Laurentianum sagt „Herzlichen Glückwunsch zum 70., liebes Grundgesetz!“

Arns­berg. „Am 23. Mai fei­ern wir den Tag des Grund­ge­set­zes. In unse­rem Unter­richt ist­das The­ma fest ver­an­kert, aber an die­sem beson­de­ren Tag set­zen wir auch einen Schwer­punkt. Ein gro­ßes Grund­ge­setz, zen­tral mit Arti­kel 1 ver­se­hen, lädt zum Dis­ku­tie­ren ein“, so Vere­na Ver­spohl, stell­ver­tre­ten­de Schul­lei­te­rin des Gym­na­si­ums Laurentianum.

Eltern spenden für Klassengeschenke

Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit einem Hash­tag ihre Gedan­ken ergän­zen, erhal­ten zudem ein Grund­ge­setz. Orga­ni­siert wur­den die Text­bü­cher von einem Vater. Für zwei gan­ze Klas­sen haben Eltern außer­dem die hoch­wer­ti­ge Maga­zin­aus­ga­be gespen­det, die allen Jugend­li­chen die­ser Klas­sen geschenkt wird.

„Demo­kra­tie­bil­dung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil in allen Fächern und wird bei uns durch sol­che Pro­jek­te beson­ders aus­ge­schärft“, so Ver­spohl. „Das Lau­ren­ti­a­num sagt ‚Herz­li­chen Glück­wunsch zum 70., lie­bes Grund­ge­setz!‘. Das Grund­ge­setz zu ken­nen gehört eben auch zur Grundbildung.“

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Laurentianum)

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