- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Brüne: Stiftungssatzung wird gewollt ignoriert

Arns­berg. Micha­el Brü­ne, Bezirks­aus­schuss­vor­sit­zen­der aus Her­drin­gen, hat einen Leser­brief zum The­ma „Stif­tung zur För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus im ehe­ma­li­gen Amt Hüs­ten“ ver­fasst. Er will damit auch den im Arti­kel in der WP vom 20. 05. 2014 „Stif­tung könn­te Holze­ner Jugend­raum för­dern“  vor­ge­tra­ge­nen Sach­ver­halt „um eini­ge Tat­sa­chen ergän­zen, die der Öffent­lich­keit die Mög­lich­keit geben, den Sach­ver­halt bes­ser beur­tei­len zu können“:

„Der Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­de Herr von Boe­se­la­ger will sich nach eige­ner Aus­sa­ge trotz Vor­lie­gens des Holze­ner Antra­ges „nicht unter Zeit­druck set­zen las­sen“ und erst nach den Kom­mu­nal­wah­len, d. h., dass mög­li­cher­wei­se im Jah­re 2014 kei­ne Sit­zung mehr statt­fin­det, den neu gebil­de­ten Stif­tungs­rat ein­be­ru­fen. Er argu­men­tiert damit, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen Not­fall han­de­le. Dies mag rich­tig sein.
Aber auch für Herrn von Boe­se­la­ger gel­ten Stif­tungs­sat­zung und Geschäfts­ord­nung, die vom Stif­tungs­rat unter sei­nem Vor­sitz am 16. 10. 2013 und vom Stadt­rat in sei­ner Sit­zung vom 11. 12. 2013 beschlos­sen wor­den sind.
In § 3 Abs. 1 der Geschäfts­ord­nung ist wört­lich Fol­gen­des festgelegt:
„Der Stif­tungs­rat tagt min­des­tens zwei­mal jähr­lich, wobei in der ers­ten Sitzung
im I. Quar­tal eines Kalen­der­jah­res das Vor­jah­res­er­geb­nis fest­ge­stellt wird.“
Ich stel­le fest, dass das I. Quar­tal 2014 seit meh­re­ren Wochen abge­lau­fen ist. Ich stel­le wei­ter fest, dass der Vor­sit­zen­de des Stif­tungs­ra­tes bewusst und gewollt die sat­zungs­mä­ßi­gen Bestim­mun­gen igno­riert und aus­drück­lich den Rats­be­schluss missachtet.
Hat Herr von Boe­se­la­ger die von ihm selbst initi­ier­ten Regeln nicht mehr im Gedächt­nis oder setzt er sich mit Arro­ganz und hoch­herr­schaft­li­chem Geba­ren über die­se hinweg?
Dies kann nicht akzep­tiert werden.
Mit Ver­wun­de­rung neh­me ich aller­dings zur Kennt­nis, dass gera­de die Stif­tungs­rats­mit­glie­der, die sich für eine Fort­füh­rung der Stif­tung und eine Neu­fas­sung von Sat­zung und Geschäfts­ord­nung ein­ge­setzt haben, das Ver­hal­ten des Vor­sit­zen­den kom­men­tar­los akzeptieren.
Mei­nes Wis­sens wer­den bewuss­te Regel­ver­stö­ße immer geahndet.
In jedem Ver­ein wird ein Mit­glied aus­ge­schlos­sen, das bewusst gegen Sat­zung und Geschäfts­ord­nung verstößt.
Aus die­sem Grund habe ich mit Schrei­ben vom 14. 5. 2014 die Stif­tungs­auf­sicht auf­ge­for­dert, den Vor­sit­zen­den abzu­be­ru­fen und sich nicht län­ger mit nichts­sa­gen­den Argu­men­ten ver­trös­ten zu las­sen, die nur der Ver­zö­ge­rung die­nen und dem Stif­tungs­zweck wider­spre­chen. Wer­ner Lattrich stellt zu Recht fest, dass in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren – näm­lich seit dem 6. 5.  2004 – die Stif­tung nie ihre Auf­ga­ben wahr­ge­nom­men und über Mit­tel­ver­ga­ben im Sin­ne des Stif­tungs­zwecks ent­schie­den hat.
Von der Pres­se hät­te ich eine auf Recher­che beru­hen­de Bericht­erstat­tung, die ins­be­son­de­re die aktu­el­le recht­li­che Situa­ti­on erwähnt und wie­der­gibt, erwar­tet, zumal gera­de in den letz­ten Wochen viel von Bür­ger­nä­he und ‑betei­li­gung die Rede ist. Der mün­di­ge Bür­ger soll­te über das Ver­hal­ten des Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­den nicht im Unkla­ren belas­sen werden.“

Micha­el Brüne

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de