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Neue Corona-Regeln ab Freitag/28.05. – Stadt Arnsberg informiert

Arns­berg. Mit der aktua­li­sier­ten Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len gel­ten ab Frei­tag, 28. Mai, neue Regeln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus. Die Ver­ord­nung gibt vor­sich­ti­ge Öff­nungs­schrit­te vor für Krei­se und kreis­freie Städ­te mit sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­den­zen von unter 100 und wei­te­re vor­sich­ti­ge Öff­nungs­schrit­te bei sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen von 50 oder weni­ger bzw. von 35 oder weni­ger. Unab­hän­gig von den Inzi­denz­wer­ten gibt es Locke­run­gen für Schu­len und Kindertagesbetreuung.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Wel­che Coro­na-Maß­nah­men gel­ten, hängt von der jewei­li­gen 7‑Ta­ge-Inzi­denz ab. Maß­geb­lich sind die Zah­len des Robert Koch-Insti­tuts (RKI).

Es gel­ten die fol­gen­den Schwellenwerte:

Inzidenzstufe Stadt Arnsberg, Stand 27. Mai

Die Stadt Arns­berg als ange­hö­ri­ge Kom­mu­ne des Hoch­sauer­land­krei­ses befin­det sich aktu­ell in der Inzi­denz­stu­fe 3, sodass lokal die ent­spre­chen­den Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung gelten.

Lockerungen bei stabiler 5‑Tage-Inzidenz

Locke­run­gen tre­ten dann in Kraft, wenn die Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter­schrit­ten ist und dies per All­ge­mein­ver­fü­gung durch das Land NRW fest­ge­stellt wur­de. Sie gel­ten dann ab dem über­nächs­ten Tag.

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3‑Tage-Überschreitung der Inzidenz

Wird die Inzi­denz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über­schrit­ten, tre­ten nach offi­zi­el­ler Fest­stel­lung des Lan­des NRW am über­nächs­ten Tag wie­der stren­ge­re Regeln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus in Kraft.

Lockerungen für Schulen und Kindertagesbetreuung

Ab Mon­tag, 31. Mai, keh­ren grund­sätz­lich alle Schu­len aller Schul­for­men in Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len Inzi­denz von unter 100 zu einem durch­gän­gi­gen und ange­pass­ten Prä­senz­un­ter­richt zurück. Die bestehen­den strik­ten Hygie­ne­vor­ga­ben (ins­be­son­de­re Mas­ken- und Test­pflicht) gel­ten weiter.

Ab Mon­tag, 7. Juni, kehrt die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung in den Regel­be­trieb zurück. Ab die­sem Zeit­punkt haben alle Kin­der einen unein­ge­schränk­ten Betreu­ungs­an­spruch im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Betreu­ungs­um­fang. Päd­ago­gi­sche Kon­zep­te kön­nen voll­um­fäng­lich umge­setzt wer­den und die ver­bind­li­che Grup­pen­tren­nung ist auf­ge­ho­ben. Es gel­ten wei­ter­hin die Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men der Coro­nabe­treu­ungs­ver­ord­nung. Der Schritt zurück zum Regel­be­trieb wird wei­ter von einem umfang­rei­chen frei­wil­li­gen Test­an­ge­bot begleitet.

 

Regelungen der Coronaschutzverordnung, gültig ab 28. Mai

Die Coro­naschutz­ver­ord­nung legt fol­gen­de Regeln in den jewei­li­gen Inzi­denz­stu­fen fest:

Stufe 1: Inzidenz bis 35 

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen: Keine

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung erlaubt für Ange­hö­ri­ge aus 5 Haus­hal­ten. Erlaubt sind zudem Tref­fen mit bis zu 100 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten, die nega­tiv getes­tet sind (oder nach­weis­lich geimpft/genesen).

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Am fes­ten Sitz­platz ohne Mas­ke mög­lich, im Innen­be­reich zusätz­lich mit Test (oder nach­weis­lich geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 ent­fällt Testpflicht.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te mit bis zu 30 jun­gen Men­schen im Innen­be­reich und mit bis zu 50 im Außen­be­reich ohne Alters­be­gren­zung und ohne Test sind erlaubt.

Kul­tur: Ver­an­stal­tun­gen außen und innen mög­lich. In Thea­tern, Opern­häu­sern und Kinos mit bis zu 1.000 Besu­chen­den (nega­tiv getes­tet, geimpft/genesen) mit Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter. Nicht-berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb mit Ein­schrän­kun­gen wie­der möglich.

Ab 1.9.: Musik­fes­ti­vals mit bis zu 1.000 getes­te­ten, gene­se­nen oder geimpf­ten Zuschauer*innen mit geneh­mig­tem Konzept.

Sport: Kon­takt­sport außen und innen mög­lich mit bis zu 100 Men­schen (getes­tet, genesenen/geimpft).

Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen gilt: Im Außen­be­reich erlaubt mit mehr als 1.000 Zuschauer*innen; im Innen­be­reich bis zu 1.000 Zuschauer*innen (getes­tet, genesen/geimpft; ent­fällt bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35). In bei­den Fäl­len darf die Zuschau­er­ka­pa­zi­tät maxi­mal zu einem Drit­tel aus­ge­las­tet sein. Zudem ist im Innen­be­reich ein Sitz­plan not­wen­dig, bei fes­ten Sitz­plät­zen mit Schach­brett­mus­ter und bei frei­er Bestuh­lung mit den all­ge­mein gül­ti­gen Abstandsregeln.

Ab 1.9. sind Sport­fes­te ohne Begren­zung der Per­so­nen­zahl (nega­tiv getes­tet, geimpft/ gene­sen) mit geneh­mig­tem Kon­zept möglich.

Frei­zeit: Frei­bad-Besu­che ohne Test mög­lich. Bor­dell-Besu­che mit Test (oder geimpft/genesen). Clubs und Dis­ko­the­ken im Außen­be­reich mit bis zu 100 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35, im Innen­be­rei­che mit belie­big vie­len Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen), sofern ein geneh­mig­tes Kon­zept vorliegt.

Ein­kau­fen: Kein Son­der­re­geln für Geschäf­te mit mehr als 800 Quadratmeter.

Mes­sen und Märk­te: Ab 1.9. sind Jahr- und Spe­zi­al­märk­te mit Kir­mes­ele­men­ten ohne Test möglich.

Tagun­gen und Kon­gres­se: Im Außen- und Innen­be­reich mit bis zu 1.000 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Bis zu 250 Gäs­ten im Außen­be­reich ohne Test mög­lich, bis zu 100 Gäs­te (getes­tet, geimpft/genesen) im Innenbereich.

Par­tys: Bis zu 50 Gäs­te im Innen­be­reich und bis zu 100 Gäs­te im Außen­be­reich (in bei­den Fäl­len getes­tet, geimpft/genesen)

Gro­ße Fest­ver­an­stal­tun­gen: Ab 1.9. sind Volks­fes­te, Schüt­zen­fes­te, Stadt­fes­te usw. bis zu 1.000 Besu­chen­den mit geneh­mig­tem Kon­zept mög­lich. Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 mit belie­big vie­len Besuchenden.

Gas­tro­no­mie: Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 35 kein Test in Innen­gas­tro­no­mie erforderlich.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Bus­rei­sen sind ohne Kapa­zi­täts­be­gren­zung mög­lich, wenn alle Teil­neh­mer aus Regio­nen mit einer Inzi­denz bis 35 kommen.

 

Stufe 2: Inzidenz über 35 bis 50

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen: Keine

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung erlaubt für Ange­hö­ri­ge aus 3 Haus­hal­ten. Erlaubt sind zudem Tref­fen mit bis zu 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten, die nega­tiv getes­tet sind (oder nach­weis­lich geimpft/genesen).

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Prä­senz­un­ter­richt ist für Getes­te­te, Gene­se­ne oder Geimpf­te ohne Min­dest­ab­stän­de mög­lich mit fes­ten Sitz­plät­zen und Sitz­plan. Musik­un­ter­richt mit Gesang oder Blas­in­stru­men­ten im Innen­be­reich mit 10 Per­so­nen (getes­tet, geimpft/genesen) möglich.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te im Innen­be­reich mit 20, im Außen­be­reich mit 30 jun­gen Men­schen ohne Alters­be­gren­zung und ohne Mas­ke (getes­tet, geimpft/genesen) mög­lich. Auch im Innen­be­reich sind kei­ne Mas­ken nötig.

Kul­tur: Kon­zer­te im Innen­be­reich, Theater‑, Opern- und Kino-Vor­stel­lun­gen mit bis zu 500 Per­so­nen (getes­tet, geimpft/genesen) mög­lich –  mit fes­tem Sitz­plan und einer Sitz­ord­nung nach Schacht­brett­mus­ter. Nicht-berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb mit Ein­schrän­kun­gen wie­der mög­lich. Pflicht zur Ter­min­bu­chung in Muse­en entfällt.

Sport: Kon­takt­sport im Außen­be­reich mit bis zu 25 Men­schen, im Innen­be­reich mit bis zu 12 Men­schen mög­lich. Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich (auch Fit­ness­stu­di­os) mit belie­big vie­len Men­schen mög­lich. Men­schen müs­sen in allen Fäl­len getes­tet, geimpft oder gene­sen sein und Kon­takt­da­ten hinterlassen.

Im Außen­be­reich sind bis zu 1.000 Zuschauer*innen ohne Test erlaubt, die Zuschau­er­ka­pa­zi­tät darf maxi­mal zu einem Drit­tel aus­ge­las­tet sein. Im Innen­be­reich sind bis zu 500 Zuschauer*innen (getes­tet, genesen/geimpft) erlaubt mit Sitz­plan (bei fes­ten Sitz­plät­zen mit Schach­brett­mus­ter und bei frei­er Bestuh­lung mit den all­ge­mein gül­ti­gen Abstandsregeln.)

Frei­zeit: Öff­nung aller Bäder, Sau­nen usw. und Indoor­spiel­plät­zen für eine begrenz­te Besu­cher­zahl (getes­tet, geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 50: auch Frei­zeit­parks und Spiel­ban­ken mit begrenz­ter Besu­cher­zahl (getes­tet, geimpft/genesen) und Aus­flugs­fahr­ten mit Schif­fen, Kut­schen, his­to­ri­schen Eisen­bah­nen und Ähn­li­chem mit belie­big vie­len Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Ein­kau­fen: Kun­den­be­gren­zung im Ein­zel­han­del, der nicht zur Grund­ver­sor­gung zählt: ein Kun­de pro zehn Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Mes­sen und Märk­te: Jahr- und Spe­zi­al­märk­te sind mit einer begrenz­ten Besu­cher­an­zahl (getes­tet, geimpft/genesen) erlaubt. Bei Kir­mes­ele­men­ten mit Test­pflicht (oder geimpft/genesen).

Tagun­gen und Kon­gres­se: Erlaubt im Innen- und Außen­be­reich mit bis zu 500 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Bis zu 100 Gäs­te im Außen­be­reich, bis zu 50 Gäs­te im Innen­be­reich. In bei­den Fäl­len müs­sen die Anwe­sen­den getes­tet, geimpft oder gene­sen sein.

Par­tys: Nicht erlaubt

Gro­ße Fest­ver­an­stal­tun­gen: Nicht erlaubt

Gas­tro­no­mie: Kei­ne Test­pflicht für Außen­gas­tro­no­mie. Innen­gas­tro­no­mie darf für Getes­te­te, Gene­se­ne und Geimpf­te mit Platz­pflicht öff­nen. Öff­nen dür­fen auch Kan­ti­nen für Betriebs­an­ge­hö­ri­ge ohne Testpflicht.

 

Stufe 3: Inzidenz über 50 bis 100

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen: Keine

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum mit belie­big vie­len Men­schen aus höchs­tens 2 Haushalten.

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Prä­senz­un­ter­richt mit belie­big vie­len Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen) ist mög­lich, im Innen­be­reich nur mit Test. Musik­un­ter­richt mit Gesang oder Blas­in­stru­men­ten im Innen­be­reich mit bis zu 5 Teil­neh­men­den erlaubt.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te im Innen­be­reich mit 10, drau­ßen mit 20 jun­gen Men­schen ohne Alters­be­gren­zung sind mög­lich (getes­tet, geimpft/genesen), eben­falls Feri­en­an­ge­bo­te und Feri­en­rei­sen (getes­tet, geimpft/genesen).

Kul­tur: Ver­an­stal­tun­gen im Außen­be­reich mit bis zu 500 Men­schen, Kon­zer­te im Innen­be­reich, Theater‑, Opern- und Kino-Vor­stel­lun­gen mit bis zu 250 Teil­neh­men­den. In bei­den Fäl­len mit Sitz­plan und Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter. Alle Men­schen müs­sen getes­tet, geimpft oder gene­sen sein. Nicht-berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb im Außen­be­reich mit belie­big vie­len Men­schen, im Innen­be­reich mit 20 Per­so­nen (getes­tet, geimpft/genesen) ohne Gesang oder Blas­in­stru­men­te erlaubt.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Erlaubt ist die vol­le gas­tro­no­mi­sche Versorgung.

Sport: Kon­takt­frei­er Außen­sport auf und außer­halb von Sport­an­la­gen ist mit bis zu 25 Men­schen mög­lich. Frei­bä­der sind zur Sport­aus­übung (ohne Lie­ge­wie­sen) für Getes­te­te, Gene­se­ne oder Geimpf­te geöffnet.

Sport­ver­an­stal­tun­gen sind mit bis zu 500 Zuschauer*innen (getes­tet, geimpft/genesen) erlaubt mit Sitz­plan ohne pro­zen­tua­le Kapazitätsbegrenzung.

Frei­zeit: Öff­nung klei­ne­rer Außen-Ein­rich­tun­gen wie Mini­golf­an­la­gen, Klet­ter­parks, Hoch­seil­gär­ten für Getes­te­te, Gene­se­ne oder Geimpf­te, eben­falls Frei­bä­der zur Sport­aus­übung (ohne Lie­ge­wie­sen) Aus­flugs­fahr­ten mit Schif­fen usw. sind bei Nut­zung des Außen­be­reichs für Getes­te­te, Gene­se­ne und Geimpf­te erlaubt.

Ein­kau­fen: Ohne Ter­min­bu­chung und ohne Test­pflicht wie­der mög­lich. Kun­den­be­gren­zung im Ein­zel­han­del, der nicht zur Grund­ver­sor­gung zählt: Ein Kun­de pro 20 Quadratmeter.

Mes­sen und Märk­te: Erlaubt sind Mes­sen und Aus­stel­lun­gen mit begrenz­ten Teil­neh­mer-Anzahl und Hygienekonzept.

Tagun­gen und Kon­gres­se: Nicht erlaubt.

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Nicht erlaubt.

Par­tys: Nicht erlaubt.

Gro­ße Fest­ver­an­stal­tun­gen: Nicht erlaubt.

Gas­tro­no­mie: Öff­nung der Außen­gas­tro­no­mie mit Platz­pflicht für Getes­te­te, Geimpf­te und Gene­se­ne Das Ver­zehr­ver­bot für den direk­ten Umkreis entfällt.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Erlaubt sind

 

Notbremse: Inzidenz über 100

Bei einer Inzi­denz von über 100 grei­fen wie­der die Beschrän­kun­gen der Bundes-Notbremse.

 

Corona-Informationen

Die aktu­el­le Coro­naschutz­ver­ord­nung sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www.arnsberg.de/corona und in der ArnsbergApp.

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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