Neugestaltung des Seehof-Gelände in Langscheid: CDU-Fraktion informiert über mögliche Bürgerbeteiligung

Sun­dern. Der Aus­schuss für Pla­nung und Nach­hal­tig­keit hat in sei­ner letz­ten Sit­zung mit gro­ßer Mehr­heit von CDU, Grü­nen, FDP und Wisu das Ver­fah­ren auf eine mög­li­che Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und des Bebau­ungs­pla­nes ein­ge­lei­tet. Grund dafür ist der Antrag eines über­ar­bei­te­ten Bebau­ungs­kon­zep­tes zur Neu­ge­stal­tung des See­hof-Gelän­des in Lang­scheid. Die CDU-Frak­ti­on stellt dazu in einer Pres­se­mit­tei­lung fest:

Die Ein­lei­tung des Ver­fah­rens ist der rich­ti­ge Schritt, um gemein­sam mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Stadt Sun­dern sowie mit dem Eigen­tü­mer und Bau­herrn des See­hof-Gelän­de einer neu­en Nut­zung zuzu­füh­ren und somit bewusst Ein­fluss auf die Gestal­tung der Flä­che zu nehmen.

Eigentümer sieht nur noch eine Teilfläche für Wohnbebauung vor

Wir begrü­ßen aus­drück­lich, dass der Eigen­tü­mer von Plä­nen Abstand genom­men hat, die vor eini­gen Jah­ren die aus­schließ­li­che Nut­zung des Are­als für Wohn­be­bau­ung vor­ge­se­hen hat­ten – mit meh­re­ren mas­si­ven Bau­kör­pern, die sich aus unse­rer Sicht nicht in den Ort und in das Umfeld der Sor­pe­see-Pro­me­na­de ein­ge­fügt hätten.

Die neu­en Plä­ne sehen noch immer die Umwid­mung einer Teil­flä­che für Wohn­be­bau­ung vor, neh­men aber den für Lang­scheid cha­rak­te­ris­ti­schen Tou­ris­mus­aspekt eben­falls auf. Dass hier im Lau­fe des Pro­zes­ses zwin­gend noch ein­mal über die Gewich­tung der Teil­flä­chen dis­ku­tiert wer­den muss, haben die Aus­schuss­mit­glie­der sehr deut­lich auf­ge­zeigt. Die CDU steht hier ganz klar für eine best­mög­li­che tou­ris­ti­sche Ent­wick­lung des Geländes.

Verfahrenseröffnung – CDU-Fraktion beantragt Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung

So wur­de mit der Ver­fah­rens­er­öff­nung ent­ge­gen eini­ger öffent­li­cher Berich­te und Kom­men­ta­re kei­nes­wegs der Weg für die bean­trag­te neue Nut­zung frei gemacht, son­dern ledig­lich das erfor­der­li­che Ver­fah­ren für eine mög­li­che Umge­stal­tung eingeleitet.

Jetzt sind näm­lich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in einem ers­ten Schritt gefragt, in der soge­nann­ten früh­zei­ti­gen öffent­li­chen Betei­li­gung mög­li­che Beden­ken gegen eine neue Nut­zung des Are­als zu arti­ku­lie­ren und eige­ne Ideen in das Ver­fah­ren ein­zu­brin­gen. Zu die­ser öffent­li­chen Betei­li­gung zählt auch eine Bür­ger­ver­samm­lung, die auf Antrag der CDU-Frak­ti­on ein­be­ru­fen wird, und in der die Plä­ne im Detail durch den Eigen­tü­mer allen Inter­es­sier­ten vor­ge­stellt werden.

Offenlage im Anschluss an frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Ergeb­nis­se der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung wer­den in die Plä­ne ein­ge­ar­bei­tet und dem Fach­aus­schuss erneut zur Bera­tung vor­ge­legt. Sofern der Aus­schuss den über­ar­bei­te­ten Pla­nun­gen zustimmt, erfolgt eine erneu­te Betei­li­gung der Bür­ger­schaft in Form der Offenlage.

Öffentliche Beteiligung als Entscheidungsgrundlage

Erst in einem drit­ten Ver­fah­rens­schritt emp­fiehlt der Fach­aus­schuss dem Rat die Plan­än­de­run­gen als Satzungsbeschluss.

Als gewähl­te Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Bür­ger­schaft wer­den die Mit­glie­der der CDU-Frak­ti­on erst nach die­ser öffent­li­chen Betei­li­gung dar­über ent­schei­den, ob es zu der bean­trag­ten, einer ange­pass­ten oder gar kei­ner Umnut­zung des Are­als kom­men soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: CDU-Frak­ti­on Sundern)

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