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Online-Einkauf ohne Ärger – die Verbraucherzentrale hilft

Für den Interneteinkauf gibt es neue Regeln. (Foto: Tim Reckmann / pixelio.de)
Auch für den Inter­net­ein­kauf gibt es Regeln. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le in Neheim infor­miert. (Foto: Tim Reck­mann / pixelio.de)

Arns­berg. „Mühe­los shop­pen statt end­los ärgern“ – unter die­sem Mot­to infor­miert die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg anläss­lich des Welt­ver­brau­cher­tags über die Rech­te der Ver­brau­cher beim Online-Kauf.

 „Nicht über den virtuellen Ladentisch ziehen lassen“

„Klick-Kon­su­men­ten wis­sen die Vor­tei­le des Online-Ein­kaufs zu schät­zen: Shop­ping­zei­ten rund um die Uhr, eine Viel­zahl von Anbie­tern und Waren auf einen Tas­ten­druck sowie ein unmit­tel­ba­rer Preis­ver­gleich. Doch Kun­den, die sich bei ihrer Ein­kaufs­tour im Inter­net allein vom güns­tigs­ten Preis lei­ten las­sen, ris­kie­ren hier­bei leicht­fer­tig über den vir­tu­el­len Laden­tisch gezo­gen zu wer­den,“ sagt Mar­lies Albus, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le. „Denn gewitz­te Händ­ler locken Online-Käu­fern das Geld nicht nur über den Pro­dukt-Preis, son­dern auch mit der Berech­nung von Neben­kos­ten oder durch ver­steck­te Klau­seln im Klein­ge­druck­ten aus der Tasche.“

„Kun­den müs­sen sol­ches Fehl­ver­hal­ten von Online-Händ­lern jedoch nicht hin­neh­men und teu­er bezah­len, son­dern kön­nen sich vom Ver­trag lösen und bereits gezahl­tes Geld zurück­ver­lan­gen“, stel­len Mar­lies Albus und ihre Kol­le­gin Petra Gol­ly von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg klar. „Denn auch die Ein­kaufs­tour in der vir­tu­el­len Welt ver­läuft auf geord­ne­ten Wegen.“

Vorträge, Tipps und Gewinnspiel

Zum dies­jäh­ri­gen Welt­ver­brau­cher­tag am 15. März erklärt das Team der Ver­brau­cher­zen­tra­le in der Burg­str. 5 in Neheim inter­es­sier­ten Web-Kun­den mit Hil­fe von Vor­trä­gen, Tipps und einem Gewinn­spiel, wie sie häu­fi­ge Klick­fal­len bei der Online-Bestel­lung erken­nen kön­nen und ein Hin­ein­tap­pen vermeiden:

  • Wich­ti­ge Bestell­pos­ten auf einem Blick: Damit Kun­den sicher sein kön­nen, dass sie das rich­ti­ge Pro­dukt bestel­len und hier­bei nichts wesent­li­ches über­se­hen, muss ein Online-Händ­ler unmit­tel­bar vor dem Abschluss eines Bestell­vor­gangs die wich­tigs­ten Pos­ten klar und deut­lich auf einem Blick ange­ben. Dazu gehö­ren die Merk­ma­le der Ware oder Leis­tung, den fäl­li­gen Gesamt­preis mit Mehr­wert­steu­er, Zusatz- und Ver­sand­kos­ten sowie Lauf­zeit und Kün­di­gungs­be­din­gun­gen. Kun­den soll­ten vor dem Drü­cken der Kauf­be­stä­ti­gung alle Pos­ten noch ein­mal sorg­fäl­tig prüfen.
  • Kein Extra-Geschäft mit unge­woll­ten Leis­tun­gen: Oft jubeln Händ­ler den Online-Kun­den unbe­merkt kos­ten­pflich­ti­ge Extras unter. So han­deln sich Kun­den etwa mit der Bestel­lung eines Inter­net­an­schlus­ses gleich auch noch ein Sicher­heits­pa­ket mit ein. Oder der Preis fürs Smart­phone schnellt unge­fragt durch den Abschluss einer Zusatz-Ver­si­che­rung in die Höhe. Sol­che Neben­leis­tun­gen müs­sen jedoch nur bezahlt wer­den, wenn Kun­den sie aus­drück­lich bestellt haben. Es reicht nicht, wenn Preis und Leis­tung ledig­lich irgend­wo in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen erwähnt wer­den oder im Bestell­vor­gang bereits vor­ge­ge­ben auftauchen.
  • Ein­deu­ti­ger Bestell­vor­gang: Kun­den müs­sen bei einer Ware oder einer Ser­vice­leis­tung klar und deut­lich erken­nen kön­nen, ob das Ordern mit einer Zah­lung ver­bun­den ist. Beim Bestell-But­ton muss zum Bei­spiel „zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ statt „anmel­den“ ste­hen. Ist der But­ton falsch beschrif­tet, brau­chen Online-Kun­den nicht zahlen.

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