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Kreisveterinäramt: Geflügelhalter sollen Wachsamkeit erhöhen

Hoch­sauer­land­kreis. Das Vete­ri­när­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses ruft alle Geflü­gel­hal­ter zu erhöh­ter Wach­sam­keit auf. Damit sich die Geflü­gel­pest durch Wild­vö­gel nicht in Haus­ge­flü­gel­be­stän­de aus­brei­tet, sind soge­nann­te Bio­si­cher­heits­maß­nah­men zu beach­ten. Dazu gehört, dass bei einer Frei­land­hal­tung von Geflü­gel sicher­ge­stellt ist, dass Geflü­gel nur an den Stel­len gefüt­tert wird, die nicht für Wild­vö­gel zugäng­lich sind.

Das Geflü­gel darf nicht mit Ober­flä­chen­was­ser getränkt wer­den, zu dem Wild­vö­gel Zugang haben. Außer­dem müs­sen Fut­ter und Ein­streu so gela­gert wer­den, dass es für Wild­vö­gel nicht zugäng­lich ist. Hier­durch soll ver­hin­dert wer­den, dass Aus­schei­dun­gen infi­zier­ter Wild­vö­gel zur Ver­brei­tung des Geflü­gel­pest­vi­rus bei­tra­gen kön­nen. Dar­über hin­aus soll Per­so­nen­kon­takt mit dem Geflü­gel, den Aus­läu­fen und Stal­lun­gen mög­lichst gering gehal­ten wer­den, um Virus-Ver­schlep­pun­gen zum Bei­spiel über das Schuh­werk zu ver­mei­den. An den Zugän­gen zu Geflü­gel­stäl­len müs­sen Ein­rich­tun­gen zur Des­in­fek­ti­on des Schuh­wer­kes auf­ge­stellt wer­den. Die Stal­lun­gen soll­ten nur mit betriebs­ei­ge­ner Schutz­klei­dung betre­ten wer­den. Ein- und Aus­stal­lun­gen von Geflü­gel müs­sen doku­men­tiert wer­den, damit der Auf­ent-halts­ort der Tie­re nach­voll­zo­gen wer­den kann.

Jeder Geflü­gel­hal­ter ist ver­pflich­tet, die­se nach Geflü­gel­pest­ver­ord­nung vor­ge­schrie­be­nen vor­beu­gen­den Schutz­maß­nah­men ein­zu­hal­ten. Die Hal­tung von Geflü­gel, auch wenn es sich um eine rei­ne Hob­by­hal­tung eini­ger weni­ger Tie­re han­delt, muss unter Anga­be der Anzahl des gehal­te­nen Geflü­gels beim Vete­ri­när­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses und bei der Tier-seu­chen­kas­se NRW ange­zeigt wer­den. Dies gilt unab­hän­gig vom der­zei­ti­gen Geflügelpestgeschehen.

Wenn in einem Geflü­gel­be­stand ver­mehrt Tie­re ver­en­den, muss das Vete­ri­när­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses infor­miert wer­den, damit die Ursa­che geklärt wer­den kann. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zur Geflü­gel­pest, zur Eil­ver­ord­nung des Bun­des über beson­de­re Schutz­maß­re­geln in klei­nen Geflü­gel­hal­tun­gen und dem aktu­el­len Seu­chen­ge­sche­hen sind unter www.hochsauerlandkreis.de (Such­be­griff Tier­ge­sund­heit) zu finden.

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