Ohne Gurt, aber mit Alkohol

2014.02.06.Logo.PolizeiSun­dern. Im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le mor­gens um 6.30 Uhr auf dem Sel­sche­der Weg wur­de der 27-jäh­ri­ge Auto­fah­rer über­prüft, weil er der Gurt­pflicht nicht nach­kam. In sei­ner Atem­luft wur­de deut­li­cher Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men, wes­halb er einen Alko­hol­vor­test durch­füh­ren soll­te. Das Ergeb­nis die­ses frei­wil­lig gemach­ten Tests ergab eine abso­lu­te Fahr­un­taug­lich­keit, was eine Blut­pro­be nach sich zog.

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