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Leserbrief: „In großem Stil als Güllekippen benutzt“

Oel­ing­hau­sen. Zum The­ma Gül­le­aus­brin­gung im Raum Oel­ing­hau­sen erreich­te uns fol­gen­der Leser­brief von Mar­tin Steg­mann aus Holzen:

 

Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen, die sich das Recht auf Kürzung vorbehält. (Foto. S. Hofschlaeger  / pixelio.de)
Leser­brie­fe müs­sen nicht der Mei­nung der Redak­ti­on ent­spre­chen, die sich das Recht auf Kür­zung vor­be­hält. (Foto. S. Hof­schlae­ger / pixelio.de)

„Auf­klä­rung und schnells­te Abhil­fe sind ange­sagt! Es besteht drin­gen­der Handlungsbedarf!

Seit etwa drei Wochen wird in gro­ßem Stil auf die bis zu die­sem Früh­jahr von Fami­lie Kem­per öko­lo­gisch bewirt­schaf­te­ten Flä­chen Gül­le aus­ge­bracht. Gro­ße Tank­fahr­zeu­ge mit Kenn­zei­chen aus den Nie­der­lan­den (und neu­er­dings auch aus Polen) ent­la­den vor­nehm­lich nachts ihre „Fracht“ auf die brach­lie­gen­den Län­de­rei­en in Oel­ing­hau­sen und andern­orts. Der Weg von Oel­ing­hau­sen nach Stie­pel z.B. Ist durch die schwe­ren, (über-) gro­ßen Fahr­zeu­ge nahe­zu ruiniert.

Ich selbst habe am Mitt­woch­abend vor der GP zum Pas­to­ra­len (T)Raum in Oel­ing­hau­sen einen unan­ge­neh­men, an Man­del erin­nern­den, aber in der Nase bei­ßen­den Geruch fest­ge­stellt, den ich mir nicht erklä­ren konnte.

Vor­ges­tern Abend stör­ten ab ca. 20.15 Uhr lau­te Moto­ren­ge­räu­sche gro­ßer Fahr­zeu­ge die Auf­füh­rung des Thea­ter­stücks in der Klosterkirche…

Was geschieht auf den Fürstenberg’schen Ländereien?

Offen­sicht­lich sind die Flä­chen auf Grund feh­len­der Pacht­in­ter­es­sen­ten und somit auch Ein­nah­men als soge­nann­te „Gül­le­quo­ten“ (ins Aus­land?) ver­kauft wor­den? Sicher­lich, auf irgend­ei­ne Art kon­form mit EU-Recht. Aber wer kon­trol­liert hier die Mengen?

Dass Oel­ing­hau­sen und ande­re Gegen­den unse­res Zuhau­ses in solch gro­ßem Stil als Gül­le­kip­pen von Fleisch­in­dus­trien unbe­kann­ter Her­kunft benutzt wer­den, ist auf der einen Sei­te trau­rig und ent­täu­schend, auf der ande­ren Sei­te in höchs­tem Maße besorgniserregend.

Wer kennt viel­leicht wei­te­re Details und weiß Näheres?

Ich mache mir gro­ße Sor­gen! Unse­re Natur und Öko­lo­gie, unser unmit­tel­ba­rer Lebens­raum, unser Grund- und Trink­was­ser, sind in gro­ßer Gefahr.“

Mar­tin Steg­mann, Vorm Lüer 29, Holzen

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3 Antworten

  1. Dan­ke Mar­tin, dass Du das The­ma „Gül­le in Oel­ing­hau­sen“ the­ma­ti­siert hast. Was vie­le in den letz­ten Wochen beob­ach­tet und gero­chen haben, bedarf drin­gen­der Auf­klä­rung. Hol­zen – ein Dorf mit Zukunft –, mit einer unter Schutz gestell­ten Land­schaft, einer intak­ten Fau­na und Flo­ra und dem beson­de­ren Gewäs­ser­schutz des Bie­ber­ba­ches ver­dient unse­re beson­de­re Aufmerksamkeit. 

    Durch eine unkon­trol­lier­te Bewirt­schaf­tung der Län­de­rei­en um Oel­ing­hau­sen kann nicht nur unser natur­na­her Wohn­stand­ort in Gefahr gera­ten, son­dern wird auch das kul­tu­rel­le Klein­od Klos­ter­kir­che Oel­ing­hau­sen mit sei­nen Akti­vi­tä­ten in und um die Klos­ter­an­la­ge erheb­lich beeinträchtigt.

    Ich hof­fe, die ver­ant­wort­li­chen Kon­troll­be­hör­den sind auf­ge­schreckt und handeln.

    Wer­ner Lattrich, Holzen

  2. Zwei Tat­be­stän­de wer­den hier angesprochen:

    1. Die Aus­brin­gung von Gül­le im Herbst ist nur ein­ge­schränkt erlaubt! Hier gibt es die Höchst­men­ge von 40 kg Ammo­ni­um­stick­stoff bzw. 80 kg Gesamt­stick­stoff je Hektar.
    Wei­ter­hin darf dann kei­ne Gül­le aus­ge­bracht wer­den, wenn nach Ern­te der Vorfrucht
    – Win­ter­wei­zen nach Mais, Kar­tof­feln, Raps, Zucker­rü­ben, Gemü­se oder Legu­mi­no­sen ange­baut wird
    – Getrei­de nach Silo­mais ange­baut wird oder
    – Zwi­schen­früch­te nach Mais oder Zucker­rü­ben ange­baut werden.
    Das Regelt alles die Dün­ge­ver­ord­nung und ein Erlass des Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums NRW.
    Zustän­di­ge Behörde:
    Direk­tor der Land­wirt­schafts­kam­mer Nord­rhein West­fa­len, Dün­ne­feld­weg, Meschede!

    2. Das Aus­brin­gen von Gül­le in der Nacht ist nach Lan­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz NRW ver­bo­ten, wenn es die Nacht­ru­he zu stö­ren geeig­net ist. Also ins­be­son­de­re in der Nähe von Wohngebieten.
    Para­graph 9 Lan­des­im­mi­si­ons­schutz­ge­setz NRW
    Zustän­di­ge Behörde:
    Kreis­ord­nungs­be­hör­de (Fach­dienst Sicher­heit und Ord­nung der Stadt Arns­berg, Rat­haus­platz, Arnsberg)

    Hof­fe ich habe alles rich­tig beant­wor­tet. Für Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit über­neh­me ich kei­ne Verantwortung.
    Die ent­spre­chen­den Behör­den kön­nen sicher­lich wei­ter­hel­fen und sind dank­bar über Hinweise.

    MfG

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