Mescheder Stadtrat spricht sich gegen kommunale Verpackungssteuer aus

Mesche­de. Eine eige­ne Ver­pa­ckungs­steu­er wird es in der Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de vor­erst nicht geben: Ein­stim­mig lehn­ten der Haupt‑, Finanz- und Wirt­schafts­aus­schuss sowie mit brei­ter Mehr­heit der Stadt­rat ein sol­ches Vor­ha­ben ab. Eine Bür­ge­rin hat­te zuvor einen Antrag gestellt, eine Ver­pa­ckungs­steu­er nach dem Vor­bild der Stadt Tübin­gen einzuführen.

Vorbild Tübingen: Verpackungssteuer seit 2022

Dort wird seit 1. Janu­ar 2022 eine Ver­pa­ckungs­steu­er erho­ben. Ein­weg­ver­pa­ckun­gen und Ein­weg­ge­schirr wer­den mit jeweils 50 Cent besteu­ert, für Ein­weg­be­steck beträgt die Steu­er 20 Cent. Zur Zah­lung ver­pflich­tet sind Gas­tro­no­men und Händ­ler und Händ­le­rin­nen, die Geträn­ke oder Mahl­zei­ten zum unmit­tel­ba­ren Ver­zehr in Ein­weg­ver­pa­ckun­gen ver­kau­fen. Ziel der Sat­zung ist es, das Abfall­auf­kom­men im Gebiet der Gemein­de zu ver­rin­gern und Anrei­ze zur Nut­zung von Mehr­weg­sys­te­men zu schaf­fen. In Gerichts­ur­tei­len, die bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt rei­chen, wur­de die ent­spre­chen­de Sat­zung der Stadt Tübin­gen im Gro­ßen und Gan­zen als recht­mä­ßig bewer­tet. Gleich­zei­tig wies Stadt­käm­me­rer Jür­gen Bar­thol­me in der Sit­zung des Haupt‑, Finanz- und Wirt­schafts­aus­schus­ses zur Recht­mä­ßig­keit einer sol­chen Sat­zung dar­auf hin, dass die Gerich­te unter­stri­chen hät­ten, dass immer eine Ein­zel­fall­be­trach­tung nötig sei – ins­be­son­de­re mit Blick auf die Fol­gen für klei­ne­re Betriebe.

Warnung vor organisatorischem Mehraufwand

Dies zieht auch eine Bewer­tung des Deut­schen Städ­te- und Gemein­de­bun­des in Betracht, die Stadt­käm­me­rer Bar­thol­me vor­stell­te. Der Spit­zen­ver­band der Kom­mu­nen sieht einen erheb­li­chen per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand durch die Steu­er – und dies, so Jür­gen Bar­thol­me, gel­te ganz sicher auch für die betrof­fe­nen Gas­tro­no­men und Ein­zel­händ­ler. In Mesche­de könn­te dies rund 300 Steu­er­pflich­ti­ge sein – und dar­un­ter sei­en eben nicht nur gro­ße Fast-Food-Ket­ten: „Es sind vie­le klei­ne Betrie­be wie Kios­ke, Bäcke­rei­en oder Eis­die­len.“ Die Höhe mög­li­cher Steu­er­ein­nah­men sei eben­so wenig zu kal­ku­lie­ren wie eine even­tu­el­le Ver­rin­ge­rung der Abfall­men­gen. Der Städ­te- und Gemein­de­bund rät des­halb sei­nen Mit­glie­der­kom­mu­nen von der Ein­füh­rung einer sol­chen Steu­er ab.

EU-Verordnung macht lokale Regelung fraglich

Jür­gen Bar­thol­me ver­wies eben­so auf die EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung, die ähn­li­che Zie­le ver­folgt wie eine Ver­pa­ckungs­steu­er. Die Rege­lung tritt 2026 in Kraft und gilt unmit­tel­bar in jedem EU-Land. Man müs­se sich daher die Fra­ge stel­len: „Macht es Sinn, für einen über­schau­ba­ren Zeit­raum eine sol­che eige­ne Rege­lung in Kraft zu set­zen?“, so der Stadt­käm­me­rer. Zudem müs­se der Erlass einer kom­mu­na­len Ver­pa­ckungs­steu­er­sat­zung zunächst von den zustän­di­gen Minis­te­ri­en in Nord­rhein-West­fa­len geneh­migt wer­den – auch das brin­ge einen erheb­li­chen per­so­nel­len und zeit­li­chen Auf­wand mit sich. Schluss­fol­ge­rung von Bür­ger­meis­ter Chris­toph Weber: „Das wäre ein rich­ti­ger Büro­kra­tie­auf­bau.“ Ziel müs­se aber im Gegen­teil ein Abbau von Büro­kra­tie sein.

Die­ser Ein­schät­zung schlos­sen sich auch die Mit­glie­der von Haupt‑, Finanz- und Wirt­schafts­aus­schuss sowie Stadt­rat an: Der Vor­stoß zur Ein­füh­rung einer kom­mu­na­len Ver­pa­ckungs­steu­er wur­de abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Meschede)

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