Parkplätze-Bürgerinitiative hat Bürgerbegehren gestartet

Sun­dern. Die Bür­ger­initia­ti­ve „Park­plät­ze in der Innen­stadt“ hat jetzt ihr Bür­ger­be­geh­ren gestar­tet. Die Bür­ger­initia­ti­ve hat­te zunächst die Rats­sit­zung vom 26. April abge­war­tet. „Es bestand die Hoff­nung, der Rat wür­de sei­ne Chan­ce wahr­neh­men und den Erhalt der inner­städ­ti­schen Park­plät­ze ent­lang der Röhr beschlie­ßen“, so Rats­mit­glied Hans Klein.  „Mit die­sem Beschluss wäre das Bür­ger­be­geh­ren über­flüs­sig gewor­den. Lei­der konn­ten sich Rat und Ver­wal­tung nicht ent­schlie­ßen, dem ein­deu­ti­gen Bür­ger­wil­len zu fol­gen. Des­halb sah sich die Bür­ger­initia­ti­ve jetzt in der Pflicht, den ers­ten Teil des vor­be­rei­te­ten Bür­ger­be­geh­rens durchzuführen.“

BI „fest entschlossen“

Dazu Dr. Schul­te-Kra­mer von der Bür­ger­initia­ti­ve: „Wir sind fest ent­schlos­sen , den Wil­len der Bür­ger in der Stadt Sun­dern und aus den Orts­tei­len zum Erhalt der inner­städ­ti­schen Park­plät­ze durch­zu­set­zen.“ Elmar Becker-Nupe, eben­falls von der Bür­ger­initia­ti­ve, warnt noch ein­mal ein­dring­lich vor dem Abbau der inner­städ­ti­schen Park­plät­ze: „Soll­ten die­se Park­plät­ze abge­baut wer­den, um dem Jahr­hun­dert- Hoch­was­ser Raum zu schaf­fen, dann wer­den die Bür­ger eben auf die­ses Hoch­was­ser war­ten. Sie wer­den aber auch auf Besu­cher der Innen­stadt war­ten, weil die­se wegen der feh­len­den Park­plät­ze in Zukunft an der Innen­stadt vor­bei fah­ren wer­den.“ Das wer­de die Bür­ger­initia­ti­ve verhindern.

Listen werden ausgelegt

Jetzt wer­den an die Ein­zel­händ­ler in der Stadt und in den Dör­fern, an die Ver­ei­ne, an Gast­stät­ten und Cafés Lis­ten aus­ge­ge­ben, in die sich die Befür­wor­ter eines Bür­ger­ent­schei­des ein­tra­gen können.
Abstim­mungs­be­rech­tigt ist jeder EU-Bür­ger in Sun­dern, der in der Stadt seit min­des­tens drei Mona­ten sei­nen Erst­wohn­sitz hat und min­des­tens 16 Jah­re alt ist.

BI zweifelt Kostenschätzung der Stadt an

Die Unter­schrif­ten­lis­te muss eine Kos­ten­schät­zung der Stadt zum Bür­ger­be­geh­ren ent­hal­ten. Dazu gibt die Ver­wal­tung jähr­li­che Pfle­ge­kos­ten für die jetzt vor­han­de­nen Park­plät­ze in Höhe von 4000 Euro und jähr­li­che Kos­ten zur Unter­hal­tung der Brü­cken und Stütz­mau­ern in Höhe von 50.000 Euro an.
Ganz anders sieht das die Bür­ger­initia­ti­ve: Sie schätzt die Abbruch­kos­ten der Park­plät­ze und Brü­cken sowie die Umwand­lung in einen „Hoch­was­ser­schutz-Park“ ein­ma­lig auf min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro, die jähr­li­chen Pfle­ge­kos­ten der „Anla­ge“ auf 50.000 Euro.

Rund 1600 Unterschriften erforderlich

Hans Klein zum wei­te­ren Pro­ze­de­re: „Um das Bür­ger­be­geh­ren erfolg­reich abschlie­ßen zu kön­nen, müs­sen ca. 1600 Unter­schrif­ten gesam­melt wer­den. Die­se Unter­schrif­ten wer­den von der Stadt geprüft. Danach wird das Begeh­ren dem Rat vor­ge­legt. Der Rat stellt die Zuläs­sig­keit des Begeh­rens fest und kann sich dem Begeh­ren anschlie­ßen. Dann wür­de der Bür­ger­ent­scheid ent­fal­len. Schließt sich der Rat nicht an, ist die Ver­wal­tung ver­pflich­tet, den zwei­ten Teil des Begeh­rens, den Bür­ger­ent­scheid durch­zu­füh­ren. An den Aus­gang des Ent­schei­des sind dann Rat und Ver­wal­tung gebunden.“

 

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