Sundern. Die WISU fordert mehr Transparenz und Offenheit bei den Beratungen des Ältestenrates. WISU-Fraktionschef Hans Klein spricht von einem „seit Jahren schwelgenden Ungemach“. Die WISU-Fraktion hat deshalb einen Antrag für eine Neuregelung gestellt, der in der Sitzung des Rates am 21. Februar behandelt werden soll.
Begriff „wichtige Sitzung“ inflationär
Wie in vielen anderen Städten auch habe die Stadt Sundern einen „Ältestenrat“ eingerichtet. „Dieses Gremium ist allerdings nicht in der Gemeindeordnung NRW verankert und hat keine Beschlusskraft“, stellt Hans Klein fest. Aufgabe dieses „Ältestenrates“ sei nach der Satzung des Rates der Stadt Sundern die Vorbereitung der ersten Ratssitzung nach Kommunalwahlen, weiterhin die Beratung in Personalangelegenheiten und die Vorbereitung von „wichtigen“ Sitzungen. Dieser Begriff der „wichtigen“ Sitzungen sei allerdings in den letzten Jahren sehr inflationär ausgeweitet worden. „So wurde bald vor jeder Ratssitzung ein Treffen des Ältestenrates vorgeschaltet, weil nun eigentlich jetzt jede Sitzung des Rates eine Wichtige ist“, beklagt Klein.
Ausführliche Information vermisst
Diese Sitzungen fänden in kleinem Kreis statt. Der Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden gehörten zu den Auserwählten. Das eigentliche Alter spiele keine Rolle. „Nun ist eine Beratung in kleinem Kreis ja nichts sträfliches und oft von Erfolg gekrönt, weil konzentrierter verhandelt wird. So könnte ein Ältestenrat auch erfolgreich sein, wenn dann auch aus dieser
zunächst „nichtöffentlichen Sitzung danach die anderen Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit umfassend informiert würden“, so Klein. „Eben dies, die ausführliche Information und nicht zuletzt auch das Mitspracherecht vermissen einige Ratsmitglieder. Sie fühlen sich übergangen.“
Rederecht für alle und keine Verschwiegenheitspflicht
Um dieses seit Jahren schwelgende Ungemach abzustellen schlage die WISU folgende Reglung vor:
- Zusätzlich zu den bereits festgesetzten Mitgliedern soll der Ältestenrat für alle Ratsmitglieder geöffnet werden.
- Das bedeutet, dass jedes Mitglied des Rates an jeder Sitzung teilnehmen kann und auch Rederecht hat.
- Der Bürgermeister lädt ein und gibt die Themen bekannt.
- Eine Verschwiegenheitspflicht wird nicht vereinbart.