Lärmaktionsplan – 2. Bürger:innenbeteiligung beginnt am 19. August

Arns­berg. Auf Basis der EU-Umge­bungs­lärm­richt­li­nie wur­de 2023 vom Land NRW für das Stadt­ge­biet Arns­berg eine Lärm­kar­te für Haupt­ver­kehrs­stra­ßen (Bun­des­fern­stra­ßen, Lan­des­stra­ßen jeweils mit einem Ver­kehrs­auf­kom­men von über drei Mil­lio­nen Kraft­fahr­zeu­gen pro Jahr) ver­öf­fent­licht. Im Rah­men einer 1. Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bestand hier bereits die Mög­lich­keit Lärm­pro­ble­me darzustellen.

Möglichkeit Lärmprobleme darzustellen

Der Ent­wurf eines von der Stadt Arns­berg auf­zu­stel­len­den Lärm­ak­ti­ons­pla­nes wird vom 19.08.–01.09. unter https://beteiligung.arnsberg.de ver­öf­fent­licht. In die­sem Zeit­raum besteht auch die Mög­lich­keit Stel­lung­nah­men zu die­sem Ent­wurf abzugeben.

Lärmkartierung alle fünf Jahre neu

Die Lärm­kar­tie­rung und dar­auf auf­bau­end die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung wird alle fünf Jah­re erneu­ert. Auch wenn for­mal ein neu­er Lärm­ak­ti­ons­plan erstellt wird, sind die Grün­de der Kar­tie­rung sowie die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, die vor Lärm schüt­zen sol­len, ver­gleich­bar. Der aktu­el­le Lärm­ak­ti­ons­plan baut somit auf vor­he­ri­ge Fas­sun­gen auf.

Kontakt

Kon­takt: Stadt Arns­berg, FD Umwelt | Res­sour­cen­schutz, Tel. 02932 201‑1398, umwelt@arnsberg.de, Post­adres­se: Rat­haus­platz 2, 59759 Arnsberg

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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