Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Der Entwurf des neuen Landschaftsplanes Arnsberg wird öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Von Mittwoch, 15. Januar, bis Freitag, 14. Februar, können Bedenken und Anregungen im Raum 11 des Kreishauses Arnsberg, Eichholzstraße 9, Telefon 02931/94–1666, vorgebracht werden. Im Rahmen der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung steht ein Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises als Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Information ist die Festsetzungskarte und die Entwicklungskarte des Landschaftsplanentwurfes mit den zugehörigen textlichen Erläuterungen dann auch im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de einsehbar.
Der neue Plan soll den seit 1998 rechtskräftigen Landschaftsplan Arnsberg ablösen. Bestandteil beider Verfahren – Aufhebung des alten Plans und Neuaufstellung – ist eine sogenannte „Strategische Umweltprüfung“, in der die Auswirkungen solcher Vorhaben auf Mensch, Natur und Landschaft dargestellt werden. Auch zu diesem Umweltbericht kann Stellung genommen werden, er ist „Anhang I“ des Textteils.
Strategische Umweltprüfung
Der Landschaftsplan Arnsberg umfasst das gesamte Stadtgebiet von 194 Quadratkilometern Fläche. Sein Geltungsbereich erstreckt sich aber nicht auf die bebauten Ortslagen, sondern auf den baulichen Außenbereich. Grundstückseigentümern und ‑pächtern wird empfohlen, evtl. vorhandene Karten über die Lage ihrer Grundstücke mitzubringen. Auf diese Weise kann am besten eindeutig festgestellt werden, ob und in welcher Weise sie von diesem Landschaftsplan betroffen sind.
43 Naturschutzgebiete
Zu den Inhalten des Landschaftsplanes, die nach dem Landesnaturschutzgesetz Bestandteile der Satzung werden, gehören laut Entwurf 43 Naturschutzgebiete mit rund 7.640 Hektar Fläche. Weit überwiegend setzen sie europäisches Naturschutzrecht vor allem im Wald um („FFH-Gebiete“). Außerdem sollen etliche Bäume als Naturdenkmale gesichert werden sowie beispielsweise Feldgehölze, Hecken, Obstwiesen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“. Fast flächendeckend ist die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vorgesehen, die zum Teil durch ein Aufforstungsverbot zur Freihaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen oder zur Grünlanderhaltung in den Tälern beitragen sollen.
Grünlanderhaltung in Tälern
Schließlich sind auch zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die im Laufe der Zeit zu einer ökologischen Aufwertung des Plangebiets führen sollen. Dazu gehört z.B. die Umwandlung von Nadelholz in Grünland an Gewässern oder die Umbestockung von Quellsiepen mit Laubholz. Solche aktiven Optimierungen der Landschaft werden im Rahmen der späteren Planumsetzung auf freiwilliger Basis vertraglich geregelt.
Information über Biotope
Neben den eigentlichen Planinhalten, die der Kreistag dann als Satzung beschließen wird, zeigen die Karten informationshalber auch sogenannte „Gesetzlich geschützte Biotope“. Dabei handelt es sich z.B. um Magergrünland, Felsen oder naturnahe Bachläufe und Quellen, die auch ohne Landschaftsplan nach den gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Landschaftsplan-Offenlegung bietet daher den Grundstückseigentümern auch die Möglichkeit, sich über diese Biotope zu informieren.