Voßwinkel. Was ein Landwirt oder ein Waldbauer auf seinen Flächen tun und lassen darf, steht nur noch sehr begrenzt in seinem Ermessen. Aus Schutzkategorie, Landschaftsplanung und Verordnungen ergibt sich für den Betrieb ein umfangreiches Regelwerk mit oft empfindliche Einschränkungen. Zu viele, wie auch die Vertreter der meist kleineren Familienbetriebe aus Wickede, Arnsberg und Menden finden. Im Rahmen einer vom ‚Aktionsbündnis ländlicher Raum‘ organisierten Podiumsdiskussion machten die Betroffenen am Dienstag im Wildwald Voßwinkel ihrer Verärgerung Luft.
Dramatische Verschlechterung der Artenvielfalt
Der Hintergrund: Die rot-grüne Landesregierung plant mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz, das im Sommer vom Landtag beschlossen werden soll, deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen.
Denn, so machte es Norwich Rüße als Sprecher der Grünen im Umweltausschuss des Landtags am Dienstag deutlich, drohe eine dramatische Verschlechterung der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen. Dem müsse entgegen gewirkt werden, andernfalls drohe die Löschung der ‚Festplatte der Evolution‘.
Drohendes Höfesterben
Fachlich nicht richtig, kontern die Vertreter 17 Nutzerverbände. Zwar sei es richtig, dass die Artenvielfalt ein Problem darstelle. Ein Problem, dem man sich durchaus gemeinsam stellen wolle. Allerdings habe das nur begrenzt mit der Landwirtschaft und so gut wie gar nicht mit der Forstwirtschaft zu tun. Es handele sich auch nur teilweise um einen Rückgang der Arten, vielmehr sei eine klimabedingte Verschiebung festzustellen. Denn auch neue Arten seien in NRW festgestellt worden. Durch das neue Gesetz drohe hingegen ein Höfesterben.
Gerichte werden wohl entscheiden müssen
Hauptstreitpunkt ist und bleibt die Frage, in welchem Umfang die Politik in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen darf. Während die betroffenen Grundstückseigentümer auf dem Standpunkt stehen, die zahlreichen Eingriffe und Beschränkungen der rot-grünen Landesregierung würden in ihrer Summe dazu führen, dass das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 des Grundgesetzes tatsächlich ausgehöhlt worden sei, argumentieren insbesondere die SPD und die Grünen mit der so genannten Sozialpflichtigkeit des Eigentums, nach der ein Eigentümer bestimmte Belastungen auf seinem Grundstück schlichtweg zu dulden hat. Über die Grenzen der Sozialpflichtigkeit müssen immer wieder Gerichte entscheiden.
- Im „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ haben sich bereits 2012 17 Verbände zusammengeschlossen, um den Menschen jenseits der Ballungsgebiete eine gemeinsame Stimme zu geben. Das „Aktionsbündnis“ vertritt damit rund 600.000 Mitglieder in NRW.