unter der Eisen­bahn­brü­cke zwi­schen der Hüs­te­ner Vogel­stan­ge und der Arns­ber­ger Stra­ße entlang.

    Nur mal so aus dem loka­len Fuß­gän­ger-All­tag angemerkt:

    Sowohl aus Rich­tung „Alter Fried­hof Hüs­ten“ als auch aus der Gegen­rich­tung kom­mend ist jeweils ca. 20 Meter vor der Bahn­un­ter­que­rung das Ver­kehrs­zei­chen „239“ https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_239_-_Sonderweg_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger,_StVO_1992.svg mit einem Zusatz­schild „Rad­fah­rer abstei­gen“ zu finden.

  2. Schil­der sind in Deutsch­land wohl nur als Hin­weis zu ver­ste­hen. Mir ist als Fuß­gän­ger an der Stel­le schon ein Mofa ent­ge­gen­kom­men. Von Fahr­rad­fah­ren will ich gar nicht reden.

  3. Bezüg­lich des Schil­des „Rad­fah­rer abstei­gen“ mag sich jeder viel­leicht mal hier infor­mie­ren: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    Rad­fah­rer sind kei­ne bes­se­ren Men­schen, aber auch kei­ne schlech­te­ren; sie miss­ach­ten Regeln und Gebo­te genau wie Auto­fah­rer, LKW-Fah­rer und Fuß­gän­ger. Es ist der Mensch, der gegen die Regeln ver­stößt, nicht das Ver­kehrs­mit­tel. Und ein „Ar…loch“ bleibt eines, egal ob er hin­ter einem Lenk­rad oder vor einem Len­ker sitzt. 

    Wenn ich mit dem Auto 50 km/h fah­re, habe ich bin­nen Mil­li­se­kun­den jeman­den auf der Stoß­stan­ge hän­gen, weil sich 97% der Auto­fah­rer *nie* an die Regeln hal­ten – die rest­li­chen 3% sind die Fahr­schu­len. Das ewi­ge Her­um­ge­ha­cke „Ja, aber die Radfahrer!!!1!“ nervt gewaltig.

    Wer ohne Sün­de ist, der wer­fe den ers­ten Stein.

  4. Ich wur­de vor­ges­tern im Kreis­ver­kehr Brü­cken­platz beim Rechts­ab­bie­gen in die Cle­mes ‑August-Str. von einem Rad­fah­rer RECHTS über­holt. Und ich bin kein Schlei­cher! Es ging um Millimeter!
    Soll­te ich nun auf das Fahr­rad schimp­fen? Oder doch auf den völ­lig unver­ant­wort­li­chen Fahr­stil eines ca. 45-jäh­ri­gen Mannes?
    Rad­fah­rern fehlt ein­fach ein Num­mern­schild. Das wür­de sie disziplinieren.

    1. Sie sol­len die­sen einen Rad­fah­rer beschimp­fen aber nicht alle in einen Sack ste­cken und drauf­hau­en. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.

      Die For­de­rung nach Kenn­zei­chen für Fahr­rä­der funk­tio­niert zudem, um zustim­men­des Nicken am Stamm­tisch zu erhal­ten, zeugt aber von Kennt­nis­lo­sig­keit des zu erwar­ten­den, gegen Null ten­die­ren­den Kos­ten/­Nut­zen-Ver­hält­nis­ses. Fehlt jetzt nur noch der Vor­wurf, dass Rad­fah­rer kei­ne Steu­ern zah­len, dann wäre das Bull­shit-Bin­go fast komplett.

      Dass Kenn­zei­chen nicht davor schüt­zen, dis­zi­plin­los zu sein, kann man bei jeder Mel­dung bezüg­lich einer Unfall­flucht eines KFZ fest­stel­len. Kenn­zei­chen sol­len dafür sor­gen, dass Men­schen kei­ne Regeln mehr über­tre­ten? Über­le­gen Sie bit­te noch ein­mal ganz scharf nach.

  5. Das läßt sich als flam­men­der Appell für die Abschaf­fung sämt­li­cher Fahr­zeug­kenn­zei­chen ver­ste­hen. Oder?
    Sie soll­ten viel­leicht mal scharf dar­über nach­den­ken, war­um Mel­dun­gen über Nicht-Unfall­fluch­ten wohl nicht in der Zei­tung stehen.
    Biker haben neu­er­dings ger­ne tau­sen­de Euro für Fahr­rä­der übrig. Also könn­ten sie auch locker eine klei­ne Ver­si­che­rungs­prä­mie bezah­len und erhal­ten dafür kos­ten­los das Kennzeichen.

  6. Sie miss­ver­ste­hen mich. Aber nun. Geht es Ihnen denn jetzt um die Ermitt­lung von Ver­kehrs­row­dies oder um eine Ver­si­che­rungs­pflicht? Sie soll­ten sich da schon ent­schei­den. Falls ers­te­res: Auto­fah­rer „über­se­hen“ ger­ne kom­plet­te Rad­fah­rer, aber Auto­fah­rer wol­len im Fal­le des Fal­les Minia­tur-Kenn­zei­chen am Rad erken­nen kön­nen? Ich schmun­zel. Falls letz­te­res: Sie ken­nen ver­mut­lich sehr genau den Anteil der Rad­fah­rer, die kei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben. Erhel­len Sie uns mit die­ser Information.

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