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Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht startet – Digitales Meldeportal eingerichtet

Hoch­sauer­land­kreis. Zum 16. März 2022 tritt die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Coro­na-Impf­pflicht in Kraft. Betrof­fen hier­von sind alle Per­so­nen, die in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen oder Pfle­ge­ein­rich­tun­gen tätig sind. Im Gesund­heits­amt wur­de daher im Bereich der Ver­wal­tung das Team „ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht“ gebil­det, wel­ches für die Umset­zung der Impf­pflicht zustän­dig ist.

Impfnachweis bis zum 15. März vorlegen

Bis zum 15. März 2022 müs­sen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Bereich ihren Impf­nach­weis bei ihren Vor­ge­setz­ten vor­le­gen. Wur­de bis zum Ablauf des Datums kein Nach­weis vor­ge­legt oder bestehen Zwei­fel an der inhalt­li­chen Rich­tig­keit, so hat die Lei­tung der Ein­rich­tung bzw. des Unter­neh­mens dies an das HSK-Gesund­heits­amt spä­tes­tens bis zum 31. März 2022 zu mel­den. Dafür hat die Kreis­ver­wal­tung auf ihrer Inter­net­sei­te www.hochsauerlandkreis.de; Stich­wort „ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht“ ein digi­ta­les Mel­de­por­tal ein­ge­rich­tet (Frei­schal­tung am 16.03.2022). Hier kön­nen die Lei­tun­gen der Ein­rich­tun­gen nach vor­he­ri­ger Regis­trie­rung die Mel­dun­gen voll­elek­tro­nisch abgegeben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen für mel­de­pflich­ti­ge Ein­rich­tun­gen und Arbeit­ge­ber zum Mel­de­ver­fah­ren und zur wei­te­ren Bear­bei­tung im Gesund­heits­amt sind hier abrufbar:

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/gesundheit/gesundheitsamt/infektionsschutz/einrichtungsbezogene-impflicht

Anschlie­ßend ist das Gesund­heits­amt am Zug: Die gemel­de­ten Per­so­nen wer­den ange­schrie­ben und auf­ge­for­dert, ent­spre­chen­de Nach­wei­se vor­zu­le­gen. Anschlie­ßend wer­den nach Abschluss der Prü­fung ggf. Tätig­keits- oder Betre­tungs­ver­bo­te ausgesprochen.

Für Gesund­heits­äm­ter, die kein eige­nes elek­tro­ni­sches Mel­de­sys­tem anbie­ten, hat das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein Mel­de­por­tal ein­ge­rich­tet. Das HSK-Gesund­heits­amt bit­tet aber dar­um, die Mel­dun­gen aus­schließ­lich über das Mel­de­por­tal der Kreis­ver­wal­tung abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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