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Motorradlärm: AG 60plus Sundern erhält Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium

Sun­dern. Post erhielt jetzt die AG 60plus Sun­dern aus dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um. Ende Dezem­ber 2021 hat­te die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Arbeits­ge­mein­schaft Ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing zum The­ma Ver­kehrs­lärm durch Motor­rä­der ange­schrie­ben und um die Beant­wor­tung ver­schie­dens­ter Fra­gen gebe­ten. In einer Mit­tei­lung infor­miert die AG 60plus über die Inhal­te des Antwortschreibens:

Verkehrsministerium sieht Änderung der Genehmigungsvorschriften als wesentlich

Wesent­li­che Ansatz­punk­te zur Lärm­min­de­rung sieht das Minis­te­ri­um in den Geneh­mi­gungs­vor­schrif­ten für Fahr­zeu­ge. Aller­dings wird ergän­zend dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Zustän­dig­keit für eine Har­mo­ni­sie­rung die­ser Vor­schrif­ten bei der EU bzw. bei der Wirt­schafts­kom­mis­si­on für Euro­pa inner­halb der Ver­ein­ten Natio­nen lie­ge. Eine Begren­zung der Geräusch­emis­sio­nen in allen Fahr- und Betriebs­zu­stän­den auf einen Wert von 80 dB(A) sei aller­dings zur­zeit in der Wirt­schafts­kom­mis­si­on nicht mehrheitsfähig.

Gemäß einer UN-Rege­lung darf ein umge­rüs­te­tes Motor­rad unter allen rea­len Fahr­si­tua­tio­nen nicht lau­ter sein als ein Fahr­zeug in der Seri­en­aus­stat­tung mit dem Standardschalldämpfer.

Erhöhtes Bußgeld für mutwilligem Lärm

Dar­über hin­aus infor­miert das Minis­te­ri­um die AG 60plus dar­über, dass es seit Okto­ber 2019, bei Umrüs­tun­gen von Motor­rä­dern ver­bo­ten ist, einen Aus­tausch von Schall­dämp­fer­an­la­gen mit manu­el­ler oder auto­ma­ti­sier­ter Laut-/ Lei­se-Umschal­tung vorzunehmen.

Fer­ner wird in dem Schrei­ben erwähnt, dass sich die neue Bun­des­re­gie­rung für eine Redu­zie­rung von mut­wil­li­gem Lärm durch Mani­pu­la­tio­nen oder Fah­ren mit extrem hoher Dreh­zahl ein­set­ze und ver­weist in die­sem Zusam­men­hang auf die ein­ge­führ­ten erhöh­ten Buß­geld­re­gel­sät­ze hin.

Frontkennzeichen erhöht Verletzungsgefahr

Den Vor­schlag, Motor­rä­der mit einem Front­kenn­zei­chen aus­zu­stat­ten, wird vom Minis­te­ri­um abge­lehnt. Hier­zu wird auf sicher­heits­re­le­van­te Gesichts­punk­te auf­merk­sam gemacht. Anbrin­gungs­pro­ble­me sowie ins­be­son­de­re eine erhöh­te Ver­let­zungs­ge­fahr im Fal­le eines Unfalls sprä­chen gegen ein vor­de­res Kenn­zei­chen bei Krafträdern.

Bei dem tech­ni­schen Equip­ment von Über­wa­chungs­an­la­gen weist das Minis­te­ri­um auf die ver­ant­wort­li­chen Län­der­be­hör­den hin. Eine ergän­zen­de Aus­stat­tung, sodass durch zusätz­li­che Heck­fo­tos ermög­licht wird, das Motor­rad-Kenn­zei­chen zu erken­nen, wird als mög­lich angesehen.

AG 60plus sieht weiteren Handlungsbedarf

Zum Abschluss wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass, so wie auch von der AG 60plus ange­regt, bei fest­ge­stell­ten Ver­stö­ßen durch Motor­rad­fah­rer ziel­füh­rend sein kann, ver­mehrt von der Anord­nung einer Fahr­ten­buch­auf­la­ge Gebrauch zu machen.

Der Vor­stand der AG 60plus freut sich zwar über die rela­tiv zeit­na­he Ant­wort, steht aber eini­gen Aspek­ten des Brie­fes skep­tisch gegen­über und sieht wei­te­ren Hand­lungs­be­darf zur Redu­zie­rung von Verkehrslärm.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le + Vor­schau­bild: AG 60plus)

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