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Neuwahl des Integrationsrates: Stadt Arnsberg lädt zur Infoveranstaltung

Arns­berg. Am Don­ners­tag, 23. Janu­ar, fin­det um 17:30 Uhr im Zen­trum für Begeg­nung und Enga­ge­ment „Das E“ eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Neu­wahl des Inte­gra­ti­ons­rats statt. Die­se Wahl ist für den 13. Sep­tem­ber 2020 terminiert.

Die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung soll dazu die­nen, über den Ablauf der Wahl und die inhalt­li­che Arbeit des Inte­gra­ti­ons­ra­tes zu infor­mie­ren und geeig­ne­te Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für den neu­en Inte­gra­ti­ons­rat zu gewin­nen. Eine Ver­tre­te­rin des Lan­des­in­te­gra­ti­ons­ra­tes Nord-rhein-West­fa­len wird anwe­send sein und die wich­ti­gen Auf­ga­ben der Inte­gra­ti­ons­rä­te erläu-tern sowie Fra­gen hier­zu beant­wor­ten. Eine Mit­ar­bei­te­rin des Wahl­bü­ros wird eben­falls vor Ort sein und die For­ma­li­tä­ten zur Wahl darlegen.

Wer darf bei der Neuwahl des Integrationsrates wählen?

Wahl­be­rech­tigt ist, wer nicht Deut­scher im Sin­ne des Art. 116 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes ist, eine aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzt, die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit durch Ein-bür­ge­rung erhal­ten hat oder als Kind aus­län­di­scher Eltern durch Geburt im Inland die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit gemäß § 4 Absatz 3 des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­set­zes erwor­ben hat. Dar­über hin­aus muss die Per­son am Wahl­tag 16 Jah­re alt sein, sich seit min­des­tens einem Jahr im Bun­des­ge­biet recht­mä­ßig auf­hal­ten und min­des­tens seit dem sech­zehn­ten Tag vor der Wahl in der Gemein­de ihre Haupt­woh­nung haben.

Wer kann gewählt werden?

Wähl­bar sind alle Wahl­be­rech­tig­ten sowie alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Arns­berg, die am Wahl­tag 18 Jah­re alt sind und min­des­tens seit drei Mona­ten vor der Wahl in der Stadt Arns-berg ihre Haupt­woh­nung haben und sich seit min­des­tens einem Jahr im Bun­des­ge­biet recht-mäßig aufhalten.

Anmel­dun­gen für die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung sowie Rück­fra­gen hier­zu erfol­gen bit­te bei der Stadt Arns­berg, Fach­dienst Zuwanderung|Integration, Son­ja Essers, Tele­fon: 02932/2011075, E‑Mail: integration.essers@arnsberg.de

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