Sundern. Mit zwei Anfragen an Sunderns Bürgermeister Detlef Lins hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sundern die Diskussion um die mögliche Errichtung einer privaten Ersatzschule in Langscheid angeheizt. Die CDU zeigt sich irritiert, dass die Schüler der städtischen Antonius-Grundschule offenbar 1200 Einladungen für eine Informationsveranstaltung des Fördervereins der Privatschule beschriftet und verteilt haben und fragt nach, ob dies in der Unterrichtszeit geschehen ist und wenn ja,ob das rechtlich zulässig sei. In der zweiten Anfrage geht es um den privaten Träger Sozialwerk Sauerland GmbH, den der Förderverein als Träger der neuen privaten Ersatzschule vorgesehen hat. Die CDU sieht offenbar Konfliktpotenzial, da dieser private Träger auch bei der offenen Ganztagsbetreuung bei anderen städtischen Schulen im Sunderner Stadtgebiet tätig ist.
Wann wurden Umschläge von den Kindern beschriftet?
Hier die CDU-Anfrage zum Thema Antoniusschule/Informationsveranstaltung im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Förderverein der St. Antonius Grundschule Langscheid beabsichtigt, die Errichtung einer privaten Ersatzschule zu beantragen. Hierzu soll die Stadt Sundern das bestehende Schulgebäude sowie die angrenzende Turnhalle dem Förderverein – nach aktuellem Beratungsstand für einen symbolischen Betrag von einem Euro – übertragen. Der Förderverein vermietet die Gebäude schließlich an den künftigen Träger der privaten Ersatzschule, dem Sozialwerk Sauerland zur weiteren Nutzung. Hierüber hat der Rat der Stadt Sundern noch zu beraten und zu entscheiden.
In der Westfalenpost Arnsberg-Sundern vom 6. September 2014 war jetzt zu lesen, dass der Förderverein für den 11. September zu einer Informationsveranstaltung einlädt. Die Westfalenpost berichtete weiter: „Die Kinder der Langscheider Grundschule haben in dieser Woche 1200 Briefumschläge handschriftlich mit dem Wort ‚Einladung’ in hübscher Kinderschrift versehen und Blümchen dazu gemalt. Anschließend wurden die Schreiben von den Grundschülern persönlich an alle Haushalte im Luftkurort verteilt“.
Vor dem Hintergrund dieser Aussagen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden die Briefumschläge während der Unterrichtszeit oder nach Unterrichtsschluss beschriftet?
- Erfolgte die Beschriftung in den Räumlichkeiten der Grundschule? Wenn ja: Wer zeichnete für die Betreuung / Aufsicht der Schülerinnen und Schüler verantwortlich?
- Wann erfolgte die Verteilung der Einladungen in Langscheid? Während oder nach der Unterrichtszeit und durch wen wurde die Verteilaktion betreut / beaufsichtigt?
- Sofern Beschriftung und / oder Verteilung während der Unterrichtszeit erfolgten: Ist dies rechtlich zulässig?
- Wie bewertet der Schulträger die enge Einbindung der Schülerinnen und Schüler durch den Förderverein in ein formelles Antragsverfahren zur Gründung einer privaten Ersatzschule.
Für eine kurzfristige schriftliche Beantwortung der Fragen bin ich Ihnen im Voraus sehr dankbar. Eine Kopie dieses Schreibens erhält die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lange, Fraktionsvorsitzender
Frage nach Laufzeit und Kündigung von Verträgen
Zum Thema Offene Ganztagsbetreuung im Stadtgebiet und Vertragliche Bindungen an private Träger hat die CDU folgende Anfrage gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
an insgesamt fünf städtischen Grundschulen wird derzeit durch private Träger eine offene Ganztagsschule (OGS) angeboten, die eine tägliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum von 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr gewährleistet. Einer dieser privaten OGS-Träger bzw. Anbieter im Stadtgebiet Sundern ist nach unserem Kenntnisstand unter anderem die Sozialwerk Sauerland GmbH.
In diesem Zusammenhang und mit Blick auf die politische Diskussion um und die Pläne zur Errichtung einer privaten Ersatzschule in Langscheid bitten wir Sie bzw. den Fachbereich um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele und welche privaten Träger zeichnen derzeit für das OGS-Angebot in den Sunderner Schulen verantwortlich?
- Wie bewertet der Schulträger ein Engagement im Bereich der OGS-Betreuung an städtischen Grundschulen und den gleichzeitigen Betrieb einer privaten Ersatzschule durch denselben Träger?
- Welche vertraglichen Bindungen mit welchen Laufzeiten gibt es derzeit zwischen der Stadt Sundern und privaten OGS-Trägern? Besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung bestehender Verträge?
- Inwieweit hat der Rat der Stadt Sundern Einfluss auf Ausschreibungen im Bereich der OGS-Betreuung und die vertraglichen Bindungen mit privaten Trägern?
Wir bitten ergänzend im Rahmen der Beantwortung unserer Fragen um eine Auflistung aller regionalen Betreiber von OGS-Angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lange, Fraktionsvorsitzender; Sebastian Booke, stellv. Fraktionsvorsitzender
Eine Antwort
Schade, dass Herr Lange den zitierten Artikel in der Westfalenpost nicht richtig gelesen hat. Denn dann hätte er gelesen, dass nicht der Förderverein der Antoniusschule zu der Informationsveranstaltung am 11. September eingeladen hat, sondern ich als Ortsvorsteher von Langscheid. Gedruckt wurde die Einladung auf dem Briefbogen des Ortsvorstehers und nicht auf dem des Fördervereins. Unterschrieben wurde die Einladung nur von mir und nicht vom Förderverein. Schade auch, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU Ratsfraktion die Möglichkeit ausgelassen hat, Kontakt mit mir als CDU Fraktionsmitglied aufzunehmen. Denn dann hätten sich alle seine Fragen erübrigt.
Michael Pellmann, CDU Ratsmitglied und Ortsvorsteher von Langscheid