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Patrick Sensburg bezieht Stellung: Kinderschänder nicht unter 1 Jahr bestrafen

Berlin/Kreis. Der aktu­el­le Fall von Kin­der­schän­dung und Ver­ar­bei­tun­gen von kin­der­por­no­gra­fi­schen Daten im Inter­net hat Wel­len geschla­gen. Zum Ruf nach här­te­ren Stra­fen für die Ver­bre­cher äußert sich auch der hei­mi­sche CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg aus Ber­lin. Der Abge­ord­ne­te schreibt in einer Pres­se­mit­tei­lung aus dem Bun­des­haus wörtlich:

Strafe von mindestens einem Jahr

„Als Rechts­po­li­ti­ker der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on unter­stüt­ze ich die For­de­rung unse­res Gene­ral­se­kre­tärs Paul Zie­mi­ak, die Stra­fen für sexu­el­len Miss­brauch von Kin­dern nach § 176 Absatz 1 StGB auf ein Min­dest­maß von 1 Jahr zu erhöhen.

„Eine Auf­stu­fung zum Ver­bre­chen hal­te ich für längst gebo­ten. Kin­der­schän­der müs­sen end­lich die Stra­fen bekom­men, die sie ver­die­nen. Jeder muss wis­sen, dass eine har­te Stra­fe droht, wenn er sol­che wider­li­chen und absto­ßen­den Taten an den Schwächs­ten unse­rer Gesell­schaft begeht. Die betrof­fe­nen Kin­der sind mit­un­ter ihr gan­zes Leben trau­ma­ti­siert“, so Sen­s­burg. Dar­um muss hier auch klar gemacht wer­den, dass es sich um Ver­bre­chen han­delt. Ledig­lich in min­der schwe­ren Fäl­len sei an einer Bestra­fung unter einem Jahr zu den­ken. Die Ein­stu­fung als Ver­bre­chen muss aber die Regel sein.

Einstufung als Verbrechen muss Regel sein

Gemein­sam mit dem Miss­brauchs­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung for­dert Sen­s­burg auch die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, damit wirk­sam gegen Kin­der­por­no­gra­phie vor­ge­gan­gen wer­den kann. Es darf nicht hin­ge­nom­men wer­den, dass sich der Miss­brauch auch noch im Netz ver­viel­facht und die Stra­fen hier­für oft nicht 90-Tages­sät­ze übersteigen.“

(Text: Patrick Sen­s­burg MdB, Berlin)

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