Sundern. Große Erleichterung beim 1. Brudermeister der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern, Ludger Simon: „Nun ist es endlich geschafft“. Im August hat das Amtsgericht Arnsberg die neue Satzung der Bruderschaft anerkannt. Vorangegangen waren mehrere Mitgliederversammlungen mit Satzungsänderungen und einer Satzungsneufassung und letztlich sogar die Anrufung des Verwaltungsgerichts.
Verwaltungsgericht eingeschaltet
Getragen von den intensiven Vorbereitungen im Jahr 2015 durch Gespräche innerhalb des geschäftsführenden Vorstands, bei denen auch die Kompanieoffiziere einbezogen wurden, kamen die geplanten Satzungsänderungen erstmals 2016 in die Mitgliederversammlung. Damals wurde angestrebt, einzelne Paragrafen der Satzung anzupassen. Die danach seitens des zuständigen Amtsgerichts verweigerte Anerkennung gründete in Differenzen zwischen den vorliegenden Altversionen der Satzung. Nach Beratung mit einem Fachanwalt wurde beschlossen, die Satzung durch eine komplette Neufassung zu beschließen, was durch die Mitgliederversammlung im Jahre 2017 auf den Weg gebracht wurde. Da seitens der Rechtspflege auch diese Satzung wegen anderer, vorher nicht benannter Mängel keine Anerkennung erfuhr ‚war guter Rat teuer. Es wurde das Verwaltungsgericht bemüht, und nach einer von dort kommenden Empfehlung kam es im März 2018 zur dritten Abstimmung in drei Jahren über die Satzung der Bruderschaft. Die beiden fast identischen Neufassungsversionen wichen nicht wesentlich von der ersten Änderungsvorlage für das Jahr 2016 ab. Die letzte Neufassung wurde im August 2018 vom Amtsgericht Arnsberg anerkannt.
Öffnung für nicht-christliche Mitglieder
In dieser Zeit durften sich neben den Verantwortlichen der Bruderschaft auch zwei Präses mit der Satzung beschäftigen. Sie beinhaltet als wesentliche Änderung unter anderem eine Öffnung für Neumitglieder, die nicht einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören. Im Jahre 2016 betonte Präses Michael Schmitt zugleich die generelle Ausrichtung der Satzung auf das Bekenntnis der Mitglieder der Bruderschaft zum Christentum und zur freiheitlichen Grundordnung Deutschlands. Ein Jahr später bekräftigte Präses Stefan Siebert diese Festigung des christlichen Fundaments der Sunderner Schützen. Durch den geschäftsführenden Vorstand der Hubertusbruderschaft wurde der Wille zur engen Partnerschaft mit den christlichen Gemeinden in Sundern bestätigt.
Satzung gedruckt und als Download verfügbar
Die neue Satzung wird voraussichtlich zum Patronatsfest der Bruderschaft am 4. November 2018 als Broschüre verfügbar sein, und zukünftig allen Neumitgliedern ausgehändigt werden. Zusätzlich wird sie zur Einsicht auf den Internetseiten der Schützen stehen, wo auch ein Download der Broschüre möglich sein wird.