Polizei warnt: Vorsicht beim Überholen von Radfahrern

Hoch­sauer­land­kreis. Die Poli­zei im Hoch­sauer­land­kreis rich­tet ihren Fokus auch auf den Schutz von schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern, wie Fuß­gän­gern, Fah­rern von E‑Scootern oder Rad­fah­rern. Die­se Grup­pe ist im Stra­ßen­ver­kehr beson­ders gefähr­det, da u. a. der bau­li­che Schutz wie z. B. eine sog. „Knautsch­zo­ne“ nicht vor­han­den ist.

Mindestabstände gesetzlich vorgeschrieben

Der Gesetz­ge­ber hat bereits ab 2020 Neue­run­gen in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ver­an­kert. So gel­ten nun bei Über­hol­vor­gän­gen Min­dest­ab­stän­de, die zu Rad­fah­rern ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Inner­orts müs­sen die Über­ho­len­den einen Abstand von min­des­tens 1,5 Metern zum Rad­fah­rer ein­hal­ten (dies gilt auch beim Über­ho­len von ande­ren ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen und Fußgängern).

Außer­orts darf ein Rad­fah­rer oder ver­gleich­ba­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer nur über­holt wer­den, wenn ein Min­dest­ab­stand von 2 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann. Wenn die Stra­ßen kei­nen aus­rei­chen­den Platz bie­ten, müs­sen sich die Auto­fah­rer in Geduld üben und lang­sam hinterherfahren.

Die Grün­de für die Abstands­re­ge­lun­gen sind viel­sei­tig. Neben der Ver­rin­ge­rung von Luft­ver­wir­be­lun­gen und der Stär­kung des Sicher­heits­ge­fühls der Rad­fah­rer, kön­nen auch unvor­her­ge­se­he­ne Lenk­ma­nö­ver der schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer gefahr­lo­ser durch­ge­führt wer­den. Beson­de­re Vor­sicht gilt gegen­über Kin­dern. Im Zwei­fel soll­te hier der Abstand ver­grö­ßert und die Geschwin­dig­keit redu­ziert werden.

Sicherheit hat größte Priorität

Aber auch Rad­fah­rern kommt dies­be­züg­lich eine Ver­ant­wor­tung zu. Die­se sind ange­hal­ten, dem übri­gen Stra­ßen­ver­kehr das Über­ho­len zu ermög­li­chen. Nöti­gen­falls muss an einer geeig­ne­ten Stel­le ange­hal­ten werden.

Ins­ge­samt kann die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr nur erhöht wer­den, wenn sich Rad­fah­rer und Kfz-Nut­zer an die Regeln hal­ten und nöti­gen­falls über eine gegen­sei­ti­ge Ver­stän­di­gung bei beson­de­ren Ver­kehrs­si­tua­tio­nen austauschen.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Kreis­po­li­zei­be­hör­de Hochsauerlandkreis)

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