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Einwendungen gegen Windkraft in Freienohl möglich

Hochsauerlandkreis/Meschede. Die Fir­ma ABO Wind AG hat die Ertei­lung einer Geneh­mi­gung zur Errich­tung und zum Betrieb von fünf Wind­ener­gie­an­la­gen im Stadt­ge­biet Mesche­de in der Gemar­kung Frei­en­ohl bean­tragt. Die Unter­la­gen für den Geneh­mi­gungs­an­trag lie­gen in der Zeit von Frei­tag, 6. Mai, bis Mon­tag, 6. Juni, an den fol­gen­den Stel­len zu den jewei­li­gen Öff­nungs­zei­ten zur Ein­sicht aus:

  • Stadt­ver­wal­tung Mesche­de, Zim­mer 103, Sophien­weg 3, 59872 Meschede
  • Unte­re Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hoch­sauer­land­krei­ses, Zim­mer 233, Am Rot­haar­steig 1, 59929 Brilon

Wei­ter­hin ist der Geneh­mi­gungs­an­trag auf der Start­sei­te www.hochsauerlandkreis.de (Bekannt­ma­chun­gen der Unte­ren Umwelt­schutz­be­hör­de) abruf­bar. Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben kön­nen bis ein­schließ­lich Mon­tag, 20. Juni, schrift­lich ein­ge­legt werden.

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