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Neue Satzung der Sunderner Hubertusschützen anerkannt

Lud­ger Simon und Schüt­zen­kö­nig Wolf­gang Tei­pel freu­en sich dar­über, dass die neue Sat­zung der Schüt­zen­bru­der­schaft nun end­lich aner­kannt wur­de (Foto: Ste­fan Hormuth)

Sun­dern. Gro­ße Erleich­te­rung beim 1. Bru­der­meis­ter der Schüt­zen­bru­der­schaft St. Huber­tus Sun­dern, Lud­ger Simon: „Nun ist es end­lich geschafft“. Im August hat das Amts­ge­richt Arns­berg die neue Sat­zung der Bru­der­schaft aner­kannt. Vor­an­ge­gan­gen waren meh­re­re Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen mit Sat­zungs­än­de­run­gen und einer Sat­zungs­neu­fas­sung und letzt­lich sogar die Anru­fung des Verwaltungsgerichts.

Verwaltungsgericht eingeschaltet

Getra­gen von den inten­si­ven Vor­be­rei­tun­gen im Jahr 2015 durch Gesprä­che inner­halb des geschäfts­füh­ren­den Vor­stands, bei denen auch die Kom­pa­nie­of­fi­zie­re ein­be­zo­gen wur­den, kamen die geplan­ten Sat­zungs­än­de­run­gen erst­mals 2016 in die Mit­glie­der­ver­samm­lung. Damals wur­de ange­strebt, ein­zel­ne Para­gra­fen der Sat­zung anzu­pas­sen. Die danach sei­tens des zustän­di­gen Amts­ge­richts ver­wei­ger­te Aner­ken­nung grün­de­te in Dif­fe­ren­zen zwi­schen den vor­lie­gen­den Alt­ver­sio­nen der Sat­zung. Nach Bera­tung mit einem Fach­an­walt wur­de beschlos­sen, die Sat­zung durch eine kom­plet­te Neu­fas­sung zu beschlie­ßen, was durch die Mit­glie­der­ver­samm­lung im Jah­re 2017 auf den Weg gebracht wur­de. Da sei­tens der Rechts­pfle­ge auch die­se Sat­zung wegen ande­rer, vor­her nicht benann­ter Män­gel kei­ne Aner­ken­nung erfuhr ‚war guter Rat teu­er. Es wur­de das Ver­wal­tungs­ge­richt bemüht, und nach einer von dort kom­men­den Emp­feh­lung kam es im März 2018 zur drit­ten Abstim­mung in drei Jah­ren über die Sat­zung der Bru­der­schaft. Die bei­den fast iden­ti­schen Neu­fas­sungs­ver­sio­nen wichen nicht wesent­lich von der ers­ten Ände­rungs­vor­la­ge für das Jahr 2016 ab. Die letz­te Neu­fas­sung wur­de im August 2018 vom Amts­ge­richt Arns­berg anerkannt.

Öffnung für nicht-christliche Mitglieder

In die­ser Zeit durf­ten sich neben den Ver­ant­wort­li­chen der Bru­der­schaft auch zwei Prä­ses mit der Sat­zung beschäf­ti­gen. Sie beinhal­tet als wesent­li­che Ände­rung unter ande­rem eine Öff­nung für Neu­mit­glie­der, die nicht einer christ­li­chen Reli­gi­ons­ge­mein­schaft ange­hö­ren. Im Jah­re 2016 beton­te Prä­ses Micha­el Schmitt zugleich die gene­rel­le Aus­rich­tung der Sat­zung auf das Bekennt­nis der Mit­glie­der der Bru­der­schaft zum Chris­ten­tum und zur frei­heit­li­chen Grund­ord­nung Deutsch­lands. Ein Jahr spä­ter bekräf­tig­te Prä­ses Ste­fan Sie­bert die­se Fes­ti­gung des christ­li­chen Fun­da­ments der Sun­derner Schüt­zen. Durch den geschäfts­füh­ren­den Vor­stand der Huber­tus­bru­der­schaft wur­de der Wil­le zur engen Part­ner­schaft mit den christ­li­chen Gemein­den in Sun­dern bestätigt.

Satzung gedruckt und als Download verfügbar

Die neue Sat­zung wird vor­aus­sicht­lich zum Patro­nats­fest der Bru­der­schaft am 4. Novem­ber 2018 als Bro­schü­re ver­füg­bar sein, und zukünf­tig allen Neu­mit­glie­dern aus­ge­hän­digt wer­den. Zusätz­lich wird sie zur Ein­sicht auf den Inter­net­sei­ten der Schüt­zen ste­hen, wo auch ein Down­load der Bro­schü­re mög­lich sein wird.

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