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Neue Fenster für ein altes Gerichtsgebäude

Das Verwaltungsgericht Arnsberg bekommt neue Fenster, durch die nicht mehr der Wind pfeift. (Foto: oe)
Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg bekommt neue Fens­ter, durch die nicht mehr der Wind pfeift. (Foto: oe)

Arns­berg. „Hier pfeift der Wind rein, aber bald muss nie­mand mehr einen Schal tra­gen am Schreib­tisch,“ sagt Dr. Ulrich Mor­gen­stern, Prä­si­dent des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg. Denn in die­sem Jahr wer­den die Fens­ter im über 200 Jah­re alten Gerichts­ge­bäu­de erneu­ert. Die euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung läuft und ab Mai sol­len in den Som­mer­mo­na­ten mit einem Kos­ten­auf­wand von rund einer Mil­li­on Euro alle Fens­ter aus­ge­tauscht oder saniert wer­den. Unter vol­lem Betrieb, aber mit mög­lichst wenig Beein­träch­ti­gun­gen für Mit­ar­bei­ter und Publi­kum, das sol­le im Zusam­men­wir­ken von Gericht und Bau­fir­men sicher­ge­stellt werden.

Verfahrensdauer sinkt weiter – im Schnitt nur noch 6,8 Monate

Die­se für das Wohl­be­fin­den der der­zeit 98 Gerichts­be­diens­te­ten durch­aus bedeut­sa­me Inves­ti­ti­on stand aller­dings nicht im Mit­tel­punkt der Jah­res­pres­se­kon­fe­renz des Ver­wal­tungs­ge­richts. Da lie­fer­ten der Prä­si­dent und sein Pres­se­rich­ter Klaus Buter ein dickes Paket von Daten und Fak­ten aus dem Arbeits­all­tag. „Zah­len, über die wir sehr glück­lich sind,“ so Mor­gen­stern. Denn wie schon im Vor­jahr sei auch 2013 die Zahl der ein­ge­gan­ge­nen Kla­gen, Eil­an­trä­ge oder sons­ti­gen Anträ­ge deut­lich gestie­gen, von 4999 um 11,6 Pro­zent auf 5578. Erfreu­li­cher­wei­se habe das Gericht aber auch mehr Ver­fah­ren als im Vor­jahr abschlie­ßen kön­nen, 5490 gegen­über 4965. Auch die Ver­fah­rens­lauf­zeit habe das Gericht wei­ter ver­kürzt, so Mor­gen­stern. Ein Ver­fah­ren beim Ver­wal­tungs­ge­richt daue­re jetzt durch­schnitt­lich nur noch 6,8 Mona­te , der Durch­schnitt aller Ver­wal­tungs­ge­rich­te lie­ge bei 7,3 Mona­ten und 2002 dau­er­te ein Ver­fah­ren noch durch­schnitt­lich 15,4 Mona­te. Der Anteil über­al­ter­ter, mehr als zwei Jah­re anhän­gi­ger Ver­fah­ren sei mit 0,53 Pro­zent sehr gering.

Vier von fünf Verfahren enden ohne Urteil

Inzwi­schen sei, so Mor­gen­stern, eine Gren­ze erreicht, an der es nicht mehr viel Luft nach oben gebe. Zwar kön­ne das Gericht bei Eil­an­trä­gen auch inner­halb eines Tages ent­schei­den, aber Ver­fah­rens­pro­zes­se und Sach­auf­klä­rung brauch­ten auch ihre Zeit und die Rich­ter betrie­ben oft beträcht­li­chen Auf­wand, um dem Rechts­frie­den för­der­li­che gemein­sa­me Lösun­gen zu fin­den. So hat sich die Zahl der Kla­gen, die sich ohne Urteil oder Bescheid durch Ver­gleich, Rück­nah­me, Erle­di­gungs­er­klä­rung oder Media­ti­on erle­digt haben, auf einen neu­en Höchst­wert von 81 Pro­zent ver­grö­ßert (2012: 77,8%).

Asylbewerber, Agrarsubventionen und Kommunalabgaben machen mehr Arbeit

Der Anstieg der Ver­fah­ren im Jahr 2013 war im wesent­li­chen auf drei Berei­che zurück­zu­füh­ren. Klaus Buter nann­te hier eine spe­zi­el­le Form der Agrar­sub­ven­tio­nen, die Betriebs­prä­mie für Land­wir­te, dann die Asyl­be­wer­ber­zah­len, die seit zwei Jah­ren stei­gen (2011: 872; 2013: 1243), aber immer noch weit unter den Höchst­zah­len frü­he­rer Jah­re lie­gen, sowie die Kom­mu­nal­ab­ga­ben. Dr. Ulrich Mor­gen­stern riet allen Bür­gern, sich ihre kom­mu­na­len Steu­er- und Abga­ben­be­schei­de durch­aus genau anzu­se­hen, denn ein Aus­rei­ßer kön­ne in der Mas­sen­ver­wal­tung schnell dabei sein. Grund­sätz­li­che Kla­gen gegen kom­mu­na­le Steu­er­erhö­hun­gen hat­ten 2013 bei den Arns­ber­ger Ver­wal­tungs­rich­tern aber kei­ne Chan­ce. So schei­ter­ten zahl­rei­che Kla­gen von Betrei­bern von Geld­spiel­ge­rä­ten gegen Erhö­hun­gen der Ver­gnü­gungs­steu­er wegen „erdros­seln­der Wir­kung“. Auch die Stadt Arns­berg war hier erfolg­reich. Auch gegen erhöh­te Hebe­sät­ze der Grund­steu­er blieb eine Kla­ge erfolglos.

Noch keine Klage auf U3-Platz im Kindergarten

Zurück­ge­gan­gen ist die Zahl der Kla­gen in klas­si­schen Berei­chen der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit wie dem Bau­recht, dem Ver­kehrs­recht, dem Beam­ten­recht und dem Sozi­al­recht. Exo­ti­sche Fäl­le gab es aller­dings über­all, etwa den eines Man­nes, der im Enne­pe-Ruhr-Kreis Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te wer­den woll­te, obwohl das Lan­des­ge­setz hier eine Frau vor­sieht. Er schei­ter­te. Bemer­kens­wert, so der Prä­si­dent, ist auch, dass in Arns­berg noch kei­ne ein­zi­ge Kla­ge auf einen U 3‑Platz in einem Kin­der­gar­ten vor­lie­ge. Offen­bar sei da über­all eine Lösung gefun­den wor­den. Und auch der Rück­gang der Asyl­be­wer­ber aus Syri­en wun­dert die Rich­ter. Unter den Her­kunfts­län­dern bei den Asyl­ver­fah­ren stan­den  die Staa­ten des ehe­ma­li­gen Jugo­sla­wi­en ein­deu­tig an der Spitze.
 

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