Neues Landesnaturschutzgesetz erregt die Gemüter

Der Hin­ter­grund: Die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung plant mit dem neu­en Lan­des­na­tur­schutz­ge­setz, das im Som­mer vom Land­tag beschlos­sen wer­den soll, deut­li­che Ver­schär­fung der bestehen­den Regelungen.
Denn, so mach­te es Nor­wich Rüße als Spre­cher der Grü­nen im Umwelt­aus­schuss des Land­tags am Diens­tag deut­lich, dro­he eine dra­ma­ti­sche Ver­schlech­te­rung der Arten­viel­falt in Nord­rhein-West­fa­len. Dem müs­se ent­ge­gen gewirkt wer­den, andern­falls dro­he die Löschung der ‚Fest­plat­te der Evolution‘.

Drohendes Höfesterben

Fach­lich nicht rich­tig, kon­tern die Ver­tre­ter 17 Nut­zer­ver­bän­de. Zwar sei es rich­tig, dass die Arten­viel­falt ein Pro­blem dar­stel­le. Ein Pro­blem, dem man sich durch­aus gemein­sam stel­len wol­le. Aller­dings habe das nur begrenzt mit der Land­wirt­schaft und so gut wie gar nicht mit der Forst­wirt­schaft zu tun. Es han­de­le sich auch nur teil­wei­se um einen Rück­gang der Arten, viel­mehr sei eine kli­ma­be­ding­te Ver­schie­bung fest­zu­stel­len. Denn auch neue Arten sei­en in NRW fest­ge­stellt wor­den. Durch das neue Gesetz dro­he hin­ge­gen ein Höfesterben.

Gerichte werden wohl entscheiden müssen

Haupt­streit­punkt ist und bleibt die Fra­ge, in wel­chem Umfang die Poli­tik in die Grund­rech­te von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein­grei­fen darf. Wäh­rend die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf dem Stand­punkt ste­hen, die zahl­rei­chen Ein­grif­fe und Beschrän­kun­gen der rot-grü­nen Lan­des­re­gie­rung wür­den in ihrer Sum­me dazu füh­ren, dass das Grund­recht auf Eigen­tum aus Art. 14 des Grund­ge­set­zes tat­säch­lich aus­ge­höhlt wor­den sei, argu­men­tie­ren ins­be­son­de­re die SPD und die Grü­nen mit der so genann­ten Sozi­al­pflich­tig­keit des Eigen­tums, nach der ein Eigen­tü­mer bestimm­te Belas­tun­gen auf sei­nem Grund­stück schlicht­weg zu dul­den hat. Über die Gren­zen der Sozi­al­pflich­tig­keit müs­sen immer wie­der Gerich­te entscheiden.

  • Im „Akti­ons­bünd­nis länd­li­cher Raum“ haben sich bereits 2012 17 Ver­bän­de zusam­men­ge­schlos­sen, um den Men­schen jen­seits der Bal­lungs­ge­bie­te eine gemein­sa­me Stim­me zu geben. Das „Akti­ons­bünd­nis“ ver­tritt damit rund 600.000 Mit­glie­der in NRW.

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Eine Antwort

  1. Wir schlie­ßen uns den Argu­me­n­en­ten des Akti­ons­bünd­nis­ses länd­li­cher Raum an! Die wei­te­re Ein­engung der Eigen­tums­rech­te gehen vor allem zu Las­ten der klei­nen und mitt­le­ren Höfe und wer­den die Ent­wick­lung zu „indus­tri­ell“ geführ­ten Groß­be­trie­ben in der Land­wirt­schaft wei­ter begünstigen.

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