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Polizei: Nicht mehr als tragischer Unfall

(Foto: Thorben Wengert / pixelio.de)
(Foto: Thor­ben Wen­gert / pixelio.de)

Meschede/Sundern. Am 16. Febru­ar 2014 kam es auf der Land­stra­ße 840 zwi­schen Ber­ge und Vis­beck zu einem Ver­kehrs­un­fall, bei dem ein Fuß­gän­ger töd­lich ver­letzt wur­de. Eine wei­te­re Fuß­gän­ge­rin, die aus Sun­dern stammt und jetzt in Vis­beck wohnt, erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen, eben­so der Fah­rer des betei­lig­ten Pkw. „Die Ermitt­lun­gen des Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­ats, in deren Rah­men mehr als 40 Per­so­nen befragt und ver­nom­men wor­den sind, haben kei­ner­lei Anhalts­punk­te dafür erge­ben, dass es sich um mehr als einen tra­gi­schen Ver­kehrs­un­fall han­delt,“ so Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „Eben­falls gibt es kei­ne Anhalts­punk­te dafür, dass sich zum Zeit­punkt des Unfalls eine zwei­te Per­son im Pkw befun­den hat.“

Mit zersplitterter Heckscheibe Richtung Visbeck

Nach den bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen des Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­ats der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Hoch­sauer­land­kreis ist von fol­gen­dem Gesche­hens­ab­lauf aus­zu­ge­hen: Der 24-jäh­ri­ge Mann besuch­te eine Fei­er in der Schüt­zen­hal­le in Ber­ge. Weni­ge Minu­ten vor dem tra­gi­schen Unfall stieg er in sei­nen Wagen ein, den er in unmit­tel­ba­rer Nähe der Schüt­zen­hal­le geparkt hat­te, und setz­te die­sen zum Aus­par­ken zurück. Dabei kam es zunächst zu einer Beschä­di­gung eines Außen­spie­gels durch die Berüh­rung mit einem Gelän­der, wobei aber kein Fremd­scha­den ent­stand. Um das Auto zu wen­den, fuhr der jun­ge Mann wei­ter rück­wärts und prall­te mit dem Heck gegen eine angren­zen­de Mau­er. Durch die Wucht des Auf­pralls zer­split­ter­te die Heck­schei­be des Wagens. Ohne sich um den Unfall zu küm­mern, fuhr der 24-Jäh­ri­ge vor­wärts auf die Land­stra­ße 840 in Rich­tung Visbeck.

Alkoholisierung des Fahrers steht fest

Nur weni­ge hun­dert Meter wei­ter kam es dann zwi­schen Ber­ge und Vis­beck zu dem Ver­kehrs­un­fall, bei dem die bei­den Fuß­gän­ger, die zu Fuß in Rich­tung Vis­beck gin­gen und eben­falls aus Ber­ge kamen, von dem Pkw erfasst wur­den. Auch an die­sem Unfall­ort hielt der Auto­fah­rer nicht an, son­dern fuhr wei­ter im Ver­lauf der Land­stra­ße 840. Aller­dings geriet er nur weni­ge hun­dert Meter wei­ter nach rechts auf die Ban­ket­te neben der Stre­cke und prall­te in der Fol­ge gegen einen Baum, wo er dann von einem Zeu­gen gefun­den wur­de.  Im Rah­men der Unfall­auf­nah­me wur­de dem jun­gen Auto­fah­rer eine Blut­pro­be ent­nom­men, um fest­zu­stel­len, ob er zum Unfall­zeit­punkt unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen gestan­den hat. Nach Ana­ly­se der Pro­be steht fest, dass sich der Mann alko­ho­li­siert hin­ter das Steu­er sei­nen Wagens gesetzt hat und los­ge­fah­ren ist.
 

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