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Lebenslang für Mord an schlafender Ehefrau

Das Landgericht Arnsberg. (Foto: oe)
Das Land­ge­richt Arns­berg sprach jetzt das Urteil im Enser Ham­mer­mord­fall. (Foto: oe)

Arnsberg/Ense. Das Land­ge­richt Arns­berg hat am Don­ners­tag einen 63-jäh­ri­gen Mann aus Ense-Par­sit wegen Mor­des zu einer lebens­lan­gen Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te hat­te am Grün­don­ners­tag die­sen Jah­res sei­ne gleich­alt­ri­ge Ehe­frau im Schlaf mit einem Ham­mer erschla­gen. Der Fall hat­te auch in Arns­berg für gro­ßes Auf­se­hen gesorgt, da das Opfer die Lei­te­rin des Jugend­bü­ros im Arns­ber­ger Rat­haus war.

Schulden von 60.000 Euro als Motiv

Das Motiv des Man­nes waren Steu­er­schul­den in Höhe von rund 60.000 Euro, deren Pfän­dung bevor­stand und von denen sei­ne Ehe­frau nichts wuss­te. Viel­mehr schmie­de­te die­se Plä­ne für Urlaubs­rei­sen im bevor­ste­hen­den Ruhe­stand. Er habe Angst gehabt, dass sie sich das Leben neh­me, sag­te der Ange­klag­te vor Gericht.  Nach­dem er sei­ne Frau im Schlaf erschla­gen hat­te, wobei nach Fest­stel­lun­gen des Gerichts bereits der ers­te von meh­re­ren Schlä­gen mit einem Vor­schlag­ham­mer töd­lich war, hat­te der Ehe­mann ver­geb­lich ver­sucht, sich mit Tablet­ten das Leben zu neh­men. Nach drei Tagen stell­te er sich der Poli­zei, wobei er äußerst gefasst wirkte.

Schwurgericht folgt Antrag des Staatsanwalts

„Sie fehlt mir!“, sag­te der 63-Jäh­ri­ge zum Abschluss des drei­tä­gi­gen Pro­zes­ses, an des­sen Ende die zuvor auch vom Staats­an­walt bean­trag­te lebens­lan­ge Haft­stra­fe stand. Ein Gut­ach­ter hat­te dem Erzie­her am Mitt­woch vol­le Schuld­fä­hig­keit attes­tiert.  Die Frau habe kei­ne Chan­ce gehabt, sich gegen den Angriff zu wah­ren. Der Ange­klag­te habe über das Ende des Lebens des Opfers bestimmt, begrün­de­te der Vor­sit­zen­de Rich­ter Wil­li Erd­mann die Ver­ur­tei­lung wegen Mor­des. Für den lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den des Arns­ber­ger Schwur­ge­richts war dies der letz­te Fall. Er geht zum Monats­en­de mit Errei­chen der Alters­gren­ze in den Ruhestand.

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