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Online-Hilfsangebote – Übersicht der Stadtverwaltung Arnsberg für Unternehmen

Arns­berg. Die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der zuneh­men­den Ver­brei­tung des Coro­na-Virus auf die glo­ba­le und loka­le Wirt­schaft wer­den lei­der immer offen­sicht­li­cher. Auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne sowie sei­tens von Ver­bän­den und Kam­mern gibt es mitt­ler­wei­le eine Viel­zahl von Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­ten. Die Stadt Arns­berg und die Wirt­schafts­för­de­rung Arns­berg GmbH möch­ten ihre klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men sowie Selbst­stän­di­gen aus die­sem Anlass auf kon­kre­te Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te hinweisen.

Die erkenn­ba­ren Unter­stüt­zun­gen set­zen bei drei The­men an:

 

Per­so­nal­kos­ten

Kurz­ar­bei­ter­geld

Erlei­den Fir­men in Deutsch­land durch die Fol­gen von Coro­na Auf­trags­eng­päs­se, ist dafür ein Aus­gleich über Kurz­ar­bei­ter­geld (KUG) möglich.

Bereits am Frei­tag, 13. März, haben Bun­des­tag und Bun­des­rat ange­sichts der Coro­na-Kri­se eine umfang­rei­che Anpas­sung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des zuguns­ten der Unter­neh­men beschlos­sen, die ab dem 1. April 2020 (even­tu­ell auch rück­wir­kend ab dem 01.03.2020) gel­ten soll. Befris­tet ist die Maß­nah­me bis zum 31.12.2021. Wich­tig ist, dass Betrie­be und Unter­neh­men im Bedarfs­fall bei ihrer zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit Kurz­ar­beit anzeigen.

Hier gibt es wei­te­re Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Ent­schä­di­gung für Per­so­nal­kos­ten bei von Qua­ran­tä­ne betrof­fe­nen Beschäftigten

Soll­te wegen des Coro­na-Virus ein Tätig­keits­ver­bot (z.B. Qua­ran­tä­ne) aus­ge­spro­chen wer­den, kann eine Ent­schä­di­gung bean­tragt wer­den. Zustän­dig für die Stadt Arns­berg ist der Land­schafts­ver­band West­fa­len Lip­pe.

Kon­takt zum Land­schafts­ver­band Westfalen-Lippe

Herr Töl­le: 0251 / 591‑8218
Frau Volks: 0251 / 591‑8411
Herr Konop­ka: 0251 / 591‑8136

Hier fin­den Sie wei­te­re Informationen:

https://www.corona-infos.lwl.org/de/#entschadigung-fur-verdienstausfall-bei-quarantane

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

 

Liqui­di­täts­si­che­rung

Neben den Ange­bo­ten der Bürg­schafts­bank NRW und des Lan­des­bürg­schafts­pro­gramms haben klei­ne Unter­neh­men und Exis­tenz­grün­der die Mög­lich­keit, aus dem Mikro­mez­zan­in­fonds Betei­li­gungs­ka­pi­tal von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft (KBG) in Neuss zu bean­tra­gen. Sicher­hei­ten sind hier­für vom Unter­neh­men nicht zu stel­len. Das führt nicht nur zur sofor­ti­gen Liqui­di­täts­stär­kung, son­dern ver­bes­sert auch das Rating des Unter­neh­mens und damit sei­ne Kreditwürdigkeit.

Die lan­des­ei­ge­ne För­der­bank NRW.BANK hat eine Ser­vice-Hot­line ein­ge­rich­tet, bei der sich alle mel­den kön­nen, die ent­we­der allg. Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen oder sich nicht sicher sind, wel­che Maß­nah­me für ihren Betrieb die rich­ti­ge ist:

NRW.BANK-Service-Center: 0211 / 91741 4800

Hier gibt es wei­te­re Informationen:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

Dar­über hin­aus kommt der KfW-Bank die Auf­ga­be zu, die kurz­fris­ti­ge Ver­sor­gung der Unter­neh­men mit Liqui­di­tät zu erleich­tern. Neben den bekann­ten Instru­men­ten (KfW-Unter­neh­mer­kre­dit, KfW-Kre­dit für Wachs­tum ERP-Grün­der­kre­dit) wird die KfW für klei­ne und mitt­le­re sowie bzw. für gro­ße Unter­neh­men je ein Son­der­pro­gramm vor­be­rei­ten und schnellst­mög­lich ein­füh­ren. Dafür wer­den die Risi­ko­über­nah­men bei Inves­ti­ti­ons­mit­teln (Haf­tungs­frei­stel­lun­gen) deut­lich ver­bes­sert und betra­gen bei Betriebs­mit­teln bis zu 80 %, bei Inves­ti­tio­nen sogar bis zu 90 %.

Die­se sol­len auch von Unter­neh­men in Anspruch genom­men wer­den kön­nen, die kri­sen­be­dingt vor­über­ge­hend in Finan­zie­rungs­schwie­rig­kei­ten gera­ten sind. Der Start die­ser Son­der­pro­gram­me unter­liegt dem Vor­be­halt einer Geneh­mi­gung durch die Euro­päi­sche Kommission.

Unter­neh­men, die Bürg­schaf­ten für Kre­di­te in Anspruch neh­men wol­len, wer­den gebe­ten, sich an die Bürg­schafts­bank NRW zu wenden.

Die Antrag­stel­lung für o.a. Kre­di­te erfolgt über die jewei­li­ge Haus­bank des Unternehmens.

Hier gibt es wei­te­re Informationen:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Steu­er­stun­dung

Die Finanz­ver­wal­tung ver­bes­sert die Mög­lich­kei­ten zur Stun­dung von Steu­er­zah­lun­gen, zur Sen­kung von Vor­aus­zah­lun­gen und im Bereich der Vollstreckung.

Ins­ge­samt wird Unter­neh­men die Mög­lich­keit von Steu­er­stun­dun­gen in Mil­li­ar­den­hö­he gewährt. Bei den Steu­ern, die von der Zoll­ver­wal­tung ver­wal­tet wer­den (z.B. Ener­gie­steu­er und Luft­ver­kehrs­steu­er), ist die Gene­ral­zoll­di­rek­ti­on ange­wie­sen wor­den, den Steu­er­pflich­ti­gen ent­ge­gen­zu­kom­men. Glei­ches gilt für das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern, das für die Ver­si­che­rungs­steu­er und die Umsatz­steu­er zustän­dig ist und ent­spre­chend ver­fah­ren wird.

Ansprech­part­ner für die hei­mi­schen Unter­neh­men ist das Finanz­amt Arns­berg.

Hier gibt es wei­te­re Informationen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020–03-13-Corona-FAQ.html

 

All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen für Unter­neh­men und Arbeitgeber

Wei­te­re all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen für Unter­neh­men und Arbeit­ge­ber zum The­ma „Umgang mit der Coro­na-Kri­se“ fin­den Sie auch auf dem aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot des Unter­neh­mens­ver­ban­des West­fa­len-Mit­te (in Form einer FAQ):

https://www.uvwm.de/presse/aktuelles-beitrag/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=198&cHash=43e8651803f1937f8bae501be5f9be80

Dar­über hin­aus kön­nen selbst­ver­ständ­lich auch bei den regio­na­len Kam­mern (IHK Arns­berg, Hell­weg-Sau­er­land + Hand­werks­kam­mer Süd­west­fa­len) Infor­ma­tio­nen zum The­ma abge­ru­fen werden.

www.ihk-arnsberg.de/corona

https://www.hwk-swf.de/artikel/aktuelle-infos-zum-coronavirus-38,0,476.html

 

Die­se Infor­ma­tio­nen sind dau­er­haft auch über die Inter­net­sei­te www.arnsberg.de/corona/wirtschaft abrufbar.

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