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Ohne Gurt und Führerschein, aber unter Alkohol in einem gestohlenem Fahrzeug unterwegs

Neheim. Da staunt sogar die Poli­zei: Weil ein 37-jäh­ri­ger Auto­fah­rer sei­nen Gurt nicht ange­legt hat­te, wur­de der Mann am Mon­tag­mor­gen von einer Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung auf der Ahorn­stra­ße kon­trol­liert. Bei der Kon­trol­le staun­ten die Beam­ten nicht schlecht. Das Auto war als gestoh­len gemel­det. Zudem fuhr der Arns­ber­ger ohne Füh­rer­schein und unter Alkoholeinfluss.

Ohne Führerschein, aber mit Alkohol unterwegs

Der Fah­rer zeig­te sich wäh­rend der gesam­ten Kon­trol­le aggres­siv und unko­ope­ra­tiv gegen­über den Beam­ten. Einen Füh­rer­schein konn­te der Mann nicht vor­le­gen. Auch einen Aus­weis führ­te der Arns­ber­ger nicht bei sich. Auf­grund sei­ner „Alko­hol­fah­ne“ wur­de ein Alko­hol­test durch­ge­führt. Die­ser ergab einen Wert von über 1,1 Pro­mil­le. Dem Mann wur­de anschlie­ßend in der Poli­zei­wa­che eine Blut­pro­be entnommen.

Fahrzeug wurde in Euskirchen gestohlen

Im Rah­men der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung zeig­te sich, dass der er laut Gerichts­be­schluss kei­nen Alko­hol zu sich neh­men darf. Das zustän­di­ge Gericht wur­de über den Sach­ver­halt in Kennt­nis gesetzt. Das mit­ge­führ­te Auto wur­de am ver­gan­ge­nen Sams­tag im Kreis Eus­kir­chen ent­wen­det. Der PKW und der Fahr­zeug­schlüs­sel wur­den sicher­ge­stellt. Da sich an dem Fahr­zeug meh­re­re Unfall­schä­den befin­den, ermit­telt die Poli­zei auch wegen des Ver­dachts einer oder meh­re­rer Unfall­fluch­ten gegen den 37-Jäh­ri­gen. Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de der Beschul­dig­te entlassen

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