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Nach Kritik aus Herdringen: Stadt für „strukturiertes Vorgehen“

Her­drin­gen. Die Sadt­ver­wal­tung hat schnell auf die am Diens­tag erho­be­nen vor­wür­fe aus Her­drin­gen reagiert und eine Stel­lung­nah­me zum offe­nen Brief von Micha­el Brü­ne zum Lehr­schwimm­be­cken Her­drin­gen ver­öf­fent­licht. Dar­in legt sie dar, dass eine Sanie­rung mit den bis­her ein­nge­plan­ten  Mit­teln „nicht dar­stell­bar“ sei und dass sie nach einer Unter­su­chung aller drei Lehr­schwimm­be­cken ein struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen für sinn­voll halte.

Die Stel­lung­nah­me im Wortlaut:

Im Dop­pel­haus­halt 2016/2017 wur­den für 2016 165.000 € für eine Dach­sa­nie­rung ein­schließ­lich Däm­mung des Lehr­schwimm­be­ckens Her­drin­gen und in 2017 1,155 Mio. € für eine wei­te­re ener­ge­ti­sche Opti­mie­rung des Lehr­schwimm­be­ckens mit­tels Fas­sa­den­däm­mung ein­schließ­lich Fens­ter­aus­tausch sowie für die Erneue­rung der Warm­was­ser­be­rei­tung, der RLT-Anla­gen und der MSR-Tech­nik ein­ge­plant. Zudem soll­ten die Duschen und WC-Anla­gen in der Turn­hal­le erneu­ert wer­den. Die Maß­nah­men soll­ten zu 90 % aus Mit­teln des Kom­mu­na­l­in­ves­ti­ti­ons­för­de­rungs­ge­setz I geför­dert werden.

Im Rah­men der wei­te­ren Pla­nun­gen in 2017 zeig­ten sich wei­te­re Sanie­rungs­be­dar­fe und damit Kos­ten­stei­ge­run­gen, so dass die Ver­wal­tung Anfang 2018 die Beschluss­vor­la­ge 18/2018 „Lehr­schwimm­be­cken Her­drin­gen – Sanie­rung oder Neu­bau an einem ande­ren Stand­ort“ vor­leg­te. Der Rat beschloss mit der Vor­la­ge am 13.03.2018, drei schu­li­sche Lehr­schwimm­be­cken im Stadt­ge­biet (Osten, Mit­te, Wes­ten) zu erhal­ten. Von einem Neu­bau eines Lehr­schwimm­be­ckens am Frei­bad Nass wird abge­se­hen und der Stand­ort Her­drin­gen soll erhal­ten blei­ben. Die Sanie­rung soll nach erneu­ter poli­ti­scher Bera­tung jedoch erst erfol­gen, wenn ggf. noch Rest­mit­tel aus dem Pro­gramm „Gute Schu­le“ vor­han­den sind und zur Sanie­rung bereit­ge­stellt wer­den kön­nen. Sofern kei­ne Mit­tel aus dem Pro­gramm „Gute Schu­le“ bereit gestellt wer­den kön­nen bzw. sol­len, sol­len die Kos­ten für die Sanie­rung des Lehr­schwimm­be­ckens Her­drin­gen als Inves­ti­ti­ons­mit­tel im Rah­men des nächs­ten Haus­hal­tes der Stadt ab 2020 bereit­ge­stellt wer­den. Für die Sanie­rung von Lehrschwimmbecken/ Sport­hal­le wur­den damals Kos­ten von rd. 3,2 Mio. € geschätzt.

Die eben­falls beschlos­se­ne wei­te­re Bericht­erstat­tung über die wei­te­re Ent­wick­lung zum LSB in den nächs­ten bei­den Haupt- und Finanz­aus­schuss­sit­zun­gen unter­blieb, da sich in 2018 kei­ne wei­te­ren Erkennt­nis­se ergaben.

Mit Beschluss des Rates vom 03.04.2019 zur wei­te­ren Ver­wen­dung der Mit­tel „Gute Schu­le“ (Druck­sa­che-Nr. 44/2019) stand fest, dass kei­ne zusätz­li­chen Mit­tel aus die­sem Pro­gramm für die Sanie­rung von Lehrschwimmbecken/Turnhalle Her­drin­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den konn­ten. Laut Beschluss zur Druck­sa­che-Nr. 18/2018 soll­ten die ggf. feh­len­den Mit­tel dann in den Haus­halt 2020/2021 ein­ge­stellt werden.

Um in den Haus­halt 2020/2021 eine belast­ba­re­re Bud­get­grö­ße für die Sanie­rung als in der gro­ben Kos­ten­schät­zung von 2018 ein­pla­nen zu kön­nen, wur­de eine Fach­fir­ma beauf­tragt, eine Mach­bar­keits­stu­die zur Sanie­rung und Moder­ni­sie­rung des Lehr­schwimm­be­ckens und der Turn­hal­le Her­drin­gen zu erstel­len. Statt der ursprüng­lich geschätz­ten 3,2 Mio. € aus dem Jahr 2018 wur­den die grund­le­gen­den Sanie­rungs­kos­ten im Mai 2019 auf 6,2 Mio. € pro­gnos­ti­ziert. Für einen alter­na­ti­ven Neu­bau wür­den rd. 8,3 Mio. € anfal­len. Hin­zu kom­men noch wei­te­re Kos­ten­ri­si­ken wie Preis­stei­ge­run­gen und mög­li­che, der­zeit von außen nicht zu erken­nen­de Schäden.

Die­se enor­men zusätz­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen für die Sanie­rung oder den Neu­bau nur eines Lehr­schwimm­be­ckens inkl. Turn­hal­le wur­den im Rah­men der inter­nen Haus­halts­be­ra­tun­gen im Som­mer 2019 ana­ly­siert und bera­ten. Eine sinn­vol­le Sanie­rung des Gebäu­des ist mit den bis­her ange­nom­me­nen 3,2 Mio. € nicht dar­stell­bar. Dar­über hin­aus zei­gen die Ergeb­nis­se und Wer­te für das LSB Her­drin­gen auch erheb­li­che Kos­ten­ri­si­ken für die bei­den ande­ren LSB auf, die in der finan­zi­el­len Lage der Stadt Arns­berg nicht unbe­rück­sich­tigt blei­ben kön­nen. Daher schlägt die Ver­wal­tung vor, den Sanie­rungs­be­darf auch für die bei­den ande­ren, etwa gleich alten Lehr­schwimm­be­cken der Stadt unter­su­chen zu las­sen. Erst nach Vor­lie­gen die­ser Grund­la­gen soll dann der Rat über das wei­te­re struk­tu­rier­te Vor­ge­hen bezüg­lich des Sanie­rungs­be­dar­fes aller drei Lehr­schwimm­be­cken ent­schei­den. Die­se Vor­ge­hens­wei­se ist in den vor­be­ra­ten­den Gre­mi­en zum Haus­halt 2020/2021 vor­ge­stellt worden.

Unter Berück­sich­ti­gung der bis­he­ri­gen Pla­nung- und Unter­su­chungs­kos­ten ste­hen wei­ter­hin ins­ge­samt 1,276 Mio. € zur Ver­fü­gung. Damit für die För­der­mit­tel nicht der För­der­zeit­raum über­schrit­ten wird, wur­de die Maß­nah­me inzwi­schen in die Mit­tel des Kom­mu­na­l­in­ves­ti­ti­ons­för­de­rungs­ge­setz II verschoben.

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