Arnsberg. Michael Brüne, Bezirksausschussvorsitzender aus Herdringen, hat einen Leserbrief zum Thema „Stiftung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus im ehemaligen Amt Hüsten“ verfasst. Er will damit auch den im Artikel in der WP vom 20. 05. 2014 „Stiftung könnte Holzener Jugendraum fördern“ vorgetragenen Sachverhalt „um einige Tatsachen ergänzen, die der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, den Sachverhalt besser beurteilen zu können“:
„Der Stiftungsratsvorsitzende Herr von Boeselager will sich nach eigener Aussage trotz Vorliegens des Holzener Antrages „nicht unter Zeitdruck setzen lassen“ und erst nach den Kommunalwahlen, d. h., dass möglicherweise im Jahre 2014 keine Sitzung mehr stattfindet, den neu gebildeten Stiftungsrat einberufen. Er argumentiert damit, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen Notfall handele. Dies mag richtig sein.
Aber auch für Herrn von Boeselager gelten Stiftungssatzung und Geschäftsordnung, die vom Stiftungsrat unter seinem Vorsitz am 16. 10. 2013 und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 11. 12. 2013 beschlossen worden sind.
In § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist wörtlich Folgendes festgelegt:
„Der Stiftungsrat tagt mindestens zweimal jährlich, wobei in der ersten Sitzung
im I. Quartal eines Kalenderjahres das Vorjahresergebnis festgestellt wird.“
Ich stelle fest, dass das I. Quartal 2014 seit mehreren Wochen abgelaufen ist. Ich stelle weiter fest, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates bewusst und gewollt die satzungsmäßigen Bestimmungen ignoriert und ausdrücklich den Ratsbeschluss missachtet.
Hat Herr von Boeselager die von ihm selbst initiierten Regeln nicht mehr im Gedächtnis oder setzt er sich mit Arroganz und hochherrschaftlichem Gebaren über diese hinweg?
Dies kann nicht akzeptiert werden.
Mit Verwunderung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass gerade die Stiftungsratsmitglieder, die sich für eine Fortführung der Stiftung und eine Neufassung von Satzung und Geschäftsordnung eingesetzt haben, das Verhalten des Vorsitzenden kommentarlos akzeptieren.
Meines Wissens werden bewusste Regelverstöße immer geahndet.
In jedem Verein wird ein Mitglied ausgeschlossen, das bewusst gegen Satzung und Geschäftsordnung verstößt.
Aus diesem Grund habe ich mit Schreiben vom 14. 5. 2014 die Stiftungsaufsicht aufgefordert, den Vorsitzenden abzuberufen und sich nicht länger mit nichtssagenden Argumenten vertrösten zu lassen, die nur der Verzögerung dienen und dem Stiftungszweck widersprechen. Werner Lattrich stellt zu Recht fest, dass in den vergangenen zehn Jahren – nämlich seit dem 6. 5. 2004 – die Stiftung nie ihre Aufgaben wahrgenommen und über Mittelvergaben im Sinne des Stiftungszwecks entschieden hat.
Von der Presse hätte ich eine auf Recherche beruhende Berichterstattung, die insbesondere die aktuelle rechtliche Situation erwähnt und wiedergibt, erwartet, zumal gerade in den letzten Wochen viel von Bürgernähe und ‑beteiligung die Rede ist. Der mündige Bürger sollte über das Verhalten des Stiftungsratsvorsitzenden nicht im Unklaren belassen werden.“Michael Brüne