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Polizei beschlagt Führerscheine nach Unfallfluchten – mit 1,8 Promille in die Leitplanke

Arns­berg. Sams­tag­nacht um 00 Uhr erhiel­ten die Beam­ten einen Ein­satz zu einer Unfall­flucht in der Ahorn­stra­ße. Ver­mut­lich beim Aus­par­ken hat­te dort ein 56-jäh­ri­ger Arns­ber­ger den Außen­spie­gel eines neben ihm gepark­ten Autos beschä­digt und sich vom Unfall­ort vom Unfall­ort entfernt.

Mit­hil­fe von Zeu­gen­aus­sa­gen konn­te der Mann im Rah­men einer Fahn­dung ange­trof­fen wer­den. Auf der Wache wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men. Der Füh­rer­schein wur­de beschlag­nahmt und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Ein Straf­ver­fah­ren wur­de eingeleitet.

Die zwei­te Unfall­flucht ereig­ne­te sich bereits am Sams­tag­abend gegen 19.30 Uhr. Einer Zeu­gin, die die B 229 in Rich­tung Hach­en befuhr, fiel ein vor ihr fah­ren­des Auto mit Anhän­ge auf. Das Auto kam nach rechts von der Fahr­bahn ab und prall­te gegen die Leit­plan­ke. Ohne eine Scha­dens­re­gu­lie­rung ein­zu­lei­ten, setz­te der Fah­rer sei­ne Fahrt fort. Die alar­mier­ten Beam­ten konn­ten den Fah­rer in der Hüs­te­ner Stra­ße anhal­ten. Bei der Kon­trol­le konn­te Alko­hol­ge­ruch in der Atem­luft wahr­ge­nom­men werden.

Ein vor­ab durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von knapp 1,8 Pro­mil­le. Auf der Wache wur­de dem 63-jäh­ri­gen Sun­derner eine Blut­pro­be ent­nom­men und der Füh­rer­schein beschlag­nahmt. Ein Straf­ver­fah­ren wur­de eingeleitet.

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